chelsea
26.11.2007, 09:19
Hallo,
ich bin bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend ohne Leistungsbezug gemeldet. Die Arbeitsagentur nimmt auch die Meldungen der beitragsfreien Zeiten an den Rentenversicherungsträger vor. Diesen Sommer wurde ich sehr krank. Neben meinen 3monatlichen Meldungen bei der Arbeitsagentur habe ich seither jeden Monat auch ein ärztliches Attest dort eingereicht. So weit, so gut.
Diesen Monat hat die Arbeitsagentur mich wg. der fortdauernden Krankheit aus ihrer Kartei eliminiert und nimmt jetzt keine Meldungen an den Rentenversicherungsträger mehr vor. Der Mitarbeiter von der Arbeitsagentur sagte mir, das würde jetzt meine Krankenkasse tun. Ich bin aber privat versichert und Privatkassen machen diese Meldungen nicht. Das wurde mir auch von dort sowie vom Rentenversicherungsträger bestätigt.
Zur Zeit läuft bei mir parallel ein Antrag auf EU-Rente, der aber noch nicht beschieden ist. Heißt das für mich, dass lt. Gesetzgeber für mich als Privatversicherter zwischen Zwangsabmeldung bei der Arbeitsagentur und Bewilligung der EU-Rente überhaupt keine beitragsfreien Zeiten an den Versicherungsträger gemeldet werden? Oder welche Stelle ist ggfs. jetzt für mich zuständig?
Danke vorab für Auskunft.
chelsea
ich bin bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend ohne Leistungsbezug gemeldet. Die Arbeitsagentur nimmt auch die Meldungen der beitragsfreien Zeiten an den Rentenversicherungsträger vor. Diesen Sommer wurde ich sehr krank. Neben meinen 3monatlichen Meldungen bei der Arbeitsagentur habe ich seither jeden Monat auch ein ärztliches Attest dort eingereicht. So weit, so gut.
Diesen Monat hat die Arbeitsagentur mich wg. der fortdauernden Krankheit aus ihrer Kartei eliminiert und nimmt jetzt keine Meldungen an den Rentenversicherungsträger mehr vor. Der Mitarbeiter von der Arbeitsagentur sagte mir, das würde jetzt meine Krankenkasse tun. Ich bin aber privat versichert und Privatkassen machen diese Meldungen nicht. Das wurde mir auch von dort sowie vom Rentenversicherungsträger bestätigt.
Zur Zeit läuft bei mir parallel ein Antrag auf EU-Rente, der aber noch nicht beschieden ist. Heißt das für mich, dass lt. Gesetzgeber für mich als Privatversicherter zwischen Zwangsabmeldung bei der Arbeitsagentur und Bewilligung der EU-Rente überhaupt keine beitragsfreien Zeiten an den Versicherungsträger gemeldet werden? Oder welche Stelle ist ggfs. jetzt für mich zuständig?
Danke vorab für Auskunft.
chelsea