Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristlos gekündigt....
Hallo zusammen....
Ich bin am 7.11.07 fristlos,hilfsweise fristgerecht... von meinem AG gekündigt worden...
nebenbei bemerkt..20jahre im Unternehmen...
Grund:
Habe während meiner AU als ÜL im Verein Sportstunden abgehalten und wurde dabei beobachtet..
.....dafür bekomme ich eine sog. Aufwandsentschädigung...
von meinem Arzt habe ich ein entsprechendes Attest das ich o.g.sportl. Betätigung ausüben durfte und auch noch darf...
nun meine Frage:
ich befinde mich seit dem 09.10.07 im Krankenstand...ab dem 20.11.07 bekomme ich Krankengeld von der kk...am 07.11.07 bin ich fristlos gekündigt worden...
die Zeit vom 07.11-einschl.19.11.hätte .. unter normalen Umständen ...also ohne Kündigung seitens des AG...ja dieser noch bezahlen müssen...
wie sieht das nun aus???
bekomme ich nun für diese Zeit kein Geld von der KK??
und...
bekomme ich denn bis zum 7.11.07 noch von meinem alten AG den Lohn oder bekomme ich überhaupt nichts von Ihm???
...vorläufig...Klage läuft...
Und zu den ÜL Sportstunden die ich abhalte....2 Stunden in der Wo.....die ja auch zu meiner gesundheitlichen Verbesserung beitragen....muss ich die sog. Aufwandsentschädigung, die ich erhalte, der KK melden.???
Vielen Dank vorab schon mal
Hallo Guten Morgen :)
bekomme ich denn bis zum 7.11.07 noch von meinem alten AG den Lohn oder bekomme ich überhaupt nichts von Ihm???
Ja, bis zum 07.11 muss er zahlen.
die Zeit vom 07.11-einschl.19.11.hätte .. unter normalen Umständen ...also ohne Kündigung seitens des AG...ja dieser noch bezahlen müssen...
wie sieht das nun aus???
bekomme ich nun für diese Zeit kein Geld von der KK??
Endet die Lohnfortzahlung, aus welchen Gründen auch immer, muss die KK mit dem krankengeld einspringen. Da eine Kündigung vorlag, muss die KK zahlen.
Es könnte allerdings Probleme geben wegen der fristlosen Kündigung... da ich aber denke, dass du einen anwalt hast, denke ich dass er weiß worauf es ankommt.
Wichtig für dich ist nur, dass die KK zahlen muss, da ein Anspruch auf Krankengeld ab dem 1 Tag der Arbeitslosigkeit besteht und nur durch die Lohnfortzahlung abgefedert wird.
Hallo fragi...
Danke für Deine Antwort.....
dann steh ich am Ende des Monats nicht ganz leer da...hoffe ich..:(
Was den Anwalt betrifft....da ich wieder in der Gewerkschaft bin....regeln die das für mich...einen konkreten Ansprechpartner..sprich Anwalt...habe ich noch nicht oder besser gesagt...kenn ich noch nicht..
Nun hat mir die Dame von der kk gesagt,das die Sache...also die fristlose Kündigung.... erst von deren Rechtsabteilung geprüft werden muss....erst wenn die sagen, das meine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat...würde ich Geld bekommen...
Kann mir denn vielleicht noch jemand etwas zu der "Aufwandsentschädigung" sagen, die ich vom Verein bekomme, für den ich Sportstunden ...2Std.d.Wo..mache....Muß ich die KK darüber informieren.???
Hallo zusammen....
Leider habe ich auf die von mir gestellte Frage noch keine Antwort bekommen...liegt es vielleicht daran das ich hier falsch bin mit der Frage..??:oops:...
Ist aber nun auch nicht weiter schlimm....ich werd sehen wie es und ob es angerrechnet wird...
