Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jobcenter drängt auf Untersuchung
Ich bin 45 und eigentlich gesund. Wurde aber an der HWS operiert und kann deshalb nicht mehr schwer heben usw. Das Jobcenter will mich zum Vertrauensarzt senden. Muss ich mir das bieten lassen? Sind nicht die Unterlagen der Klinik Beweis genug dass ich nicht mehr schwer heben kann?
Es ist unerhört was man sich von den Sachbearbeitern anhören muss.
Nur weil sie keine passenden Jobangebote finden, glauben sie uns schikanieren zu müssen.
Kann man mich zwingen, zum Vertrauensarzt zu gehen und wenn ja, warum?
Ich bin 13 Monate arbeitslos und bewerbe mich wie andere laufend.
Mit anderen Worten, das Jobcenter hat nicht die geringste Veranlassung zu vermuten dass ich nicht arbeitsfähig bin.
Auch bin ich nicht krank geschrieben, schon gar nicht 6 Wochen!
Der Vertrauensarzt ist weit weg. Wer trägt die Fahrtkosten?
Danke!
StephanK
23.11.2007, 08:30
:welcome: euroro,
ich habe mir erlaubt, Deinen Beitrag hierher zu verschieben.
Du bist verpflichtet, Dich auf Verlangen des Leistungsträgers ärztlichen Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind. Wenn bereits ärztliche Bescheinigungen existieren kann man sich schon fragen, ob eine erneute Untersuchung wirklich erforderlich ist. Sprich das also mal bei Deinem Sachbearbeiter an. Letztlich wirst Du aber seine Einschätzung akzeptieren müssen, wenn Du keine Ablehnung des Antrages wegen fehlender Mitwirkung riskieren willst. Deine Verpflichtung beruht auf § 62 SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__62.html) (=Erstes Buch des Sozialgesetzbuches).
Ersatz Deiner Fahrkosten kannst Du verlangen; darauf besteht ein Rechtsanspruch (§ 65a SGB I (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65a.html)).
Danke Stephan,
Zitat:
"soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind"
Genau das ist nicht erforderlich, denn ich bin voll arbeitsfähig, ausser dass ich nicht mehr schwer heben kann. Und dafür liegt ein Bericht der Uniklinik vor.
Was soll also die Schikane mit Amtsarzt usw.???
Es ist traurig, dass uns keine Wahl bleibt und wir die Sklaven sind.
Als ich im bisherigen Berufsleben SV Beiträge in enormer Höhe gezahlt habe, hat man mir auch keine Wahl gelassen. Dafür erwarte ich faire Behandlung! Mehr nicht. Aber auf den Ämtern glaubt man auf einem höheren Ross zu sitzen. Hoffentlich fällt der Reiter nicht vom Pferd.
Gruss
Euroro
StephanK
27.11.2007, 10:08
Genau das ist nicht erforderlich, denn ich bin voll arbeitsfähig, ausser dass ich nicht mehr schwer heben kann.Also gibt es halt leider eine Einschränkung. Vergiss nicht, dass Du verpflichtet bist, jeden Job anzunehmen, und dazu gehören auch "hauruck"-Jobs.
Ich darf - bei anderem gesundheitlichen Hintergrund - auch nix schweres heben, aber bei mir ist noch keiner auf die Idee gekommen, mich deswegen zum Amtsarzt zu schicken.
Diese Unterschiede in der Handhabung sind in der Tat undurchschaubar und schwer nachzuvollziehen. Aber Du wirst Dich trotzdem der Untersuchung stellen müssen.
Als ich im bisherigen Berufsleben SV Beiträge in enormer Höhe gezahlt habe, hat man mir auch keine Wahl gelassen.Das Alg II wird nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen, sondern aus Steuergeldern finanziert. Aber auch das ist kein Grund überflüssige Zweituntersuchungen zu veranlassen. :mad:
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