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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstausstattung Wohnung -kein Geld sondern Scheine?


mrripper2k
30.05.2006, 18:23
Hallo an alle,

ich habe ein paar dringliche Fragen an euch,es geht um die Erstausstattung meiner Wohnung:

Ich bin seit Februar leider arbeitslos und zu meinem Antrag auf ALGII stellte ich auch einen Antrag auf Wohnungserstausstattung, da ich über 25 bin und bei den Eltern raus musste und wollte.

Der Bescheid über die Bewilligung der Erstausstattung kam Gott sei Dank nun endlich, allerdings mit folgendem Wortlaut:

"Die Beihilfe in Höhe von 1181 € wird als Sachleistung (Kostenübernahmescheine) erbracht.
Bitte legen sie bis zum 30.06.06 entsprechende Rechnungen (Waschmaschine,Kühlschrank,Staubsauger und Matratze) vor, aus denen der Kostenaufwand für die Beschaffung der gewährten Leistung hervorgeht. Sollten sie die erbrachte Leistung nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Widerrufs nach §47 Abs. 2 Satz 21 Nr.1 SGB und die Rückforderung gemäß §50 SGB X."

1. Was bedeutet das genau,das die Beihilfe mit Kostenübernahmescheinen erbracht wird ? Bekomme ich also kein Geld sondern Scheine vom Amt? Mir wäre es unendlich peinlich im MediaMarkt oder sonstwo eine Waschmaschine mit einem Schein kaufen zu müssen.

2. Was heißt das,bis zum 30.06. entsprechende Rechnungen vorzulegen? Ich habe keinerlei finanzielle Mittel und brauche das Geld im VORRAUS,um die Sachen kaufen zu können. :patsch: Es wäre doch logischer,wenn ich das Geld überwiesen bekäme,mir dann die Sachen kaufe und durch die Rechnungen den Kauf der Sachen dem Amt nachweise.

3. Frage zum Kauf der einzelnen Dinge:
Ich würde mir gerne das Geld selbst einteilen um mir Kühlschrank & Waschmaschine zu kaufen, damit meine ich: ich möchte etwas mehr Geld für die Waschmaschine ausgeben,um eine gutes Gerät zu kaufen (hatten bei meinen Eltern schlechte Erfahrungen mit einer Billigmaschine),dafür kaufe ich den Kühlschrank dann von dem Geld,was mir ein Freund noch schuldet (und hoffentlich bald mal bezahlt :? )
Ist das möglich? Oder sagt das Amt dann einfach, ich hätte das Geld zweckentfremdet?

Vielen Dank für eure Antworten,ist mir sehr wichtig zu wissen,da ich bald reagieren muss.

Betroffener
30.05.2006, 19:42
:welcome: mrripper2k,

an Neuware düfte das Amt dabei wohl kaum gedacht haben.

Es gibt aber soziale Vereinigungen, die aufgearbeitete Geräte weiterverkaufen, wo dann die Gutscheine gültig sind.

Welche Organisationen das sind, musst Du bei Deinem JobCenter erfragen.

Ob Dir das peinlich ist, dürfte dem Amt ziemlich Schnuppe sein.

mrripper2k
30.05.2006, 20:48
:sad: :?

das soll alles sein, was dazu zu sagen ist? Ich muss ganz ehrlich sagen,ich habe mir hier ein bißchen mehr Hilfe erwartet.

Habe zwischenzeitlich noch selbst etwas recherchiert, und da heisst es im Rundschreiben I Nr. 38 /2004
vom 14. Dezember 2004, überarbeitet am 19.
Januar 2005 von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz in Berlin zum Thema Umzugsbeihilfe:

"Grundsätzlich ist eine Barleistung in der für die
einzelnen Bedarfsgegenstände angegebenen Höhe
zu gewähren. Nur in bestimmten Einzelfällen, bei
denen eine zweckfremde Verwendung zu erwarten
ist, sollte die Hilfe durch Kostenübernahmeschein
sichergestellt werden."

Woher nimmt das Amt jetzt einfach die Annahme her,ich würde das Geld mißbrauchen? Dafür gibt es keine Veranlassung.
Ich möchte eine Barleistung erhalten so wie alle anderen auch !

In dem Rundschreiben stehen auch die Geldwerte für die einzelnen Beihilfen aufgelistet drin, da heisst es bei Kühlschrank: "200€ (Neupreis)" . Und für 200€ bekommt man einen neuen Kühlschrank,da steht sogar 'Neupreis' dahinter ...frag ich mich wozu !?

Kann denn hier niemand sonst aus seiner Erfahrung heraus mir mit meinen Fragen helfen? Mit dem Amt zu reden,viell. noch zu verhandeln ist aus meiner Erfahrung völlig sinnlos,da wird hinterher alles noch viel schlimmer. :oops:

efge
30.05.2006, 21:28
Hallo mrripper,

hier handelt es sich um ein überregionales Forum und nicht alles kann bis ins „Kleinste“ beantwortet werden, da jede Stadt, jede Kommune und jeder Landkreis in Sachen ALG II anders agiert.
Wenn Du das Rundschreiben schon ausgegraben hast :Respekt:, würde ich direkt morgen früh den zuständigen Sachbearbeiter damit konfrontieren und vor Ort versuchen diese berechtigte Frage zu klären.
Auch die Möglichkeit eine örtliche Beratungsstelle aufzusuchen steht Dir offen, denn die kennen die Pappenheimer der Berliner Ämter sicher.

