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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AG kündigt nicht. Pflichten, Konsequenzen für AN?


Knappi
24.11.2007, 13:20
Hallo,

mein AG will mir nicht kündigen.

Statt dessen drängt er auf einen Aufhebunsvertrag, in dem drin steht, dass dieser auf ausdrücklichen Wunsch von mir erstellt sei und ich auf jeglichen Urlaubsanspruch verzichte, im Gegenzuge dann freundlicherweise ein wohlwollendes Zeugnis erhalte. :sdagegen:
(Ich dachte, man, der muss mich ja für sehr blöd halten oder sich für sehr schlau):wut:

Auch will er keine Urlaubsabgeltung zahlen, da ich nach ca. 5,5 Monaten erkrankt bin. (Nun, kann ich ja nichts dafür. Er hat gründlich durch sein Mobbing dazu beigetragen).

Habe ich trotzdem Anspruch auf volle Urlaubsabgeltung oder nur anteilig?

Ich bin ja noch offiziell bei ihm angestellt.

Was bedeutet das für mich, wenn ich wieder gesund werden sollte?

Ich will da auf gar keinen Fall wieder hin, da ich Angst habe, er könnte mir dann böswillig etwas unterstellen, o. ä.

Knappi

einsamer Wolf
24.11.2007, 13:30
Statt dessen drängt er auf einen Aufhebunsvertrag, in dem drin steht, dass dieser auf ausdrücklichen Wunsch von mir erstellt sei und ich auf jeglichen Urlaubsanspruch verzichte, im Gegenzuge dann freundlicherweise ein wohlwollendes Zeugnis erhalte.

Dein Arbeitgeber hält sich wohl für besonders schlau?
Mit einem Aufhebungsvertrag läuft da schon mal gar nix, es sei den du hast einen neuen AG in Aussicht?
Beim Aufhebungsvertrag droht dir ne Sperrzeit vom Arbeitsamt von 12 Wochen.

Habe ich trotzdem Anspruch auf volle Urlaubsabgeltung oder nur anteilig?

Wenn du durch deine Krankheit bedingt nicht in der Lage bist deinen Urlaub zu nehmen, dann muss dein AG dir diesen bezahlen.

Was bedeutet das für mich, wenn ich wieder gesund werden sollte?

Das bezieht sich ja auf dem Urlaubsanspruch 2007 und nicht für 2008.

Ich will da auf gar keinen Fall wieder hin, da ich Angst habe, er könnte mir dann böswillig etwas unterstellen, o. ä.

Warum will der den dich nicht Kündigen?

Knappi
24.11.2007, 14:50
Habe ich trotzdem Anspruch auf volle Urlaubsabgeltung oder nur anteilig?

Wenn du durch deine Krankheit bedingt nicht in der Lage bist deinen Urlaub zu nehmen, dann muss dein AG dir diesen bezahlen.

Ich meinte, ob die AU Phase noch zur Arbeitszeit gehört. Denn tatsächlich habe ich ja nur 5,5 Monate gearbeitet plus Krankheit ca. 3 Monate.

Was bedeutet das für mich, wenn ich wieder gesund werden sollte? Muss ich dann wieder an meinen Arbeitsplatz?

Das bezieht sich ja auf dem Urlaubsanspruch 2007 und nicht für 2008.Muss ich die Abgeltung bis Ende diesen Jahres einfordern? Verfällt sie danach?

Ich will da auf gar keinen Fall wieder hin, da ich Angst habe, er könnte mir dann böswillig etwas unterstellen, o. ä.

Warum will der den dich nicht Kündigen?Er hat sich Eingliederungszuschuss geben lassen und ist nach dem Vertrag verpflichtet mich genauso viele Monate zu beschäftigen wie er Eingliederungszuschuss bekommen hat. Die Zeit ist diesen Monat auch rum.

Fazit: keine Ahnung, warum er nicht will. Aus großer Zuneigung kann es ja nicht sein:kotz:

einsamer Wolf
24.11.2007, 21:27
Ich meinte, ob die AU Phase noch zur Arbeitszeit gehört. Denn tatsächlich habe ich ja nur 5,5 Monate gearbeitet plus Krankheit ca. 3 Monate

Für Arbeitnehmer/innen gilt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für die ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit wird das Gehalt vom Arbeitgeber weiter gezahlt. Danach hat man für max. 78 Wochen (für die gleiche Erkrankung binnen eines Gesamtrahmens von 3 Jahren) Anspruch auf Krankengeld seitens der Krankenkasse.

Natürlich gehört die AU Phase noch zur Arbeitszeit, dir ist ja nicht gekündigt worden.

Muss ich dann wieder an meinen Arbeitsplatz?
Ich will da auf gar keinen Fall wieder hin, da ich Angst habe, er könnte mir dann böswillig etwas unterstellen, o. ä.

Ich wollte darauf Bewusst nicht eingehen, da ich nicht so Recht weis was ich dir raten soll.
Grundsätzlich ist es so, dass du nach deiner Krankheit wider an deinen Arbeitsplatz „musst“. Es sei den, du wärst Berufsunfähig, du hast aber hier davon nichts geschrieben, also gehe ich mal davon aus, dass du es nicht bist.

Weiterhin wäre noch Interessant, ob du vorher ALG I oder II bezogen hast!

Ich würde versuchen, mit deinem AG über eine Lösung zu verhandeln die für euch beide gut wäre sprich er Kündigt dich ganz normal, was er aber offensichtlich nicht will.

Ansonsten bleibt dir nur der Sprung ins Kalte Wasser, sprich du musst mit Sanktionen von seitens der Arbeitsagentur oder ARGE rechnen, wenn du das Arbeitsverhältnis über einen Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung von dir Beendest.

Bei der Arbeitsagentur würde dir dann eine Sperrzeit von 12 Wochen drohen.

Bei der ARGE wären es 10% bzw. 30% der Regelleistung

Du musst eben selber entscheiden, was du machst, wenn es gar nicht mehr geht, dann würde ich lieber die Sanktionen hinnehmen. Auf alle fälle würde ich dann mit angeben das du gemoppt wurdest.

Muss ich die Abgeltung bis Ende dieses Jahres einfordern? Verfällt sie danach?

Ich weis ja nicht wie lange deine Krankheit andauert? Wenn du vor dem 31.03.2008 wider gesund geschrieben wirst, dann musst du deinen Urlaub nehmen.

Zitat:

Nur wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, lässt § 7 Absatz 4 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) eine Abgeltung zu.
Voraussetzungen des Abgeltungsanspruches sind:

Das wirksame Bestehen des Urlaubsanspruches bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs.

Unter Erfüllbarkeit versteht man, dass der Arbeitnehmer bei hypothetischer Weiterführung des Arbeitsverhältnisses den Urlaub tatsächlich hätte nehmen können, er also bis zum Ende des Urlaubsjahres (oder bis zum 31.03. des Folgejahres) nicht arbeitsunfähig krank ist.