Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer ist zuständig ?
hasenherz
08.06.2005, 18:33
Ich beziehe noch bis zum 21.06.05 Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt und danach von der ARGE.
Ist die Arge für mich jetzt schon zuständig oder erst ab dem 22.06.05 ???
Muß ich vor dem 22.06.05 ihren Forderungen nachkommen?
Betroffener
08.06.2005, 19:17
Hallo Hasenherz,
solange Du Arbeitslosengeld bekommst, ist nur das Arbeitsamt für Dich zuständig.
Da aber für einen nahtlosen Übergang der ALG II Antrag möglichst frühzeitig zu stellen ist (die Phase bis zum Bescheid ist aktuell enorm lang), wäre es sicher empfehlenswert, rechtzeitig mit der ARGE in Kontakt zu treten mit dem ausgefüllten Antrag.
Möglicherweise können die aber auch schon vorher Aktivitäten entwickeln, die erst nach dem Ende des Bezuges vonn Arbeitslosengeld wirksam werden.
Vielleicht schreibst Du konkret, um was für Anforderungen es sich handelt?
hasenherz
08.06.2005, 20:40
Ich bekomme schon seit wochen briefe von der arge . Muß ich diesen Einladungen folgeleisten? Noch beziehe ich ja ALG 1 . Mein ALG2 antrag ist aber schon durch
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