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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überbrückungsgeld nach Anschlussübergangsgeld


Dr.Zoid
24.11.2007, 14:34
Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem und wäre froh, wenn jemand helfen könnte.

Ich habe von 2004 bis 2006 eine Umschulung gemacht und 24 Monate land Übergangsgeld bezogen. Im Anschluss daran habe ich noch drei Monate Anschlussübergangsgeld bewilligt bekommen.

In diesem Zeitraum, Anfang 2006, habe ich mich Selbstständig gemacht und Überbrückungsgeld beantragt. Der Antrag ist fristgerecht eingegangen und die derzeitige Mitarbeiterin hat mir mündlich zugesichert daß es kein Problem sei und ich dieses Geld bewilligt bekäme.

Also alles eingereicht, Businessplan, Erklärung vom Steuerberater, Qualifikationsnachweise, etc. Dann, nach einigen Monaten hin und her bekam ich das Ablehnungsschreiben mit der Begründung das nur derjenige Anspruch auf Überbrückungsgeld habe, der im Vorfeld Leistungen nach § III SGB bezogen hat.

Meine Leistungen beriefen sich aber auf § III in Verbindung mit § IX SGB, da die Umschulung eine Reha-Maßnahme war :confused:. Jetzt ist die Sache mitlerweile vor dem Sozialgericht, leider habe ich wohl nicht den fleißigsten Anwalt gewählt :wut:, so das ich selber Recherchen betreiben muß ob es schonmal einen ähnlichen Fall gegeben hat, in dem ein Gericht entschieden hat.

Wenn jemand noch Fragen zu dem Sachverhalt hat oder mir weiterhelfen kann, bitte immer melden. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar, zumal der Termin für die mündliche Verhandlung bald ansteht und ich auf mich selbst gestellt bin. Da wäre es von Vorteil, wenn ich ein vergleichbares Urteil hätte.

Schöne Grüße

Dr. Zoid