Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übergangsgeld
peter2006
01.06.2006, 09:39
hallo ...
meine lebensgefährtin hat noch einen retsanspruch von arbeitslosengeld 1 für ca 20 tage.
nun habe ich gelesen das sie einen rechstanspruch auf übergangsgeld hat.ist das richtig...und wenn ja wie lange bekommt sie diese leistung.
sie ist nicht verheiratet und hat 2 kinder im alter von 13 und 14 jahren.
gruß Peter
StephanK
01.06.2006, 10:02
Hallo Peter,
ich nehme an, dass Du mit "Übergangsgeld" den befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nach dem Bezug von Arbeitslosengeld meinst, der den Absturz in's Alg II abfedern soll.
Eine kurze Übersicht dazu findest Du auf unserer Hauptseite (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1201&Itemid=92). Allerdings wird heute im Bundestag ein Gesetz beschlossen werden, dass neben vielen anderen Verschlechterungen auch eine Absenkung oder vielleicht sogar komplette Abschaffung dieses Zuschlages bringt. Genaueres wird sich erst danach sagen lassen.
peter2006
01.06.2006, 10:12
wie sieht das bei unserer bedarfsgemeinschaft aus.
ich bin der kopf der bedarfsgemeinschaft .mein LG.war bis dato am studieren mußte ihr studium jedoch abbrechen da sie kein bafög bekam.jetzt bekommt sie wieder arbeitslosengeld.sie ist in unserer bedarfsgemeinschaft zwar mit in der berechnung mit aufgeführt hat jedoch bisher keine leistung bekommen.nun ändert sich das .sie bekommt arbeitslosengeld 1 noch für ca 20 tage.habe ich als partner sowie unsere vier kinder dann auch den anspruch :?????
StephanK
01.06.2006, 10:34
Ich werde auf Deine eigentliche Frage noch eingehen, habe aber erst eine Rückfrage, weil bei mir gerade ein Alarmglöckchen klingelt, wenn ich vom Studienabbruch lese. Ist das eine ganz frische / akute Sache (also "gerade geschmissen") oder liegt das schon zurück und eine Wiederaufnahme des Studiums käme schon deswegen nicht in Frage?
peter2006
01.06.2006, 10:51
sie mußte ihr architekturstudium abbrechen weil sie über 30 ist und kein bafög bekommt.klage vorm verwaltungsgericht läuft schon seit monaten jedoch ohne ergebnis.sie mußte abbrechen damit wir überhaupt überleben können.so hat sie wenigstens wieder einen anspruch auf arbeitslosengeld 1 für ca 20 tage.danach wohl arbeislosengeld 2
wir haben alles versucht das aufzuhalten ging jedoch nicht.die arge verweigerte ihr leitung weil sie ja eine bafögfähige ausbildung macht.
und das bafögamt verweigert ihr bafög weil sie über dreißig ist..
Tollll es lebe pisa
gruß peter
StephanK
01.06.2006, 11:26
wir haben alles versucht das aufzuhalten ging jedoch nicht.die arge verweigerte ihr leitung weil sie ja eine bafögfähige ausbildung macht.
und das bafögamt verweigert ihr bafög weil sie über dreißig ist..Dieses Problem taucht leider nicht ganz selten auf. In der Studienabschlussphase kann es trotzdem mal Alg II geben, siehe diese Gerichtsentscheidung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=6861). Aber ich fürchte, dieser Ofen ist jetzt leider aus; ich wollte nur sicherstellen, dass diese Möglichkeit nicht außer Acht gelassen wird, falls das Studium als solches noch irgendwie zu retten wäre, denn das wäre ja schon einen gewissen Aufwand wert (gewesen).
Was sich durch den Studienabbruch ändert: Bisher wart Ihr eine "unvollständige" Bedarfsgemeinschaft, weil sie wegen Studium nicht Alg II-berechtigt war. Das ist nun anders.
Sie muss erst mal ihren Restanspruch auf Alg I geltend machen. Sobald diese Zahlung läuft solltet Ihr per Veränderungsmitteilung an den Alg II-Träger erklären, dass das bisher wegen Studi-Status "ausgeblendete" BG-Mitglied (1) nicht mehr Studentin ist und (2) für den Restzeitraum Alg I bezieht, das auf den dann geänderten Gesamtbedarf der BG als Einkommen angerechnet wird.
Der befristete Zuschuss zum Alg II nach dem Bezug von Alg läuft zwei Jahre lang, beträgt anfänglich zwei Drittel des Differenzbetrages zwischen Alg I und Alg II und wird nach und nach abgesenkt.
peter2006
01.06.2006, 11:34
wie sieht das mit dem partner aus .bekomme ich als ihr partner und unsere vier kinder auch diesen zuschlag???
ist das so richtig
3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind
gruß peter
Betroffener
01.06.2006, 12:23
Grundsätzlich ja,
wichtig ist dabei aber auch die Berechnungsformel - denn es gibt nur 2 Drittel der Differenz von ALG I + ggf. Wohngeld zu ALG II + Kosten der Unterkunft im ersten Jahr und nur noch 1 Drittel im zweiten Jahr.