In der Zwischenzeit hat sich ja auch etwas getan....also Kündigungsschutzklage ist, beim Arbeitsgericht, eingerreicht....
nur mein AG hat die Berrechnung die nötig für das Krankengeld ist noch nicht der KK eingerreicht...wen wundert`s...die ist ihm vor ca.3 Wo. zugestellt worden....soviel zu dem Thema...
zur kurzen Info...
bin seit dem 9.10.07 krank geschrieben,u.a.Aufgrund deppresiver Episoden.... am 7.11.07 fristlos gekündigt...hilfsweise fristgerrecht...
Grund....als Übungsleiter..ÜL...während der Krankschreibung Sportstd. gegeben.....von Zeugen beobachtet worden....
vom Arzt befürwortet...
20 Jahre Betriebszugehörigkeit...
Nun zum Punkt...
Ist es richtig das ich...da ich auf Wiedereinstellung und eine fristgerrechte Kündigung klage....meine Arbeitskraft meinem AG wieder anbieten muß....da abzusehen ist wann ich wieder gesund geschrieben werde....???
Falls ich das, nicht, tue was für Nachteile hätte ich ggf. zu erwarten...??
Aus Sicht des AA und des Arbeitsgerichtes/Richter..???
Und falls ich das mache...also meinen AG informieren über den Zeitpunkt der vorläufigen Genessung....und er würde sagen..."o.k. ich weise Ihnen Arbeit ab Genessungstag zu"...was würde dann passieren..???
Bekomme ich.... oder sagen wir.... habe ich Anspruch auf mein Krankengeld auch nachdem ich wieder gesund geschrieben bin rückwirkend....also vom 7.11.-z.b.20.12...???...da ich ja noch nichts bekommen habe,Aufgrund fehlender AG Unterlagen...!!!
Wie sieht es aus...da ich ja den Termin meiner vorläufigen Genussung weiß...muss ich da jetzt schon das AA darüber informieren...???
Da ich mich ja in einem sog. "Schwebezustand" befinde...wie sieht da mit der Beantragung des ALG aus...???
Welches muß od. kann ich beantragen??? ALG 1 od 2
Habe ich eine vorläufige Sperrzeit???
Fragen über Fagen mal wieder..:oops:
Fänd es super wenn mir jemand einen Tipp oder Rat geben kann...hänge im Augenblick ein bisschen im sog."Schwebezustand"...unter anderen Umständen kann das ja ganz angenehm sein...aber in Anbetracht meiner derzeitigen Situation....finde ich diesen nicht so schön...:(
vielen Dank schon mal vorab....
P.s.
Ich habe meine letzte Abrechnung Ende Nov.erhalten....mit anteiligem Weihnachtsgeld,Resturlaub und Überstundenauszahlung....
Seebarsch
06.12.2007, 21:38
Hallo nuschka,
ne Menge Fragen die zu beantworten sind.
Ich versuche es mal:
1) Im laufenden Kündigungsschutzprozess brauchst du deine Arbeitskraft nicht noch einmal gesondert anbieten. Die Klage ist ja dahingehend zu verstehen, dass du arbeiten willst. Hier wäre eher der Arbeitgeber am Zuge und müsste dich auffordern zu arbeiten.
2) Zunächst ist es wichtig, dass die Krankengeldzahlung ins rollen kommt.
3) Wenn du wieder arbeitsfähig bist und der Rechtsstreit noch nicht beendet ist, müsstest du dich arbeitslos melden und Leistungen beantragen. Da wird es dann aber wohl so sein, dass wegen der ungeklärten Kündigung vorläufig eine Sperrzeit von drei Monaten festgesetzt wird. Eine endgültige Entscheidung wird dann nach Abschluss der Klage erfolgen!
:(
Hallo Seebarsch...
Vielen Dank schon mal vorab für die Infos....
ja,ich weiß es sind viele Fragen auf einmal:oops:...
weiß aber immer noch nicht genau was ich machen soll...
da die Klageschrift eingerreicht ist und ...in dem Anschreiben für mich.....folgendes steht....
