Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 6 Mon arbeitslos - Verpflichtung 10 Zeitfirmen anzuschreiben
Hallo zusammen,
man teilte mir mit, da ich nun 6 Monate arbeitslos bin, mindestens 10 Zeitfirmen innerhalb von 1-2 Wochen anzuschreiben.
Ich hatte bereits schon 5 Vermittler angeschrieben, aber das genügte nicht.
1. Bin ich wirklich an eine solche Zahl gebunden?
2. Was ist, wenn ich innerhalb dieser Zeit dies nicht getan habe?
3. Ich kann immer haufenweise andere Bewerbungen vorzeign - könnte man mir das ALG aufgrund der Zeitfirmen streichen?
Danke!!
StephanK
31.05.2006, 11:23
Man kann Dir zwar eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat vorschreiben, aber nicht, ob diese sich an Zeitarbeitsfirmen richten oder "normale" Jobs betreffen. Die Bundesagentur ist keine Förder-Einrichtung für Zeitarbeitsfirmen :evil:
Dein "Pflicht-Kontingent" an Bewerbungen erfüllst Du mit Bewerbungen bei wem immer sie Dir sinnvoll erscheinen.
Dank Dir!!! Das baut mich auf.!!
Ich bewerbe mich wirklich tatkräfitg - habe über 50 Absagen schon hinter mir und zur Zeit aktuell 16 Bewerbungen draußen + 5 Vermittler.+ 6 Profile im Internet hinterlegt + Stellenanzeigen in "meine Stadt" + diverse Initiativbewerbungsmappen zu Großfirmen - aber der SB meinte dies würde nicht reichen, ich müßte 10 Zeitfirmen innerhalb dieser Zeit anschreiben, da ja bald das Sommerloch anfängt.
Weißt Du ob diese Verpflichtung irgendwo verankert ist. Denn wenn ich zum nächsten Gespräch komme, dann mag ich nicht wieder wie so ein Sträfling abgefertigt werden..
StephanK
31.05.2006, 14:07
Falls Du in einer Eingliederungsvereinbarung exakt diese Verpflichtung (Bewerbung bei soundsoviel Zeitarbeitsunternehmen) unterschrieben hast, musst Du Dich auch daran halten. Falls nicht - was ich annehme -, richtet sich das nach § 119 SGB III: (1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen)
und (...)
(4) Im Rahmen der Eigenbemühungen hat der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu gehören insbesondere
1. die Wahrnehmung der Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung,
2. die Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte und
3. die Inanspruchnahme der Selbstinformationseinrichtungen der Agentur für Arbeit.Was im einzelnen an Eigenbemühungen verlangt werden kann, bitte ich Dich in den Durchführungshinweisen zu § 119 SGB III (http://www.my-sozialberatung.de/files/da3s119.pdf) nachzulesen (auf Seiten 17 ff. des PDF-Dokuments).
Ich kenne Deinen Beruf nicht; vielleicht ist es einer, in dem Zeitarbeit sehr gängig ist. Dann wird man das Verlangen schon für zulässig halten müssen, dass Du Zeitarbeitsunternehmen bei Deinen Bewerbungen nicht einfach aussparst. Aber eine Mindestzahl von Bewerbungen nur bei Zeitarbeitsunternehmen vorzugeben hielte ich für eine Anforderung, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Jedenfalls kenne und sehe ich keine.
Seebarsch
31.05.2006, 18:53
Meiner Meinung nach ist die gezielte Aufforderung sich bei bestimmten Firmen, hier ausschliesslich Zeitarbeitsfirmen zu bewerben, nicht zu lässig.
Bitte mal aufmerksam die Regelung der BA zu diesem Thema durchlesen !
http://www.my-sozialberatung.de/files/da3s119.pdf
:patsch:
Hallo zusammen,
also ich habe mir das jetzt mal durchgelsen - aber ich habe nichts mit Zeitarbeit gefunden - allerdings ist diese Verordnung von 1997 (siehe ganz unten) - ich weiß nicht, ob zu dieser Zeit die Problematik schon gegeben war?
Habe auch im Internet nach neuern Auflagen gesucht, aber leider...
Seebarsch
31.05.2006, 21:39
Die Anweisungen sind relativ laufend, d.h. Stand der laufenden Ergänzungen müsste 2005 sein.
StephanK
31.05.2006, 23:19
allerdings ist diese Verordnung von 1997 (siehe ganz unten) - ich weiß nicht, ob zu dieser Zeit die Problematik schon gegeben war?Keine Sorge, der Text ist - wie Seebarsch schon geschrieben hat - durchaus aktuell. Du meinst die Erreichbarkeitsanordnung, die dort ergänzend wiedergegeben ist; sie stammt aus dem Jahre 1997, ist aber auch aktualisiert und hat vor allem mit Deinem Problem nix zu tun.