mrripper2k
01.06.2006, 22:24
danke @ effge

morgen werde ich mit dem Sachbearbeiter sprechen,mal sehen was dabei herauskommt.

und darüber hinaus folgendes:

mittlerweile hatte ich ein weiteres Schreiben vom Amt im Briefkasten, darin sind diese Gutscheine (normale A 4 Seiten). Aber: Es sind nur jeweils ein Schein für 1Kühlschrank,1Waschmaschine,1Staubsauger und 1Matratze da. Alles andere, also z.B. Esstisch,Schrank,Bett usw. soll über ein Gebrauchtmöbellager für sozial Bedürftige bezogen werden. Es wird im Schreiben auch direkt eines angegeben.
So, ich war nun heute dort und ich bin jetzt richtig verbittert, denn die meisten Möbel die dort stehen möchte man nicht mal geschenkt haben. Ich weiß nicht wo dort ein Schrank im Wert von 100€ (laut Bescheid) stehen soll,für mich ist das Verarsche.
Denn die Sachen dort sind von netten Menschen gespendet,die sie selbst sonst weggeworfen hätten und das Amt spart sich in Wirklichkeit den Großteil der Kosten. Für echte 100€ bekäme man bei Ikea bereits einen hübschen Schrank,und mehr will ich gar nicht.

Außerdem war ich heute in einem örtlichen Saturn-Markt,was mir sehr peinlich war. Die Kosten-übernahmescheine werden dort akzeptiert,heisst es, aber nur in dem Wert auf dem Schein (z.B. Kühlschrank 200€). Selbst was dazubezahlen könne ich nicht sagte mir der Mitarbeiter,das Amt sei da sehr genau. Und einen Kühlschrank für 150€ (50€ gehen ja schon für Lieferung drauf) gibt es in dem Markt nicht (und meines Wissens auch nirgendwo sonst). Was soll ich jetzt machen?

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, wurde euch die Erstausstattung bar bezahlt oder überwiesen? So wie es jetzt aussieht kann ich meine Wohnung auch in den nächsten Wochen nicht richtig bewohnen. :sad:

Upsala
01.06.2006, 22:40
Servus mrripper2k!
Ich habe bisher noch keine Erfahrung mit diesen Erstausstattungen. Wollte dir nur sagen, daß es dir nicht peinlich sein sollte. Die Politiker die so etwas verantworten sollten sich in Grund und Boden schämen. Dazu erwähnst du die Gutscheine auf Din A4. Kannst du mal einen ins Netz setzen? Deutschlands Zweitwährung interessiert mich, weil Millionen investiert werden, um den Euro fälschungssicher zu machen und dann gibt es plötzlich harte Währung vom Laserdrucker.
:?

Die Ägypter
01.06.2006, 23:17
50 Euro für die Spedition?

Vergiss es... davon abgesehen sollen die 200 Euro für einen Kühlschrank sein und sind dafür vorgesehen, nicht 50 Euro für Lieferkosten und 150 für Kühlschrank...

Dokumentiere dir deine Recherchen und beantrage ggf. auch die Anlieferkosten!

Oder aber - sie sollen es in Bar auszahlen/überweisen und du kaufst dir deinen Kühlschrank bei O**o... die Anlieferung (obgleich aus HH) kostet nicht mal annähernd soviel, wie der Transport innerhalb Berlin... (= Abzocke!)

Mein Mitgefühl... aber das nützt dir auch nix....

Was das Möbellager angeht... Alternativen? Ansonsten ein offenes Gespräch mit deinem SB.. denn es wird auch die ArGe interessieren, dass sie für einen 20 Euro-Schrank 100 Euro hinblättert!

mrripper2k
03.06.2006, 13:51
Hallo an alle, danke für eure Antworten.

Ich war zwischenzeitlich noch einmal in dem Saturn-Markt und habe mir Kostenvoranschläge für Kühlschrank,Waschmaschine und Staubsauger machen lassen. Und siehe da, es stellte sich bei einem anderen Verkäufer auf einmal heraus, das die Versandkosten doch nur 20€ betragen, vielleicht weil ich diesmal die Kostenübernahmescheine nicht erwähnte !? :shock: :x

So,nun kostet aber das günstigste Gerät bei den Kühlschränken trotzdem 199€, + 20€ Versand ergibt dann 219€.
kann ich denn den Übernahmeschein in Höhe der 200€ voll für den Kühlschrank ausnutzen und den Transport separat bezahlen ?
Ich habe jetzt doch erst Di einen Termin beim Amt und würde das vorher gerne wissen,weil ich mir dann sparen kann mit denen darüber zu reden,denn das bringt wie schon geschrieben nichts, ich habe wirklich noch nie Menschen erlebt, die so limitiert darin sind, Dinge logisch und schnell zu bearbeiten und ärgere mich bei jedem Termin wieder neu über diese Herrschaften.

@ stupido

ich vermute fast die Scheine sind sicherer als der Euro, da hier einerseits die persönliche Amts- BG-Nummer des Antragstellers mit angegeben ist und andererseits der Satz "Es dürfen nur die angegebenen Waren gegen Vorlage eines Identitätspapiers abgegeben werden." Ich weiß jetzt natürlich nicht,inwieweit der Lieferant im Vorraus überprüft,ob alle Angaben auf dem Schein stimmen,in jedem Fall muss der Empfang der Waren auch mit Unterschrift bestätigt werden.