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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel kosten die "Kontrolettis"?


StephanK
31.05.2006, 16:57
Morgen früh steht im Bundestag nicht nur die Verabschiedung des SGB II-Verschlimmerungsgesetzes an, sondern auch die Beantwortung einer ganz interessanten Anfrage der Abgeordneten Gesine Lötzsch, die ich mal zitiere: Wie viele Personen sind mit der Überwachung und Kontrolle von Arbeitslosengeld-II-Empfängern beschäftigt, mit dem Ziel, Leistungsmissbrauch aufzudecken, und wie hoch ist der jährliche finanzielle Aufwand für die Erfüllung dieser Aufgabe?(Quelle (http://dip.bundestag.de/btd/16/016/1601604.pdf))

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31.05.2006, 19:09
Hallo Stephan,

das würd mich ja auch mal interessieren, aber ich denke diese Frage bleibt unbeantwortet, und falls doch geantwortet wird ist die Zahl wahrscheinlich weit unter den tatsächlichen Kosten, b.z.w. Sie sagen Sie haben kein ausreichendes Zahlenmaterial um diese Frage zu beantworten.

- ich habe mal gehört allein in Niedersachsen gäbe es schon über 200 dieser haupamtlichen "Kontrolleure" (obs stimmt weiß ich leider nicht)

Noch eine Frage dazu wird das im TV übertragen, oder kann man sich das im Internet anschauen?

MfG

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StephanK
31.05.2006, 19:41
Wahrscheinlich wird die Antwort in die Richtung gehen, dass das jeder Alg II-Träger für sich organisiert und keine statistische Erhebung stattfindet oder so was. Aber im Parlament gibt es viele Fragen, die nicht um einer Antwort willen gestellt werden, sondern damit die Regierung weiss, dass andere an einem Thema dran sind... :-)

Alle Plenarsitzungen des Bundestages werden live in voller Länge und ohne Kommentierung im web-tv des Bundestages übertragen, leider ausschliesslich in dem Format, für das man einen real player installiert haben muss.

Ein großer Teil wird darüberhinaus vom Fernsehsender Phoenix übertragen, mit Kommentierung und oft auf "highlights" beschränkt bzw. unterbrochen bei Themen, die die Redaktion für uninteressant hält.

TommyHB
01.06.2006, 16:53
Das mit dem web tv kannte ich noch garnicht. Wo finde ich das bzw. gibt es dazu eventuell einen Link.

Im übrigen denke ich das sehr viele Fragen nicht im Bundestag beantwortet werden, sondern man darum herum reden wird. Denn es kann doch am Ende nicht angehen, dass eben nicht der Arbeitlose an den Kosten schuld ist, sondern der gesamte Verwaltungsaparat. Das öffentlich zugeben.... wo kommen wir da heute noch hin.

Betroffener
01.06.2006, 20:36
Heute wurde mir nun heute bei einem Thema, das ich wirklich beurteilen kann (Hartz IV) wieder einmal klar gemacht, dass die öffentlichen Debatten nur schaulaufen sind (und wirklich nichts anderes als nur Theater fürs dabeisitzende oder fernsehende Volk).

Denn gekungelt, verhandelt und entschieden wird vorher immer im Hinterzimmer oder Ausschuss (oder spätabends werden noch weitere Härten kurzfristigst in einen Ausschuss nachgeschoben).

Briefe an Abgeordnete werden - wenn überhaupt - immer nur von den Grünen und/oder den Linken beantwortet.

Sprich: Der Bürger ist vollkommen egal! (bis auf den Wahltag). In der Zeit dazwischen, machen die je nach Mehrheit, was sie wollen - und zur Wahl werden wir auch noch beschwindelt (und danach weitere 4 Jahre).

Was heute im Abgeordnetenhaus "abgesondert" wurde, spricht für sich und nur gegen unserer Politiker (jedenfalls für jeden Betroffenen, der es gesehen hat). Da kann ich den Linken ihren geplanten "Faux-Pas" gerne verzeihen ebenso wie Ihren protestierenden Auszug aus dem Ausschuss.

Wenn Nahles meint, dass die Änderungen bei den Bedarfsgemeinschaften für die Menschen die "Hausbesuche" ersparen werden, dann irrt sie total.

Ausser ausspionieren von Schwarzarbeit und Wohnungsbegutachtungen machen die Aussendienste nämlich kaum wirklich Sinn.
Besser wäre aber das spionieren nach Arbeitsplätzen bei Arbeitgebern.

Fakt dürfte allerdings spätestens ab dem 01.08.06 sein:

ALG2 Empfänger sind jetzt zu Aussätzigen erklärt worden, mit denen sich niemand mehr einlassen kann, wenn er nicht Gefahr laufen will, für deren Unterhalt aufkommen zu müssen.
Ein Glück, dass gleichzeitig das Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet wird. Vielleicht hilft das ja vor Gericht, wenn schon das BGB und das Grundgesetz nicht mehr gilt für ALG II Empfänger.

Niemand kann jetzt mehr die Kosten der Unterkunft durch Vermietung senken. Die erste Frage wird immer sein, ob der Mieter (oder Vermieter) ALG 2 Bezieher ist (oder kurzfristig werden könnte) - und das wars dann.

Niemand wird sich der Gefahr ausetzen wollen, sozusagen über Nacht zum Unterhaltsleister gemacht zu werden, nur weil er zufällig mit einem ALGG II Empfänger jeglichen Geschlechtes zusammenlebt.

Man wird warten müssen, wie die Gerichte mit den neuen Regelungen umgehen werden.

Upsala
01.06.2006, 22:25
Eben! Wieder zahllose Gerichtsentscheidungen, die wieder unterschiedlich ausfallen, und es kostet nix.

StephanK
02.06.2006, 07:29
Das mit dem web tv kannte ich noch garnicht. Wo finde ich das bzw. gibt es dazu eventuell einen Link.Link! (http://www.bundestag.de/live/index.html)

KatjaS
02.06.2006, 11:11
Ich hab da mal ne ganz andere Frage: Muss ich die reinlassen, wenn die unverhofft vor der Tür stehen? Oder melden die sich wenigstens an?

Weil wenn die sich nicht anmelden, dann geh ich vorsichtshalber einmal im Monat zu meinem Fallmanager und geb dem nen Plan, wann ich aufgrund von Einkäufen, Arztbesuchen und sozialen Kontakten nicht zu Hause bin.

Betroffener
02.06.2006, 13:05
Nach aktueller Rechtslage: NEIN.

Grundgesetz: Unverletzlichkeit der Wohnung.
Also nur mit richterlichem Durchsuchungsbefehl (oder alternativ wenn akute Gefahr im Verzug ist).

Laut etlichen Richtern kann eine Verweigerung auch nicht als mangelnde Mithilfe bewertet werden (was aber notfalls für den Einzugsbereich der jeweiligen ArGe neu geklärt werden muss).