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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zustände im Betrieb immer schlimmer, Kündigen o. Sperrzeit?


Perseus
22.11.2007, 08:58
Ich habe ein Problem, von dem ich nicht weiß, wie ich es lösen soll, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen … Ich bin bei meinem derzeitigen Arbeitgeber knapp 2 Jahre beschäftigt. Da es in meiner Heimat (Ostdeutsche Provinz) keinerlei Arbeit gab, entschied ich mich jeden Montag morgen 350km in den Westen zu fahren dort zu arbeiten und Freitag abend die gleiche Strecke zurück zu Frau und Kind.

Ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das bis Dezember 2008 läuft. Die Zustände an meiner Arbeit sind in den letzten Monaten immer unerträglicher geworden. Ich werde von allen Seiten als „Ossi“ gemobt, Word-Dokumente und Excel- Tabellen „verschwinden“ vom Server, so dass ich oft alles noch einmal schreiben muss etc. .. Ich habe schon mit meinem Abteilungsleiter gesprochen, aber der meinte nur, ich solle mich nicht so anstellen und überhaupt würde ich mir alles einbilden. Mit dem Geschäftsführer zu reden hat auch keinen Sinn, da mein Abteilungsleiter und der Geschäftsführer verwandt sind, Betriebsrat gibt es keinen … Kollegen, die nach mir eingestellt wurden haben inzwischen ein Festvertrag und ein deutlich höheres Gehalt, während ich immer nur vertröstet werde. Nun meine Fragen. Wenn ich selbst kündige, bekomme ich mein ALG I für 3 Monate gesperrt, das wäre allerdings eine mittlere Katastrophe, da ich einen größeren Kredit zu bedienen habe. Könnte ich mich bei der AGE darauf berufen, dass es mir nicht reicht, meine Frau und mein Kind nur am Wochenende zu sehen ?

Meine Frau steht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und müsste ja selbst kündigen, wenn Sie zu mir in den Westen wollte … Wir erwarten im März 2008 unser zweites Kind. Ich habe auch schon überlegt, die gesamte Elternzeit zu nehmen (12 Monate ich, 2 Monate meine Frau) dann wär’ ich ja auch raus. Mir ist klar, dass ich während der Elternzeit Kündigungsschutz genieße. Nur was passiert, wenn dann im Dezember 2008 mein Vertrag ausläuft, bekomme ich dann ALG I oder das Geld für die Elternzeit ? Oder teils, teils ? Wann geht dann die Zählung der Monate für das ALG I los ? Mit Ablauf meines Vertrages ?

Oder mit Ablauf der Elternzeit ? Wenn ich die Elternzeit mache und dann aus dem Betrieb ausscheide benötige ich ein Dienstzeugnis meines bisherigen Arbeitgebers für neue Bewerbungen (habe die Erfahrung bei früheren Bewerbungen gemacht, dass Arbeitgeber bei der Einstellung großen Wert darauf legen). Was kann ich tun, wenn dieses schlecht ausfällt, weil niemand verstehen kann, dass ich als Mann die Elternzeit nehmen will ? Fragen über Fragen. Bitte helft mir.

fragi
22.11.2007, 09:17
Hallo Perseus,

erstmal, du wirst mit einer ARGE nichts zutun haben, es geht hier um ALG I und hier liegt die Kompetenz bei der BA.

Könnte ich mich bei der AGE darauf berufen, dass es mir nicht reicht, meine Frau und mein Kind nur am Wochenende zu sehen ?

Du kannst dich bei der BA darauf berufen, dass ein wichtiger Grund vorlag, nämlich:
mit dem Partner und dem gemeinsamen Kind die
Erziehungsgemeinschaft (wieder)hergestellt werden soll

Quelle: Weisungen der BA zum §144 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/da-alg-p144.pdf)

Mit Ablauf meines Vertrages ?

Ein befristeter Vertrag ist ein befristeter Vertrag, läuft er aus, dann ist er ausgelaufen und vorbei... das hat ja nichts mit ner Kündigung zutun!


Was kann ich tun, wenn dieses schlecht ausfällt, weil niemand verstehen kann, dass ich als Mann die Elternzeit nehmen will ?

Der AG muss es wahrheitsgemäß auf der Grundlage von Tatsachen ausfüllen... mutmaßungen warum du elternzeit nimmst gehören da wohl eher nicht rein.

Perseus
22.11.2007, 10:23
Noch eine Frage, wie berechnet sich das Elterngeld, wenn man während der Elternzeit durch Auslauf des Vertrages arbeitslos wird ?
Bleibt es bei den 67% vom letzten Nettogehalt oder bekommt man 67% vom ALG I ?

Wann geht die Zählung für die Dauer des ALG I los ? 12 Monate mit Auslauf des Vertrages oder mit Ende der Elternzeit ?

Danke für die Hilfe.

fragi
22.11.2007, 10:28
Bleibt es bei den 67% vom letzten Nettogehalt

Ja, denn:
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt.
Quelle: §2 Abs.1 BEEG (http://bundesrecht.juris.de/beeg/__2.html)

Wann geht die Zählung für die Dauer des ALG I los ? 12 Monate mit Auslauf des Vertrages oder mit Ende der Elternzeit ?

Wann du es willst... nur wirst du verlust machen wenn du den Anspruch anlaufen lässt mit ende des vertrages.

Ich empfehle die Arbeitssuchend und Arbeitslosmeldung, aber die Auszahlung der Geldleistung zu verschieben.
Das musst du bei der BA ausdrücklich mitteilen, dass der Anspruch erst ab datum x ausbezahlt werden soll und du bist dahin ohne Bezug gemeldet sein möchtest.