Bengel_07
31.05.2006, 19:36
Hallo
Ihr wart mir schon mal eine Hilfe. Darum wende ich mich an Euch. Es betrifft dieses mal meine Schwester.
Sie hatte einen Antrag auf Küchenschränke gestellt. Dieser Antrag wurde natürlich erst einmal abgelehnt (Ist schon fast Standart beim Jobcenter 8) ). Darauf hin habe ich Für sie den Widerspruch gschrieben. Die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter hat sich innerhalb von zwei Wochen gemeldet und zwar mit den Worten, Zitat: "....wir haben Ihren Widerspruch am .......... erhalten und werden diesen so schnell wie möglich bearbeiten. Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen ab......" Zitatende. Dieses ist allerding schon ca. zwei Monate her.
Nun meine Frage: Welche Zeit muß man verstreichen lassen um eine Untätigkeitsklage anzudrohen bzw einzureichen.
Der Bengel_07
Ihr wart mir schon mal eine Hilfe. Darum wende ich mich an Euch. Es betrifft dieses mal meine Schwester.
Sie hatte einen Antrag auf Küchenschränke gestellt. Dieser Antrag wurde natürlich erst einmal abgelehnt (Ist schon fast Standart beim Jobcenter 8) ). Darauf hin habe ich Für sie den Widerspruch gschrieben. Die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter hat sich innerhalb von zwei Wochen gemeldet und zwar mit den Worten, Zitat: "....wir haben Ihren Widerspruch am .......... erhalten und werden diesen so schnell wie möglich bearbeiten. Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen ab......" Zitatende. Dieses ist allerding schon ca. zwei Monate her.
Nun meine Frage: Welche Zeit muß man verstreichen lassen um eine Untätigkeitsklage anzudrohen bzw einzureichen.
Der Bengel_07