Zitat:
Bei Krankheit zu Beginn od. Während des Prozesses gilt auch Folgendes:
Sie sollten Ihren AG über Dauer u.Ende Ihrer Krankheit informieren,auch wenn dieser der Auffassung ist,das Arbeitsverhältnis sei beendet.
Außerdem sollten Sie Ihren AG auffordern,Ihnen Arbeit zuzuweisen,sobald Sie wieder gesund sind.Andernfalls besteht die Gefahr,dass Sie auch bei gewonnenem Prozeß kein Arbeitsentgeld für diese "Schwebezeit" erhalten.
D.H....wenn ich das richtig verstehe....
ich informiere Ihn....reicht das auch per Telefon....???
über das Ende meine AU...und gehe am ersten Tag der Gesundung wieder hin...
oder vorher...???
um mir von Ihm Arbeit geben zu lassen...???
Nur blöd mit der Sperrzeit....:(
falls ich diesen Prozess gewinnen würde...wie sieht das da mit der Sperrzeit aus....??
wird die hintendran gehangen oder ist diese Zeit auch weg....???
Da ich ja nicht der Reichste einer bin und leider auch den Jackpot nicht knacken konnte....
und meine Kosten weiter laufen....was könnte ich da tun....???
Ist es richtig das ich dann
Zur Arge,wegen Miete und NK
und
Alg 2 beim AA beantragen müsste???
Puhhh......mir fallen noch so viele Fragen ein.....vielleicht hab ich die ja auch schon mal gestellt....aber es ist einfach wahnsinnig viel was da auf einen zu kommt....ich hatte mir das ganze auch etwas anders vorgestellt....:engel:
StephanK
07.12.2007, 12:28
D.H....wenn ich das richtig verstehe....
ich informiere Ihn....reicht das auch per Telefon....???
über das Ende meine AU...und gehe am ersten Tag der Gesundung wieder hin...Ja, aber nicht vorher. Das würdest Du ja "unter normalen Umständen" auch nicht tun.
um mir von Ihm Arbeit geben zu lassen...???Ja. Man nennt das üblicherweise, um Deine Arbeitsleistung anzubieten. Damit signalisierst Du, dass aus Deiner Sicht das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist und Du Deinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nachzukommen bereit bist. Wenn der Arbeitgeber Dein Angebot nicht annimmt, ist es seine Sache und Du kannst wieder nach hause gehen.
falls ich diesen Prozess gewinnen würde...wie sieht das da mit der Sperrzeit aus....??Dann gäbe es keinen Anlass für eine Sperrzeit, weil Du dann nicht arbeitslos wärest. :) All zu optimistisch bin ich allerdings nicht was den Ausgang dieses Prozesses angeht.
Ist es richtig das ich dann
Zur Arge,wegen Miete und NK und Alg 2 beim AA beantragen müsste???Nein. Während einer Sperrzeit könntest Du - wenn Du nicht von Deinen Ersparnissen leben kannst - Alg II von der ARGE bekommen; Alg II enthält sowohl die Leistung zum Lebensunterhalt als auch die "Kosten der Unterkunft". Allerdings würdest Du die Leistung zum Lebensunterhalt nur um 30 % reduziert erhalten, also - wenn Du alleinstehend bist - gerade mal € 243 + Miete und Heizkosten.
Wenn Du das in Anspruch nehmen musst, denk bitte daran, dass Alg II immer erst ab der Antragstellung gezahlt wird, aber nicht rückwirkend.
Die Antragsformulare gibt es auch im Internet (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html).
Hallo Stephank....
Danke,für die Antwort...und....auch für soviel Optimismus...:engel:...
Ich habe heute mit dem Herrn gesprochen der meine Interressenvertrettung vor Gericht übernimmt.....der meinte..
Ich brauche nicht pers. in die Firma es würde reichen meinen AG darüber zu informieren,auch per Tel.,ab wann ich wieder gesund geschrieben bin.....da ER..also mein AG...mich ja fristlos gekündigt hat....wäre der dann am Zug und müsste mir dann mitteilen...auf weslche Weise auch immer....das ich wieder zur Arbeit zu erscheinen habe.....
