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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Antrag-"Partner" lehnt Auskunft ab


Frantic
30.05.2006, 15:50
Hallo an Alle. Ich bin neu hier und habe ein großes Problem(wie sicher viele hier)
Ich muss nun erstmals ALG II beantragen und versuche mich durch diesen Antrag zu wühlen. Mein Problem besteht darin das mein " Partner" sich weigert Angaben über sein Einkommen noch über event. sonstige Einnahmen zu machen. Nach §60Abs.4 Nr.1laut Zusatzblatt 2.1 müsse er das aber machen. Wir wohnen seit ungefähr 4 Jahren zusammen,haben getrennte Konten und Versicherungen, jeder wäscht seine Wäsche selber, nur in einem Bett schlafen wir zusammen,nutzen Bad, Küche und Wohnzimmer gemeinsam. Mit dem Wirtschaften schaut es etwas anders aus, wir haben damals eine Vereinbarung getroffen das ich bzw.wir(ich hab einen Sohn den ich alleine erziehe) Mietfrei bei ihm wohnen kann(eigne Wohnung hätt ich mir gar nicht leisten können)als Gegenleistung aber für die Versorgung verantwortlich bin. Nun weiß ich nicht wie ich das in dem Antrag machen soll, er gibt keine Auskunft aber ausfüllen muss ich es ja. Auch was soll ich ankreuzen unter Fam.stand? Eigentlich bin ich ja Ledig, wohne aber mit jemand zusammen mit dem ich aber keine Beziehung führe. Zählt das dann trotzdem als eheähnl. Beziehung??Wie soll oder kann man überhaupt beweißen das man eine oder keine Beziehung führt. Vielleicht hatte schon jemand die gleichen Probleme und kann mir etwas weiter helfen.

Betroffener
30.05.2006, 17:08
:welcome: frantic,

NEIN - das muss er (noch) nicht machen.

Du bis nicht nur eigentlich - sondern wirklich ledig!
Genau dieses Problem mit dem fehlenden Kästchen hat schon mehr ins Unglück gerissen.

Du kreuzt also Alleinstehend an und bei Miete wird Dein Partner als Mitbewohner eingetragen, mit dem Du Dir und Deinem Kind die Miete anteilig teilst.

Wohngemeinschaft: ALGII + KdU
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?mode=faq&sid=f217fc7cc62ba05deb6e6dd7556f3194#31

ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.

Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:

Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).

Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:

Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Alles klar?

Leider soll sich hier zum 01.08.06 einiges ändern, insbesondere die Beweislastumkehr soll eingeführt werden.

Was leider ebenso fragwürdig ist, wie die aktuelle Regelung.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keinerlei Unterhaltsanspruch zwischen nicht verheirateten und auch nicht zu sogenannten "Stiefkindern" -was bei Euch das nächste Problem sein dürfte.

Aktuell reicht die einfache Willenserklärung, dass Dein Partner keinerlei Unterstützung leisten will, jedoch aus - ansonsten wird ein Gang zum Sozialgericht erforderlich.

Viel Erfolg

StephanK
30.05.2006, 17:22
:welcome: Frantic,
Deinem Bericht nach zu urteilen seit Ihr eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, aber keine eheähnliche Gemeinschaft.
Wirtschaftsgemeinschaft deswegen, weil Ihr sozusagen durch Euer Arrangement (mietfrei wohnen <---> Hausarbeit) Äpfel und Birnen aufrechnet und deswegen keine völlig getrennten wirtschaftlichen Sphären bestehen.
Das Zusatzblatt 2.1 musst Du selbst ausfüllen, Dein Mitbewohner jedoch nicht, weil er kein "Angehöriger" ist. § 60 Abs. 4 Nr. 1 SGB II macht dies nur für den Partner zur Pflicht, und das ist nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b) nur jemand, mit dem Du in eheähnlicher Gemeinschaft lebst.
Zum Familienstand kreuzt Du natürlich wahrheitsgemäß "ledig" an.