Da muss das ALG I dann schon recht ordentlich gewesen sein, um aus dem befristeten Zuschlag grösseres zu erwarten - was auch einer der Streitpunkte in der politischen Diskussion war bezüglich extrem hoher Ansprüch von 1.800 € bis über 2.200 € für eine vierköpfige Familie - was sachlich nicht erreichbar ist.
peter2006
01.06.2006, 15:21
unser Einkommen bestht bis Dato nur aus Kindergeld,sowie Kindesunterhalt
sowie Arbeistlosengeld 2
Berechnung
1 Erwachsener 311,00€
4 Kinder a 207,00€
Unterhaltsvorschuss 1 mal 127,00€
Unterhal 2 Kinder a 304,00€
Tatsächliche Miete 641,00 €
Stromabschlag 218,00 €
Tatsächlich anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung 586,67 €
Hier kann wohl etwas nicht stimmen.
Haben wir nun einen Anspruch ??? wir leben schon unter der Lebenserhaltungsgrenze
Gruß Peter
Betroffener
01.06.2006, 15:56
Heizt ihr mit Strom? Der Abschlag kommt mir extrem hoch vor.
Ist die Wohnung unangemessen groß?
Oder wird nur der Anteil der Freundin abgezogen?
Vom Kindesbedarf zieht das Amt den überschüssigen Unterhalt ab.
Vom Kindergeld (154 €) je Kind sehe ich hier erstmal nichts. Kriegen das die Väter, die Unterhalt leisten?
So schwierig sind doch die Bescheide nun auch wieder nicht zu lesen.
peter2006
02.06.2006, 10:24
nein das Kindergeld bekommen wir
für die Kinder meiner lg je 154
für meine kleine Tochter 154
für meinen Sohn bis Dato noch das Jugendamt
ab den 01.06.2006 soll ich das dann bekommen .Mein Sohn war bis zum 31.05.2006 in einer Sonderpädagogischen Schuleinrichtung festuntergebracht.
Gruß Peter
Die Ägypter
02.06.2006, 17:41
Hallo Peter,
Kindergeld und Unterhaltsvorschussgeld für Sozialgeldmindernd angerechnet - vom Überschuss bezahlen die Kid´s quasi die ohnehin schon nicht als angemessen eingestufte KDU...
Bei mir sieht das z.B. so aus:
Kind Anspruch Sozialgeld 207 Euro abz. UVG 127 Euro abz. Kindergeld 154 Euro = 74 Euro Anteil an der Miete...
Meine als angem. eingestufte Miete beläuft sich auf derzeit 409 Euro - tatsächlich werden mir durch das "Übereinkommen" meines Sohnes davon 74 Euro abgezogen!
Dann ist es so, das deine Lebensgefährtin bislang rausgerechnet wird - da ja bisher kein Anspruch, demzufolge wird auch ihr Mietanteil rausgerechnet.
Da Oldenburg m.W. eine opt. Kommune ist, sehen deren Bescheide vermutlich anders aus und es kann durchaus sein, dass sie noch unübersichtlicher gestaltet sind.
Um hier genaues sagen zu können, brauchen wir die Daten aus dem Bescheid - darüberhinaus solltest du gegen die zu geringe KdU Widerspruch einlegen und um Aufschlüsselung bitten - gerade hinsichtlich der nichtanerkannten Teile.
Das Kind, welches neu bei euch im Haushalt lebt, hat natürlich auch Anspruch auf Sozialgeld und hier darf nur angerechnet werden, was tatsächlich auch fließt! Wenn also Kindergeld derzeit noch das JA erhält, darf dieses nicht angerechnet werden!
peter2006
07.06.2006, 09:51
Bedarfsgeneinschaft
peter 311,00
Sylvia 000,00
Tanita 207,00
Julian 207,00
Jasmin 207,00
Pascal 207,00
Abzüglich Einkommen
Tanita Kindergeld 154,00
Julian Kindergeld 154,00
Jasmin Kindergeld 154,00
Unterhalt Tanita 305,00
Unterhalt Julian 305,00
Unterhaltsvorschuss Jasmin 127,00
Tatsächliche Miete 641,00
Anerkannte Miete laut Bescheid 586,67
Abschlag EWE Oldenburg mtl.215,00
Hoffe du kannst uns weiterhelfen. Sylvia wurde bis Dato zwar im Bescheid mit aufgeführt jedoch erhält sie keine Leistung.
Die Ägypter
07.06.2006, 12:44
Hallo Peter,
Du/Sylvia müsst für euch einen Änderungsantrag stellen, denn sie gehört - wie von Stephan beschrieben, nun zur Bedarfsgemeinschaft - also erhält sie ebenfalls 311 Euro und ihr Mietanteil wird nicht mehr rausgerechnet.
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