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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückforderung des befristeten Zuschlags zum ALG II


jenner76de
22.11.2007, 12:55
Hallo,

bis dato habe ich eine Zuschußleistung zum ALG II erhalten (Übergansgleistung nach ALG I ausgelaufen war)

Nun wurde die Zahlung eingestellt da sich rausgestellt hat das ALG II falsch berechnet wurde und tatsächlich höher ausfällt als ALG I (klingt krank, ist aber so...)

Kann bzw. muß ich nun damit rechnen das ich die bisherige Zuschußleistung zurückzahlen muß??

Danke für die Antworten

StephanK
22.11.2007, 14:50
:welcome: Jenner,
meiner Meinung nach müsste das sozusagen intern verrechnet werden. Nur wenn die nachzuzahlende Alg II-Summe geringer wäre als das, was Du irrtümlich als befristeten Zuschlag erhalten hast gäbe es etwas zurückzuzahlen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, war das aber nicht so.

restart
22.11.2007, 14:53
Hallo jenner76de,

die Frage ist, wer daran schuld hat. Wenn du, musst du es wohl zurückzahlen, zumindest in Raten. Ist die ARGE selbst schuld, hast du das nicht zu verantworten und du hast große Chancen, das nicht zurückzahlen zu müssen.