trinity
08.06.2005, 14:39
Hallo,
nach vielem Suchen habe ich dieses Forum entdeckt. Vielen Dank fuer die Moeglichkeit Probleme zu schildern und Hilfe zu bekommen.
Hier nun meine Probleme:
Ich beziehe seit dem 01.01.05 ALG II. Da ich vorher ALG I erhalten habe, bekomme ich zusaetzlich ein Uebergangsgeld von 160,00 Euro monatlich. Meine Miete fuer meine Wohnung wird bis Ende September voll uebernommen. Somit muesste ich bis Ende Juni diese Wohnung kuendigen und mir eine neue suchen.
Meine Freundin ist in einer Anstellung und erhaelt ca. 1.006,00 Euro netto und wohnt in einer eigenen Wohnung. Wir erwarten im Dezember unser erstes Kind.
Es ist fuer uns wichtig, dass ich den vollen ALG II-Betrag erhalte, da ich auch mit dem Gedanken spiele in die Selbsaendigkeit zu gehen.
Hier nun meine Fragen:
1. Wenn wir zusammenziehen gelten wir sicherlich als eheaehnliche Gemeinschaft. Wieviel ALG II wuerde ich bei einem Gehalt von ca. 1.000,00 Euro meiner Freundin dann erhalten? Ist es moeglich, den Satz selbst zu errechnen? Gibt es dafuer Tabellen oder andere Daten?
2. Wir muessten natuerlich schon im Oktober zusammenziehen, da mir meine Wohnung nur bis Ende September voll gezahlt wird. Unser Kind wird aber voraussichtlich erst im Dezember geboren. Wird die bestehende Schwangerschaft bei der Ermittlung des ALG II mit beruecksichtig oder nur, wenn das Kind bereits da ist?
Ich hoffe, dass jemand mir diese Fragen beantworten kann. Es ist zwar schoen Vater zu werden :-), jedoch hat man in dieser finanziellen Situation kaum Spielraeume. Somit muss ich jeden Schritt sehr gut planen.
Vielen Dank fuer die Hilfe!
nach vielem Suchen habe ich dieses Forum entdeckt. Vielen Dank fuer die Moeglichkeit Probleme zu schildern und Hilfe zu bekommen.
Hier nun meine Probleme:
Ich beziehe seit dem 01.01.05 ALG II. Da ich vorher ALG I erhalten habe, bekomme ich zusaetzlich ein Uebergangsgeld von 160,00 Euro monatlich. Meine Miete fuer meine Wohnung wird bis Ende September voll uebernommen. Somit muesste ich bis Ende Juni diese Wohnung kuendigen und mir eine neue suchen.
Meine Freundin ist in einer Anstellung und erhaelt ca. 1.006,00 Euro netto und wohnt in einer eigenen Wohnung. Wir erwarten im Dezember unser erstes Kind.
Es ist fuer uns wichtig, dass ich den vollen ALG II-Betrag erhalte, da ich auch mit dem Gedanken spiele in die Selbsaendigkeit zu gehen.
Hier nun meine Fragen:
1. Wenn wir zusammenziehen gelten wir sicherlich als eheaehnliche Gemeinschaft. Wieviel ALG II wuerde ich bei einem Gehalt von ca. 1.000,00 Euro meiner Freundin dann erhalten? Ist es moeglich, den Satz selbst zu errechnen? Gibt es dafuer Tabellen oder andere Daten?
2. Wir muessten natuerlich schon im Oktober zusammenziehen, da mir meine Wohnung nur bis Ende September voll gezahlt wird. Unser Kind wird aber voraussichtlich erst im Dezember geboren. Wird die bestehende Schwangerschaft bei der Ermittlung des ALG II mit beruecksichtig oder nur, wenn das Kind bereits da ist?
Ich hoffe, dass jemand mir diese Fragen beantworten kann. Es ist zwar schoen Vater zu werden :-), jedoch hat man in dieser finanziellen Situation kaum Spielraeume. Somit muss ich jeden Schritt sehr gut planen.
Vielen Dank fuer die Hilfe!