Ausserdem ist es ja auch so, das ich den Grund der Kündigung ja auch nicht bestreite, eine Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung ist u.a. das Ziel..und...seiner Meinung nach...auch erreichbar....
Ich habe es ja schriftlich das das was ich gemacht habe bzw.mache meine Genesung beschleunigt....
Nun würde mich doch mal interressieren wesshalb Du nicht so optimistisch bist......falls ich das hier mal fragen darf...???
Ja..das mit dem ALG2 habe ich schon mal gelesen....
Nun da ich ja während dieser ganzen Sache o.g. beantragen muss...kannst Du mir da vielleicht noch sagen ob mir die Zeit angerrechnet wird...oder anders gefragt...bekomme ich diese Sperrzeit die ich ja nun vorläufig habe...wieder...???
Und die Beantragung kann ich doch erst einreichen wenn ich wieder gesund geschrieben bin...oder...??
Ich muss schon sagen ....das ist aber verdammt wenig,was man da bekommt.........zuwenig zum leben und zuviel zum sterben......
alle anderen Kosten....
Tel....Versicherungen....Rate....usw.....soll man davon bezahlen können???
Wie soll das denn gehen....???
Oder gibt es da ev. auch noch andere Anträge die man beantragen kann...???:confused:
Sorry wenn ich das hier mal anmerke.....aber da wundert es doch niemanden wenn die Leute, die in solcher od.ä. Situation sind, versuchen.... am Fiskus vorbei....Geld zu beschaffen....oder???
Nicht das ich das befürworten würde....aber im Grunde bleibt Dir doch nichts anderes übrig.....
FRISS ODER STIRB..... das ist doch die Devise.....oder???
Aber das ist wohl der Kreislauf seit einigen Jahren......keine Arbeit....wenig ALG.....Fiskus übergehen...noch weniger ALG....da ist wohl etwas in den vergangenen Jahren richtig schief gelaufen in der.....ähhhh... ja wo nur...???:wut:
StephanK
07.12.2007, 23:47
Nun würde mich doch mal interressieren wesshalb Du nicht so optimistisch bist......falls ich das hier mal fragen darf...???Wenn Dein Ziel nur die Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung ist sehe ich das nicht so pessimistisch. Wenn Du allerdings grundsätzlich gegen die Kündigung angehen würdest, hätte es zumindest einen merkwürdigen Beigeschmack, wenn Du während der Krankheitszeit Deiner Nebenbeschäftigung/ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehst. Es kommt dabei allerdings auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn Du z.B. derzeit mit Gehgips unterwegs wärest und damit als Trainer am Fussballplatz gesehen würdest könnte man sich schon fragen, ob Du wirklich noch krank bist oder nur krank feierst. Aber selbstverständlich sind auch ganz andere und weniger "kompromittierende" Konstellationen denkbar. Es geht mir auch nur um das Thema "sieht so aus, als ob", also um die Vermeidung des bösen Anscheins.
...bekomme ich diese Sperrzeit die ich ja nun vorläufig habe...wieder...???Müsstest Du normalerweise, ja.
Und die Beantragung kann ich doch erst einreichen wenn ich wieder gesund geschrieben bin...oder...??Nein, das geht auch jetzt, denn Du bist ja anscheinend mobil und damit auch in der Lage, Dich persönlich arbeitslos zu melden.
Ich muss schon sagen ....das ist aber verdammt wenig,was man da bekommt.........zuwenig zum leben und zuviel zum sterben......Genau dieses Niveau ist vom Gesetzgeber beabsichtigt...
Oder gibt es da ev. auch noch andere Anträge die man beantragen kann...???Nein, leider nicht.
FRISS ODER STIRB..... das ist doch die Devise.....oder???... bzw. umgekehrt KUSCH UND ISS :shock:
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