Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heizkosten nach Umzug ohne Absprache ?
Hallo erstmal ;-)
Also ich erklär euch erstmal meine Stuation. Ich bin umgezogen ohne das vorher
mit dem Jobcenter zu besprechen (hätte die Wohnung sonst nicht bekommen).
Vorher habe ich bei meiner Mutter gelebt die auch alg2 bekommt.Jetzt will
das Jobcenter meine Hetzkosten nicht komplett übernehmen,nur 40 Euro.
Die tatsächlichen Heizkosten bzw. die Abschläge für die Nachtspeicherheizung betragen 90 Euro.
Kann ich dagegen Wiederspruch einlegen ???
Der Grund meines Umzugs war das ich mit meiner Freundin zusammenziehen will und wir wollen auch bald heiraten.Da hatte ich
ja schlecht zuhause wohnen bleiben können.....
In einem anderen Forum habe ich folgendes gefunden:
...ein von Ihnen geforderter Umzug nicht als notwendig angesehen wird?
Ein Umzug ist nicht nur bei vorheriger Zusicherung und Veranlassung durch das Jobcenter möglich, sondern kann aus anderen Gründen notwendig sein. Abweichend von den Nrn. 9, 9.4 "AV Wohnen" ist ein Umzug auch dann notwendig, wenn die Wohnung bauliche Mängel hat, z.B. zu feucht ist, nicht behindertengerecht ist, zu groß oder zu klein ist oder wenn Sie mit einem PartnerIn zusammenziehen oder sie/ ihn heiraten wollen.
Hier der Link:
http://www.elo-forum.org/archive/tun-bei-umzugsaufforderung-t227.html
Gibt es da evl. ein § zu dieser Aussage,auf der ich mich bei einem Wiederspruch beziehen kann ?
Gruß
Rasta
einsamer Wolf
27.11.2007, 21:14
Also ich erklär euch erstmal meine Stuation. Ich bin umgezogen ohne das vorher
mit dem Jobcenter zu besprechen (hätte die Wohnung sonst nicht bekommen).
Vorher habe ich bei meiner Mutter gelebt die auch alg2 bekommt.Jetzt will
das Jobcenter meine Hetzkosten nicht komplett übernehmen,nur 40 Euro.
Die tatsächlichen Heizkosten bzw. die Abschläge für die Nachtspeicherheizung betragen 90 Euro.
Zunächst erstmal folgendes,
SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
Was die Angemessenheit der KdU betrifft, so kann man dir nur weiterhelfen, wenn du uns die Wohnungsgröße und die Kosten der Unterkunft verraten würdest. :confused:
Hallo,
Der Ort meiner neuen Unterkunft ist Gillenfeld im Kreis Daun.Die Kaltmiete
ist 260 inkl. Nebenkosten.Das Jobcenter übernimmt davon 250 Euro.Die Wohnung hat Nachtspeicheröfen.Für den Nachtspeicherstrom muß ich jetzt monatlich ein Abschlag von genau 88 Euro bezahlen.ja...und das ist ziemlich viel.
Meinst Du es gibt ne Möglichkeit doch die vollen Heizkosten erstattet zu
bekommen?
Für den Nachtspeicherstrom muß ich jetzt monatlich ein Abschlag von genau 88 Euro bezahlen.ja...und das ist ziemlich viel.Wenn der Abschlag wirklich nur für die Heizung ist, dann hättest du theoretisch Anspruch auf volle Übernahme.
Doch die Frage ist eigentlich, ob sich deine Miete jetzt erhöht hat. Durch den nicht genehmigten Umzug bekommst du halt nur maximal das an Kosten der Unterkunft bezahlt, was du bisher bekommen hast. Aber mit Widerspruch kannst du es so oder so versuchen.
Hallo,
Meine Miete hat sich schon erhöht,hab ja vorher noch bei meiner Mutter
gewohnt.Die Miete wird ja auch übernommen.
Das Problem sind nur die Heizkosten...
Um eine eindeutige schriftliche Erklärung von der ARGE zu bekommen, warum sie nur 40€ übernehmen wollen, bleibt dir nur der Widerspruch.
Ich würde mich auf § 2 Abs. 1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html) beziehen:
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.Den Rest musst du wahrscheinlich abwarten.
Die Begründung von der Sachbearbeiterin war,das ich nicht um Erlaubnis
gefragt habe um umzuziehen.Die Begründung war mündlich,was schriftliches habe ich noch nicht bekommen.
Und das ich deshalb jetzt nur eine angemessene Heizkosten-Pauschale (ungefähr 95cent x 45 ) bekommen könnte.
Ich hatte aber keine zeit mehr um Erlaubnis zu fragen,weil noch jemand anderes an der Wohnung interessiert war.Deshalb habe ich den Mietvertrag auch sofort unterschrieben.Und ich war froh das ich überhaupt
eine Wohnung gefunden habe.
Ich brauche die Wohnung auch dringend weil ich im Januar heiraten werde.Das ist jetzt auch meine erste Wohnung,vorher habe ich noch zu hause gewohnt.
Die Begründung, das die Wohnung sonst weg wäre und du eine Wohnung für dich und deine Zukünftige brauchst kannst du gern in deinem Widerspruch angeben, ob das als wichtiger Grund durchgehen wird, um auf eine Zustimmung zu verzichten, kann ich nicht sagen.
Eine Berechnung von Pauschalen ist nicht richtig. Die ARGE muss sich schon auf eine passende Definition ihrer Ablehnung stellen. Entweder der Umzug ist nicht genehmigt, dann bekommst du nicht mehr als vorher, oder sie erkennt es an, dann musst sie auch die angemessenen Kosten voll übernehmen. Ein dazwischen gibt es nicht. Somit ist die Kürzung der Heizkosten nicht richtig.
mirjam79
29.11.2007, 15:19
das ist sowas von unglaublich was ich hier lese!! das ist so typisch arbeitsamt!!
mir zahlen sie nur noch 200 euro miete obwohl die miete 395 beträgt weil ich auch nur mündlch gesagt habe das ich umziehe!!
ich werde auch widerspruch einlegen!! mach du das auch und eine Pauschale zu berechnen ist verboten!!!!!!! das dürfen die nicht!!
lg miri
@mirjam79
Bitte etwas ordentlicher schreiben (auch Großbuchstaben, Komma und Punkte auch mit Freizeichen, sowie Absätze benutzen), andere wollen das auch noch lesen und das ist hier kein Chat.
Danke!
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