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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie wird mein Lohn/Gehalt angerechnet??


Wurmator
26.11.2007, 15:20
Folgendes ist Fakt:
Da ich auf Grund meiner Arbeitslosigkeit meine Wohnung verloren habe und keine Leistungen vom Arbeitsamt oder der Jobbörse erhalten habe konnte ich mich nicht ummelden da ich ja kein Geld für eine Wohnung hatte.
Jetzt Übernachte ich seit kurzem bei meiner Freundin. Nachdem das Ordnungsamt sich jetzt nach mir erkundigt hat muß ich mich wohl oder übel bei ihr anmelden.
Seit Ende Oktober habe ich wieder Arbeit und werde in etwa 1200,-€ Netto verdienen. Meine Freundin bezieht Hartz IV hat 3 Kinder und davon leben 2 bei Ihr. Die Wohnung ist größer als sie sein dürfte, wenns nach dem Amt geht. Nun meine Frage: Wenn ich 50% der Miete zahlen muß habe ich auch Anspruch auf 50% der Wohnfläche. Das heißt im Umkehrschluß meine Freundin hat nurnoch anspruch auf die halbe Wohnung, die qm Fläche wäre dann kleiner als das was ihr vom Gesetz her zusteht. Bekommt sie dann die für sie zustehenden qm Voll bezahlt oder legt sie am Ende doch wieder Drauf? Die Wohnung hat ca. 104qm und die Kaltmiete beträgt 360,-€ plus 25,-€ Nebenkosten pro Person.

Danke im Voraus
Wurmator

Betroffener
26.11.2007, 15:48
Da steckt ein böse Falle dahinter, wenn es keine saubere räumliche Trennung gibt, die als WG durchgeht.

Mit Sicherheit wird es ziemlich zügig einen Hausbesuch geben zwecks Klärung der Wohnverhältnisse und dann möglicherweise auch die Einstufung in eine Bedarfsgemeinschaft - wenn sich keine reine Untervermietung als WG nachweisen lässt.

Das bedeutet im Falle der Bedarfsgemeinschaft:
Mit Deinem Einkommen wirst Du für den Unterhalt der Mutter und der beiden Kindern herangezogen (sofern es keine anderen bedarfsdeckenden Unterhaltszahlungen für die Kinder gibt).

Weiterhin entfällt der Zuschlag für Alleinerziehende bei der Mutter mit 124 € monatlich - dazu gibt es dann nur den Bedarfsgemeinschaftssatz von 90% des Regelsatzes für die beiden Erwachsenen (jeweils 312 € statt jeweils 347 €) und so würde das dann auch auf Dein Einkommen angerechnet.
Das wären alleine bei der Mutter 159 € weniger ALG 2.

Wenn es aber keine WG wird, dann bleibt möglicherweise auch die Wohnung mit 4 Personen zu groß (falls die Kosten der Unterkunft dann nicht im Rahmen liegen)

Hinweis:
Sobald Kinder (egal ob eigene oder nicht leibliche) ins Spiel kommen, wird es noch gemeiner als nur bei zwei Menschen die zusammen wohnen.

Also höchste Vorsicht und alles vorher genau prüfen, ob das wirklich passt.

Als Berechnungsgrundlage kannst Du überschlägig jeden ALG 2 Rechner nutzen, den Du im Internet findest. Ich nehme gerne diesen hier:
ALG2-Rechner (http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html)

StephanK
26.11.2007, 16:20
Die Wohnung ist größer als sie sein dürfte, wenns nach dem Amt geht.Wahrscheinlich wurde sie also aufgefordert, ihre "Kosten der Unterkunft" zu senken, z.B. durch Untervermietung. Das ist im Hinblick auf die vom Betroffenen beschriebenen Probleme gar nicht schlecht, denn sie hat dadurch einen sachlichen Grund, jemanden in die Wohnung aufzunehmen. Die Frage "Geld oder Liebe?" ist dadurch leichter in Richtung Geld zu beantworten. :)
Nun meine Frage: Wenn ich 50% der Miete zahlen muß habe ich auch Anspruch auf 50% der Wohnfläche. Das heißt im Umkehrschluß meine Freundin hat nurnoch anspruch auf die halbe Wohnung, die qm Fläche wäre dann kleiner als das was ihr vom Gesetz her zusteht.Gescheiter wäre es wohl - auch im Hinblick auf den "Bedarfsgemeinschafts-Verdacht" - das ganz klar und sauber zu vereinbaren, etwa nach dem Strickmuster: Du hast ein Zimmer von (z.B.) 20 m² und Du benutzt Küche, Flur, Bad und WC zu 1/4 mit, macht noch mal 20 m², so dass Deine Gesamtfläche 40 m² beträgt.

Deine Untermiete sollte in etwa im gleichen Verhältnis zur Gesamtmiete stehen wie Dein Flächenanteil an der Gesamtwohnung, aber sie kann auch ein bisschen mehr sein, allerdings auch nicht zu viel, denn sonst kommt leicht der Verdacht auf, dass darin eine versteckte Unterstützung läge, was wiederum für eine Bedarfsgemeinschaft spräche...

Die Untermieteinnahmen von Dir sollte sie dann der ARGE als Senkung ihrer Kosten der Unterkunft mitteilen.