Das wird aber aller Voraussicht nach nur für diesen Antragszeitraum gut gehen; noch in dieser Woche wird ein Änderungsgesetz zum SGB II verabschiedet. Danach werden alle, die länger als ein Jahr zusammen wohnen, automatisch als Bedarfsgemeinschaft angesehen, es sei denn, sie können beweisen, dass einer den anderen nicht mitfinanziert. Wie man das beweisen soll, steht in den Sternen... :x

GofX
31.05.2006, 14:17
Hallo Frantic,

auch ich lebe in einer ähnlichen Konstellation mit einer Freundin zusammen - allerdings erst seit dem 01.05.2006. Mittlerweile also doch schon einen ganzen Monat lang und obwohl die Freundin von Anfang an klar gemacht hat, dass sie mich finanziell nicht unterstützen wird, sie sich weiterhin weigert, ihre finanziellen Verhältnisse offen darzulegen und dies auch dem hiesigen Jobcenter schriftlich mitgeteilt hat, wurde uns fortan eine "eheähnliche Gemeinschaft" unterstellt.

Lange Gespräche mit meiner Sachbearbeiterin waren verschwendete Energie, halfen also rein gar nichts und so blieb mir nichts Anderes übrig, als einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Zum Glück gibt's beim zuständigen Amtsgericht (nicht Sozialgericht!) die Möglichkeit, einen "Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt" zu bekommen. Als ALG-II-Bezieher erfüllt man die Voraussetzungen dafür.

Mit diesem Gutschein sucht man sich dann hier einen Anwalt in der Nähe:
:arrow: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx

Dieser Anwalt versucht nun vorerst noch außergerichtlich eine Klärung herbeizuführen, was in meinem Fall letztendlich auch funktionierte. Plötzlich sind wir nun doch nicht mehr "eheähnlich" und meine Leistungen wurden bewilligt.

Nach der Aktion werde ich es mir zukünftig sparen, mit meiner Sachbearbeiterin zu diskutieren und jedesmal einen Anwalt einschalten.

Viel Glück für Dich.

Frantic
14.06.2006, 21:48
Hallo und Danke für die Hilfe die ich von Euch bekommen hab.
So hab nun mein Antrag abgegeben und bei der Durchsicht der Unterlagen wurde ich gefragt warum ich bei ,,Miete" nichts angegeben habe. Ich sagte das ich mietfreies Wohnrecht besitze,gut, schnell noch den Namen genannt wer mich Mietfrei wohnen lässt und fertig.Zum Schluß bekam ich noch einen neuen Fragebogen:ÜBERPRÜFUNG DES VORLIEGENS EINER EHEÄHNLICHEN GEMEINSCHAFT.
Hat vielleicht jemand von Euch auch schon so einen Bogen ausfüllen müssen?? Hab mir das Ding mal duchgelesen und festgestellt das bei einigen Fragen immer nach dem Partner gefragt wird,z.B Kann der Partner über Einkommern und Vermögen des anderen Partners verfügen?
HÄ?? Wir sind doch keine Partner, also kann ich die Frage doch gar nicht beantworten,ABER ich muss es doch ausfüllen, wie bitte soll das gehen? Hier wird es doch einem wieder regelrecht untergeschoben das man mit dem Partner zusammen wohnt. Oder versucht man mit einfachen JA, NEIN Antworten einen aufs Glatteis zuführen? Kreuzt man JA an verfügt man über des anderen Einkommen, was man einer Eheänl. Bez. zuschreiben kann, kreuzt man NEIN an sagt man nur aus das man über das Einkommen nicht verfügen kann, man aber einen Partner hat, weil es steht ja in der Frage, die ich mit JA oder NEIN beantworten müsste.

Oder sehe ich das ganze zu verbissen oder liege ich hier vielleicht total falsch! Was würdet ich sagen?[/b]