ALN - Robot
26.11.2007, 20:00
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/Zeitungen/netzeitung.gif
Der Umgang mit elektronischen Dateien, Dokumenten und E-Mails sollte unbedingt im Arbeitsvertrag geregelt sein, meint ein Wirtschaftsverlag. Wie aber ist zu verfahren, wenn der Mitarbeiter verstorben ist?
Weiterlesen... (http://www.netzeitung.de/internet/825113.html)
Der Umgang mit elektronischen Dateien, Dokumenten und E-Mails sollte unbedingt im Arbeitsvertrag geregelt sein, meint ein Wirtschaftsverlag. Wie aber ist zu verfahren, wenn der Mitarbeiter verstorben ist?
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