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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II + ungeborenes Kind + Umzug


trinity
08.06.2005, 14:39
Hallo,

nach vielem Suchen habe ich dieses Forum entdeckt. Vielen Dank fuer die Moeglichkeit Probleme zu schildern und Hilfe zu bekommen.

Hier nun meine Probleme:

Ich beziehe seit dem 01.01.05 ALG II. Da ich vorher ALG I erhalten habe, bekomme ich zusaetzlich ein Uebergangsgeld von 160,00 Euro monatlich. Meine Miete fuer meine Wohnung wird bis Ende September voll uebernommen. Somit muesste ich bis Ende Juni diese Wohnung kuendigen und mir eine neue suchen.

Meine Freundin ist in einer Anstellung und erhaelt ca. 1.006,00 Euro netto und wohnt in einer eigenen Wohnung. Wir erwarten im Dezember unser erstes Kind.

Es ist fuer uns wichtig, dass ich den vollen ALG II-Betrag erhalte, da ich auch mit dem Gedanken spiele in die Selbsaendigkeit zu gehen.

Hier nun meine Fragen:
1. Wenn wir zusammenziehen gelten wir sicherlich als eheaehnliche Gemeinschaft. Wieviel ALG II wuerde ich bei einem Gehalt von ca. 1.000,00 Euro meiner Freundin dann erhalten? Ist es moeglich, den Satz selbst zu errechnen? Gibt es dafuer Tabellen oder andere Daten?
2. Wir muessten natuerlich schon im Oktober zusammenziehen, da mir meine Wohnung nur bis Ende September voll gezahlt wird. Unser Kind wird aber voraussichtlich erst im Dezember geboren. Wird die bestehende Schwangerschaft bei der Ermittlung des ALG II mit beruecksichtig oder nur, wenn das Kind bereits da ist?

Ich hoffe, dass jemand mir diese Fragen beantworten kann. Es ist zwar schoen Vater zu werden :-), jedoch hat man in dieser finanziellen Situation kaum Spielraeume. Somit muss ich jeden Schritt sehr gut planen.

Vielen Dank fuer die Hilfe!

StephanK
08.06.2005, 15:42
Hallo trinity und :welcome:

Zu Deiner ersten Frage: schau mal auf den ALG II-Rechner hier im Forum
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#2

Damit solltest Du - jedenfalls "über'n Daumen" - peilen können, wie das dann für Euch aussehen wird. Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft behandelt werden, d.h. ein Bedarfssatz für alle zwei/drei ermittelt, die anrechenbaren Kosten der Wohnung dazugerechnet und davon das Nettogehalt Deiner Freundin abgezogen. Der Restbetrag (=ungedeckter Bedarf) ist dann Dein ALG II.
Das ist jedenfalls die "Denke" dahinter und die Rechenmethode.

Ansonsten kann ich Dir einfach aus dem Gesetz zitieren, denn es ist an dieser Stelle einigermaßen lesbar:

§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
(...) (2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12.
Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden
Regelleistung.
(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben
und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
1. in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung,
wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei
Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben

Wahrscheinlich wirst Du jetzt denken: meine Freundin arbeitet doch und bekommt gerade kein ALG II. Das ist natürlich auch richtig, aber es geht da nur um den Bedarf, und zwar den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Wenn dieser sich bei gleichbleibendem Lohn der erhöht, wird auch die ALG II-Leistung höher.

Klarheiten erstmal beseitigt? :-)

trinity
08.06.2005, 16:52
Vielen Dank fuer Deine schnelle Antwort. Die Unklarheiten sind auch erstmal beseitigt. ;-)

Laut dem Rechner wuerden wir ja kaum etwas erhalten. Ich weiss nicht wohin das noch fuehren soll. Es scheint wohl die bessere Alternative zu sein, wenn ich mir einfach eine kleinere Wohnung suche. Somit wuerde ich weiterhin den vollen Satz erhalten. Nur kann das doch fuer den Staat nicht die Loesung sein...

Naja, trotzdem danke!

StephanK
08.06.2005, 17:01
Ja, es könnte sein, dass Ihr Euch zusammengerechnet besser steht, wenn Du als "Pseudo-Single" allein wohnst. Absurd!
Rechne aber lieber noch mal alles genau durch, bevor Du Entscheidungen triffst...
Trotz alledem: gute Wünsche!