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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebung - Kündigung nach/während Elternzeit


Nythii
25.11.2007, 14:22
:confused: Hallo,

folgende Situation- ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Ich bin derzeit fest angestellt und in Ausübung meiner Elternzeit. Das Ende der Elternzeit habe ich auf August oder September bei meinem AG angemeldet. Nun hat sich jedoch ergeben, dass mein Mann seinen Wohnort ins Geschäftsgebiet seines Arbeitgebers verlegen muss. Andernfalls wird sein Arbeitsvertrag nicht verlängert bzw wird die Befristung nicht aufgehoben. Wir haben für diesen Schritt aber noch ein wenig Zeit. Wir haben uns nun überlegt, dass es sinnvoller wäre, den Umzug (von SchleswigHolstein nach Niedersachsen, ca 120km ) noch während meiner Elternzeit umzusetzen, einfach weil ich dann mehr Zeit habe, da wir ja nun einen kleinen Sohn haben. Und auch weil nach dem einen Jahr Elternzeit der Lütte in eine Krippe soll und es unzumutbar erscheint, ihn erst in die eine und einige Zeit später in eine neue Kita zu integrieren.
Fakt ist : wir MÜSSEN umziehen, sonst ist mein Mann irgendwann seinen Job los. Und ich bin zuversichtlich, recht schnell eine neue Stelle im neuen Wohnort zu finden...
Was können wir also tun ? Wenn ich kündige, werde ich wohl gesperrt und das können wir uns mit Baby nicht leisten. Auch die Elternzeit verlängern geht nicht, da der Elterngeldbezug im Juni08 endet.

Hinzu kommt noch, dass ich inoffiziell erfahren habe, dass meine Stelle durch meine Vertretung fest besetzt bleiben soll und ich bei Wiederantritt in eine andere Filiale wechseln muss. In der Firma ist das bereits offiziell bekannt- mit mir hat noch niemand gesprochen. Die Versetzung bedeutet für mich eine Verschlechterung : nicht mehr am Wohnort, mehr Kosten, längere Betreuungszeiten für unseren Kleinen, neuer Kundenstamm usw usw...ICH WILL DAS NICHT ! Ist das überhaupt zulässig ? Wie kann ich mit meinem AG verhandeln ? Und welchen Anspruch hätte ich ggf auf ALG wenn ich nicht sofort einen Job finde ?

Viele Fragen, ich hoffe ich finde hier Rat. Möchte alles richtig machen.
DANKE :patsch:

StephanK
27.11.2007, 23:02
:welcome: Nythii,
ich denke, das für alle Beteiligten beste wäre natürlich, wenn Du jetzt schon mit Deinem Arbeitgeber absprechen könntest, dass Du nach der Elternzeit in einer Filiale am neuen Wohnort anfängst. Aber es wird schon ein ganzes Stück weit Glückssache sein, ob sich das ermöglichen lässt.

Wenn Du kündigen musst sehe ich keine großen Probleme in Richtung Sperrzeit, denn Du bist als "braves Eheweib" ja verpflichtet, Deinem Manne zu folgen, und die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge für Euer Kind ist natürlich auch nur möglich, wenn Ihr zusammen wohnt. Das stellt einen wichtigen Grund dar, der Dich vor einer Sperrzeit bewahrt. Es dürfte aber sinnvoll sein, wenn die Vorgänge in Bezug auf den Arbeitsvertrag Deines Mannes schriftlich dokumentierbar sind, damit Du dann argumentieren kannst (1) mein Mann ist nicht aus Jux und Dollerei umgezogen, sondern musste umziehen und (2) ich musste deshalb den Job am bisherigen Wohnort kündigen.
Ohne Sperrzeit würdest Du nach Ende der Elternzeit Arbeitslosengeld erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nythii
28.11.2007, 12:40
Hey, oh wie schön- vielen Dank für die Antwort.
Das klingt ja schonmal sehr beruhigend.
Der Wechsel in eine Filiale im neuen Wohnort ist leider wirklich nicht möglich, da wir dort keine Filiale haben. Ich muss mich komplett neu bewerben,freue mich aber auch auf eine neue Aufgabe- zumal die Geschichte mit der Versetzung nach der Elternzeit echt mistig ist.

Meinst du ich sollte dann kündigen oder einen Aufhebungsvertrag aushandeln ?! Bleibt sich wohl gleich, oder ? Mein Mann hat die Bedingung von seinem AG schriftlich, da gäbe es dann keine Probleme, die Wichtigkeit des Vorhabens nachzuweisen.

Ja gut, dann werde ich das mal angehen und dann auch bald mal kündigen. Vielen Dank für die Hilfe... :engel:

StephanK
28.11.2007, 15:27
Meinst du ich sollte dann kündigen oder einen Aufhebungsvertrag aushandeln ?!Im Hinblick auf die Arbeitsagentur ist das Jacke wie Hose, aber für den Lebenslauf und Dein Arbeitszeugnis macht sich eine Eigenkündigung natürlich besser.