Birgit2
21.11.2007, 14:50
Hallo,
ich bin seit 16.09.04 erkrankt und noch in einem festen Arbeitsverhältnis, welches zur Zeit ruht.
Zunächst erhielt ich 6 Wochen Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber, danach Krankengeld bis 15.03.2006. Nachdem ich dann nach 18 Monaten ausgesteuert wurde, erhielt ich für 12 Monate Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeitsregelung). Gleichzeitig wurde ich von der Agentur für Arbeit aufgefordert, einen Antrag auf EU-Rente zu stellen, was ich auch getan habe. Dieser wurde zunächst von der DR abgelehnt und dann im Widerspruchsverfahren rückwirkend bewilligt zum 01.04.2005 bis 31.03.2008.
Ein finanzieller Ausgleich zwischen Krankenkasse, Arbeitsamt und der DR fand statt.
Nun meine Frage:
Ich habe nun einen Antrag auf Verlängerung meiner EU-Rente gestellt. Was wäre, wenn dieser bis 31.03.2008 noch nicht entschieden ist? Hätte ich dann wieder Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I? Krankengeld habe ich durch die rückwirkende Rentenbewilligung ca. 4 1/2 Monate erhalten und Arbeitslosengeld I im Prinzip gar nicht.
Würde mich freuen, wenn mir hier geholfen werden könnte.
LG
Birgit
ich bin seit 16.09.04 erkrankt und noch in einem festen Arbeitsverhältnis, welches zur Zeit ruht.
Zunächst erhielt ich 6 Wochen Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber, danach Krankengeld bis 15.03.2006. Nachdem ich dann nach 18 Monaten ausgesteuert wurde, erhielt ich für 12 Monate Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeitsregelung). Gleichzeitig wurde ich von der Agentur für Arbeit aufgefordert, einen Antrag auf EU-Rente zu stellen, was ich auch getan habe. Dieser wurde zunächst von der DR abgelehnt und dann im Widerspruchsverfahren rückwirkend bewilligt zum 01.04.2005 bis 31.03.2008.
Ein finanzieller Ausgleich zwischen Krankenkasse, Arbeitsamt und der DR fand statt.
Nun meine Frage:
Ich habe nun einen Antrag auf Verlängerung meiner EU-Rente gestellt. Was wäre, wenn dieser bis 31.03.2008 noch nicht entschieden ist? Hätte ich dann wieder Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I? Krankengeld habe ich durch die rückwirkende Rentenbewilligung ca. 4 1/2 Monate erhalten und Arbeitslosengeld I im Prinzip gar nicht.
Würde mich freuen, wenn mir hier geholfen werden könnte.
LG
Birgit