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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung richtig?


jenny123
26.11.2007, 19:11
Hallo ich heiße Jenny ( 24) und bin Mama von 3 Kindern muss dazu sagen das meine jüngste Tochter bei Ihrem Papa groß wird mit dem ich jetzt in Scheidung lebe. 2 Kinder leben mit in meinem Haushalt. Und jetzt das Problem und zwar bekomme ich für meine 2 Kinder die bei mir leben UVG 250 Euro zusammen,
308 Euro Kindergeld zusammen und von der Arge knappe 138 Euro.

Das sind im Monat 696 Euro zum Leben.
Ist das korreckt berechnet?

Danke im vorraus...Lg Jenny

StephanK
26.11.2007, 21:41
:welcome: Jenny123,
die Frage lässt sich leider nicht beantworten ohne das Alter Deiner Kinder und die Höhe Eurer Miete sowie der Heizkosten zu kennen.

jenny123
26.11.2007, 23:50
huhu.....kinder sind 5 und 4 Jahre alt und die Miete mit Neben- und Heizkosten beträgt 525 Euro ca.....Lg Jenny

StephanK
27.11.2007, 09:52
Danke für die ergänzenden Angaben.
Meiner Rechnung nach müsstet Ihr zusammen von der ARGE etwa € 730 bekommen - vorausgesetzt, Miete und Heizkosten liegen im Rahmen dessen, was vor Ort als angemessen gilt. Aus dem Alg II-Bescheid lässt sich entnehmen, ob diese Kosten vollständig berücksichtigt werden oder nur teilweise.

Die Berechnung sieht wie folgt aus ("KdU" steht für "Kosten der Unterkunft"):

Kind 1
Gesetzlich festgelegter Bedarf € 208 + 1/3 der KdU € 175 = € 383
Davon werden gedeckt € 125 durch Unterhaltsvorschuss + € 154 Kindergeld = zusammen € 279, so dass ein Restbedarf von € 104 bleibt, der als Sozialgeld zu zahlen ist.

Kind 2
Die Rechnung ist dieselbe mit demselben Ergebnis: € 104 Sozialgeldanspruch

Du selbst
Gesetzlich festgelegter Bedarf € 347 + 1/3 der KdU € 175 = € 522

Gesamtleistung müsste deshalb sein € 522 + € 104 + € 104 = € 730

Für diese riesengroße Differenz habe ich erst mal keine Erklärung. Ich denke, Du solltest erst mal "im guten" bei Deiner ARGE nachfragen. Denk aber daran, dass Du nur vier Wochen Zeit hast, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen!

fragi
27.11.2007, 10:26
Wenn du die Kinder allein erziehst, kommt da noch was oben drauf:

€ 730 + ~125€ = 855€

es fehlt nämlich doch der Zuschlag für alleinerziehende nach §21 Abs.3 Nr. 1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__21.html)

Ich schließe mich ansonsten an, versuch es in einem gespräch zu lösen, klappt das nicht, gehe rechtzeitig in Widerspruch und überleg dir ob du bis der WIderspruch entschieden ist die Zeit so überbrücken "kannst" oder ob du eine EA beim Sozialgericht beantragst.

jenny123
27.11.2007, 16:46
Vielen Dank für Eure Mühe....ich war heute bei der Arge....jetzt weiß ich woran es gelegen hat...es wurde das Kindergeld meiner Tochter angerechnet die nicht bei mir lebt...bekomme Nachzahlung...

fragi
28.11.2007, 08:08
Das kann doch aber nicht alle gewesen sein ...

von der Arge knappe 138 Euro.

gegenüber

€ 730 + ~125€ = 855€

Das ist die Differenz aber höher als einmal Kindergeld :confused: