Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrkosten beim 1 eurojob
Moin,moin..
wie sieht das eigentlich aus: Habe einen 1 euro job angeboten bekommen. Jeweils für 3-4 Stunden täglich(sollen ja nur 15 stunden in der woche werden)
Nun brauch ich aber jedesmal Fahrgeld in Höhe von 4 euro [bis zur nächhsten Fahrgelderhöhung ;-) ]
Bekomme ich das Fahrgeld zusätzlich..oder heißt es ich butter an manchen Tagen sogar dazu???
Außerdem soll ich dort um 8 beginnen, habe aber eine Tochter im, naja , Flegelalter von 11, die ich eigentlich zur Schule "jagen" müßte.
StephanK
01.06.2006, 12:03
Ob Du zusätzliches Fahrgeld bekommst, hängt vom Job-Träger ab. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht, weil der "eine Euro" ja kein Lohn, sondern Entschädigung für den Mehraufwand ist, z.B. für Fahrkosten.
Das Problem mit Deiner Tochter wirst Du privat lösen müssen... Gibt es handys mit GPS-Ortung? :wink:
THX für die schnelle Antwort.
Mal sehen was die mir morgen sagen :-/
Hätte dann auch ca 3-4 stunden Fahrzeit(echt nur 1 , aber jeweils 1-2 stunden warten) für 3-4 Stunden Arbeit*gg*
In Geesthacht, nebenban, wären auch Stellen frei, aber da darf ich nicht, da andres Bundesland*grmpf* .. da wäre ich in 10-20 minuten mit dem rad
naja.. Gesetze halt
tja.. bis jetzt noch nichts Neues gehört, sollte Meldung bekommen und evt im Altersheim helfen. Fände ich sinnvoll da sozial engagiert ;-)
Allerdings habe ich nun eine neue Frage dazu. Im Dorf sucht jemand eine Betreuung für ein Kind, allerdings beitragsfreier Lohn (dummfrag, bis wieviel ist beitragsfrei?). Wäre für mich optimal. Die Sache hat allerdings den Haken, dass sie flexible Arbeitszeiten möchte. Nun sagte mir der Herr bei der 1-Euro-Job-Vermittlung allerdings,dass ich, wenn ich einen beitragsfreien Job (und zu mehr wird es wohl, wegen meiner Erkrankung und meiner fehlenden Ausbildung nicht reichen) hätte, müßte ich dennoch einen angebotenen 1-Euro-Job annehmen. Der vertrüge sich aber ja nicht mit den wechselnden Arbeitszeiten meines andren Jobs.
Heißt das, ich kann keinen Job mit kurzfristigen wechselnden Arbeitszeiten annehmen?
Habe ich immer das Pech, wenn ich mal nen Job zum dazuverdienen finde, dass ich den gar nicht ausüben kann/darf? :cry:
das Letzte war mehr laut gedacht
Ob Du zusätzliches Fahrgeld bekommst, hängt vom Job-Träger ab. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht, weil der "eine Euro" ja kein Lohn, sondern Entschädigung für den Mehraufwand ist, z.B. für Fahrkosten.
:shock:
Kann das wirklich so gehandhabt werden?
Ich bin bisher wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass zusätzlich entstehende Fahrtkosten eben auch zusätzlich erstattet werden.
Sollten Fahrtkosten mit einer "Mehraufwandsentschädigung" abgegolten sein, dann wäre ein Fall eines "Bewerber-Trainings" mal interessant, wo üblicherweise keine "Mehraufwandsentschädigung" stattfindet.
StephanK
09.06.2006, 10:53
In Geesthacht, nebenban, wären auch Stellen frei, aber da darf ich nicht, da andres Bundesland*grmpf* .. da wäre ich in 10-20 minuten mit dem radWohnst Du gerade auf der anderen Elbseite?
Ich hatte an meinem früheren Wohnort den Rhein als Grenze zwischen zwei Bundesländern vor der Nase und kenne diesen Unsinn... ABER: 1-€-Jobs, amtsdeutsch Arbeitsgelegenheiten sind eine "Leistung" der Bundesagentur und nicht der Kommune. Die Bundesagentur ist zwar in die ARGE eingebunden, deren Spregel tatsächlich am Elbufer endet, aber die Bundesagentur ist bundesweit tätig, auch in Schleswig-Holstein und ich sehe nicht, was - außer organistorischen Problemen - entgegenstehen solte, dass Du im Nachbarbundesland einen 1-€-Job ausübst, wenn Du das gerne würdest. Lass Dich also nicht einfach abwimmeln, rede mal mit Deiner ARGE. Vielleicht ist Dein/e Sachbearbeiter/in eine/r aus der Kommunalverwaltung, für den/die jenseits der Elbe die Welt zu Ende ist - dann könnte es immer noch eine/n Vorgesetzte/n geben, der/die mit etwas mehr Weitblick auch über'n Elbdeich 'rüberguckt. Also bitte nicht so resignativ "Gesetze halt" sagen, sondern: Organisatorische Probleme sind dazu da, überwunden zu werden!
Nun sagte mir der Herr bei der 1-Euro-Job-Vermittlung allerdings,dass ich, wenn ich einen beitragsfreien Job (und zu mehr wird es wohl, wegen meiner Erkrankung und meiner fehlenden Ausbildung nicht reichen) hätte, müßte ich dennoch einen angebotenen 1-Euro-Job annehmen.Falsch! Ob ein Job unterhalb der Sozialversicherungsgrenze liegt oder nicht, spielt keine Rolle. BEZAHLTE ARBEIT GEHT VOR, auch wenn sie zu wenig und/oder zu schlecht bezahlt ist, dass Du davon leben kannst. 1-€-Jobs sind Arbeitsgelegenheiten für Leute, die sonst keine Gelegenheit zum Arbeiten haben, sind aber keine Arbeit (machen nur welche :wink: ), oder juristisch korrekt ausgedrückt, wie es auch im Gesetz steht: damit wird kein Arbeitsverhältnis begründet, sondern sind nur nur eine "als-ob"-Geschichte.
Lass Dich also nicht kirre machen und sieh zu, dass Du die Sache mit der Kinderbetreuung möglichst schnell geregelt bekommst.
Für Dich (nicht für den Arbeitgeber) beitragsfrei sind Jobs bis zu einem Monatslohn bis 400.- €
Genauere Infos (auch für Arbeitgeber) findest Du bei der Minijob-Zentrale (www.minijobzentrale.de).
@GofX: Bewerbungstraining ist "andere Baustelle", nämlich eine (gem. § 16 Abs. 1 SGB II auch für Alg II-Bezieher mögliche) Maßnahme nach § 48 SGB III, für die es nach § 50 Nr. 2 SGB III auch Fahrtkostenersatz gibt.
[...] weil der "eine Euro" ja kein Lohn, sondern Entschädigung für den Mehraufwand ist, z.B. für Fahrkosten.
Zählt dann die Fahrzeit auch zu der zu vergütenden Zeit?
Beispiel: Eine Stunde Busfahrt zur "Arbeit", fünf Stunden "arbeiten" und dann wieder eine Stunde zurück nach Hause.
Was wird ausbezahlt? Fünf oder sieben Stunden?
Nach meinem Dafürhalten gehört die Fahrzeit auch zum "Mehraufwand", den man durch die Ausübung der Arbeitsgelegenheit hat. Und wenn man's wörtlich nimmt, steht die "Mehraufwandsentschädigung" also auch für den Weg zur Arbeit an.
Betroffener
13.09.2006, 22:57
Die Wege von und zur "Arbeit" sind nicht Teil des Arbeitslohnes für den Arbeitnehmer - also auch nicht für den EEJ.
Dafür sind Kosten dafür bei der Steuer abzusetzen - was aber nur geht wenn auch Steuern bezahlt werden - was beim EEJ nicht der Fall ist.
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