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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scharfe Kritik am Amt!!!


Dennislein
30.05.2006, 17:50
Hallo Leute

So lange geschichte aber vielleicht weiss ja einer bescheid.

Ich und meine freundin für das amt erst seid ein märz zusammen und wohnen jetzt seid 10 März zusammen,was ich auch angemeldet habe so jetzt habe ich gehört das es erst nach einem jahr als Lebensgemeinschft zählt und wurde mir auch so vom anwalt gesagt das es nicht angerechnet werden darf.Muss dazu sagen meine freundin geht arbeiten.

Jetzt habe ich eine schreiben vom amt bekommen das ich eine Strafe bezahlen muss von 1.149.93 da sie mir zu viel geld bezahlt haben.

Die ich ja auch zahlen muss bis zum 6.6.2006 was ja schon der hammer ist wo soll ich als Harz IV empfänger bin wo her habe ich so viel geld???Ein WITZ!!!! :patsch: :patsch: :-x


Und stellem mich als Lügner hin obwohl ich das ja am 10 März angemeldet habe.

Und es zählt als lebensgemeinschaft da sie zu mir gezogen ist.

Kennt das Problem auch jemand???????

So jetzt war ich heute wieder mal beim anwalt und er meinte nur das es jetzt nur noch die lösung gibt das ich sie als untermieter anmelden sollte aber was auch sehr schwer ist da ich ja nur eine 1,5 zimmer wohnung habe und sollte auch noch eine 2 Kählöschrank und ein 2 Bett haben die bude ist jetzt schon voll.
Weiss einer was wir machen sollen??

Ich verstehe meine anwalt auch nicht erst meint er das es nicht rechtens ist und jetzt so.

Gibt es ein Gesetz über sowas ???

So ich habe morgen erstmal ein Termin für eine neue wohnung für meine freundin was uns billiger kommen würde als so den jetzt fehlen mir 480€

und die neue bude kostet 250 da mache ich doch lieber das oder ?? :shock:

So würde mich freuen wenn einer einen Tipp hat

und sage schon mal Danke!!!

Betroffener
30.05.2006, 19:37
:welcome: Dennislein,

auf was bezieht sich die Rückzahlung und was wird Dir genau vorgeworfen?

Nach (noch) aktuellem Rechtsstand reicht eine Willenserklärung Deiner verdienenden Freundin aus, in der sie klarstellt, dass sie Dich nicht unterhalten will.

In der ab dem 01.08.06 geplanten Gesetzesänderung wird eine Beweislastumkehr eingeführt, die genau das verhindern soll.

Insgesamt scheint Dein JobCenter hier etwas sehr nassforsch vorzugehen - oder Du hast ein paar Dinge vergessen zu erwähnen.

Gab es einen Hausbesuch?

Dennislein
30.05.2006, 19:52
HY

Die stellen die vorderung so das sie ab den 10 märz hier wohnt und seid dem habe ich zu viel geld bekommen.meinen sie

aber ich habe sie doch ganz normal angemeldet also habe ich nichts verschwiegen.

Bei uns war eine kontrolle aber an dem tag war ich nicht da also wissen sie auch nicht was hier in der wohnung war.

und es ist ja auch so das sie einen untermietsvertag hat wo sie auch eine 3 monats kündigungs frist wo sie diesen monat das letzte miete zahlen muss was das amt auch nicht berücksichtigt hat.

Betroffener
30.05.2006, 21:58
Ja, eben.

Durch die - im übrigen korrekte - Anmeldung wird Dir jetzt eine eheähnliche Bedarfsgemeinschaft unterstellt.

Das bedeutet, dass das AMt davon ausgeht, dass Deine Mitbewohnerin für Dich aufkommt. Du hast nicjhts davon geschrieben, wie Du Deine Mitbewohnerin "angemeldet" hast - vielleicht liegt da der Hase im Pfeffer.

Wenn ihr als "Bedarfsgemeinschaft" eingestuft werdet, wird Euch beiden der Gesamtbedarf von 622 € + zzgl. Kosten der Unterkunft übergestülpt - und das wars. Das Einkommen der Mitbewohnerin wird dann angerechnet auf die Sozialleistungen.

Jetzt ginge es also darum, diese unterstellende Vermutung des JobCenters zu widerlegen und vor allem mit aufschiebender Wirkung - was in 1,5 Zimmern etwas problematisch sein könnte.

Noch ein Wort zum geplanten Umzug. Die "Angemessenheit" der Wohnung müsst ihr Euch vom JobCenter schriftlich bestätigen lassen, sonst gibt es auch an dieser Stelle Stress. Vor allem braucht das JobCenter nur die alte Mithöhe zu bezahlen, falls die neue Wohnung teurer ist.

Also Vorsicht.