OK..! Dank Euch!!
Habe gestern noch mit der hotline gesprochen um wieder einen gültigen Vermitllungsschein zu besorgen, dabei teilte mir man mit, daß mein SB mich bereits auch Termin hat (vor den Sommerferien) um mich bestimmt zu kontrollieren ob ich mich bei diesen 10 Firmen vorstellig gemacht haben..
Grausam, wenn ich nur daran denke wird mir schlecht..
Vor allem meinte mein SB ja auch noch, "am Besten nehmen Sie jetzt ihre Bewerungsmappen und fahren direkt zu de Firmen hin - und das am Besten noch diese Woche..!"
Zum einen habe ich mir da schon gedacht "ich fahre doch nirgends ohne Termin hin.." aber ein ungutes Gefühl habe ich jetzt schon!
Ich werde jetzt einfach weiterhin meine Bewerbungen schreiben und auch ein paar weitere zu Zeitfirmen, aber mir ist das egal wieviele.
Könnte der SB mich beim nächsten Termin darauf schrifltich festnageln?
StephanK
01.06.2006, 09:46
Zum einen habe ich mir da schon gedacht "ich fahre doch nirgends ohne Termin hin.." aber ein ungutes Gefühl habe ich jetzt schon!Ich kenne die Gepflogenheiten bei Zeitarbeitsfirmen zu wenig, um einschätzen zu können, ob das üblich ist. Ich tippe mal, dass es dabei auch branchenspezifische Unterschiede gibt. "Einfach mal vorbeigehen" ist bei gewerblich-technischen Berufen wahrscheinlich schon üblich, für den Bereich Büro/Sekretariat wäre ich diesbezüglich schon skeptischer.
Und wie sollst Du das nachweisen? Sollst Du Dir von jeder Zeitarbeitsfirma einen Zweizeiler-Brief mitgeben lassen "Frau X. hat sich am ... bei uns vorgestellt und nach Beschäftigungsmöglichkeiten gefragt" ???
Könnte der SB mich beim nächsten Termin darauf schrifltich festnageln?Ich denke: nein, aber Seebarsch dürfte in dieser Frage kompetenter sein als ich.
Schön das ihr mich so toll unterstützt!!
Na ja..mein SB hat gesagt, beim nächsten Besuch würde es nicht reichen, daß ich meine Excel Tabelle (Zusammenfassung) und die Bewerbungen vorzeige, sondern ich müßte vorzeigen, daß ich in 10 ZF in die Kartei aufgenommen wurde??!!
Gelernt habe ich Steuerfachangestellte, bin hier aber über 10 Jahre aus dem Recht raus und habe seither als Assistentin und in den letzten 7 Jahren als Debitoren Buchhalterin gearbeitet.
Aber ich kenne dies nicht so, daß man einfach irgendwo ohne Termin hingeht..
StephanK
01.06.2006, 10:29
Das ist ein Bereich, in dem wohl wirklich viel über Zeitarbeitsfirmen läuft und dementsprechend weniger Mitarbeiter/innen direkt in den Unternehmen eingestellt werden. Ein bisschen kann ich also schon nachvollziehen, warum man von Dir verlangt, dass Du die Zeitarbeitsfirmen bei Deiner Bewerbungsstrategie jedenfalls nicht komplett außen vor lassen dürfest.
Wenn Zeitarbeit für Dich ein neues Thema ist, empfehle ich Dir, Dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Du kannst das z.B. beim Branchenverband (http://www.bza.de/recht/rechtl_grundsaetze.php) tun; diese Seite ist natürlich "arbeitgeberlastig", aber ganz gut. Einen sehr kritischen Blick auf das Thema wirft das
LabourNet (http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/psa/gesetz.html).
Seebarsch
01.06.2006, 20:40
Der Vermittler kann sehr wohl die Eigenbemühungen nach § 119 SGB III schriftlich als Verwaltungsakt, mit den entsprechenden Rechtsfolgen, fixieren.
Das impliziert aber auch, dass dagegen der Widerspruch zulässig ist.
Zu den Zeitarbeitsfirmen:
Die sind in der Regel so flexibel, dass Termine nicht notwendig sind.
Eine Vorsprache mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen reicht denen schon aus um ein Beratungsgespräch zu führen.
Ich würde da jetzt nicht rumeiern und aus eigenem Interesse mal die Zeitarbeitsfirmen aufsuchen. Selbst wenn die auf einem Termin bestehen sollten, kann man sich den belegen lassen und als Nachweis vorlegen !
:twisted: :twisted:
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