Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit Chefin
ankeborde
29.11.2007, 09:39
Hallo alle miteinander,
habe gerade dieses Forum entdeckt und finds echt gut.
Zumal ich ja auch ein spezielles Problem mit meiner "noch"-Chefin habe.
Ich hoffe ich kann das richtig beschreiben:
Ich habe jetzt 5 Monate als Krankheitsvertretung für meine Freundin als Reinigungskraft gearbeitet.
Sie arbeitet 100 Std /Monat. und bekommt knapp 500€ , ich als Vertretung ( sonst ohne Leistungsbezug) habe den Job für 400€ gemacht, auch 100 Std.
Wobei wir mündlich festgehalten hatten, das ich ja eigentlich nur 60 Std/Monat arbeiten darf.
Aber Sie wollte unbedingt das ich 100Std gehe. Die übrigen Stunden hängen wir dann hinten dran. So, nun nächste Woche endet nun die ganze Sache.
Sie möchte mir nun 2 Monate noch die 400€ weiterzahlen.
Habe aber in den 5 Monaten weit über 200 Überstunden, schon alleine jeden Monat die 40 die sowieso ja schon zuviel waren.
Ich bin damit eigentlich nicht zufrieden, was würdet ihr denn machen, kann ich was dagegen machen, auch wenn es nur eine mündliche Absprache war.
Kann mir das Arbeitsamt da helfen, waren die Überstunden dann Schwarzarbeit?
Ich hoffe sehr mir kann jemand wirklich helfen.
Ich danke schon mal im Voraus
Danke,danke,danke
Hallo ankeborde,
so richtig schlau werde ich aus deinen Angaben leider nicht ganz.
Erstmal ist ein mündlicher Arbeitsvertrag genauso gültig wie ein schriftlicher, allerdings ohne Zeugen schwer beweisbar. Mir leuchtet auch nicht so ganz ein, warum sie dir, als Vertretung, für 60 Stunden 400 € (6,67€/h) und deiner Freundin 500€ für 100 Stunden (5€) zahlen sollte. Möglicherweise hattet ihr hier ein Kommunikationsproblem beim aushandeln des Arbeitsvertrages.
Entscheidend schein mir hier, erstmal raus zubekommen, was eigentlich dein Stundensatz ist/war. Auf ausstehende Stunden verzichten musst du nicht, allerdings wenn du dich mit ihr nicht einigen kannst, kann dir da nur das Arbeitsgericht helfen, wo wir dann wieder beim Problem der Beweisbarkeit sind.
Grund für die 400€-Grenze ist sicherlich die Einsparung von Lohnnebenkosten zu nennen. Solange dir dadurch kein Lohn verloren geht sehe ich da kein Problem.
Kann mir das Arbeitsamt da helfen, waren die Überstunden dann Schwarzarbeit?Das Arbeitsamt kann dir dabei nicht helfen. Schwarzarbeit wäre es nur wenn es nicht vom Arbeitgeber gemeldet war (Krankenkasse, Finanzamt).
Solltest du Arbeitslosengeld bekommen, musst du es der Arbeitsagentur auch melden und dir wird ein Teil vom Arbeitslosengeld abgezogen. Das hättest du auch machen müssen, wenn du während der 5 Monate bereits Arbeitslosengeld bekommen hast. Das Problem wäre dann vor allem, dass es hier die unter 15 Stunden-Grenze und den Freibetrag von nur 165€ gibt für den Zuverdienst gibt.
ankeborde
29.11.2007, 11:28
Hallo restart,
naja ich versuche da mal drauf zu antworten:
ich habe ja 100h/Mo gearbeitet, aber eben nur 60 auf meinem Lohnzettel gehabt, habe die gleiche Arbeit gemacht wie meine Freundin bloß eben für 400€. Also hab ich jeden Monat ja 40 Std über?
Ich bin zwar arbeitslos gemeldet, aber beziehe keine Leistungen.
Chefin wollte mir nun noch 2 Monate 400€ weiterzahlen, wegen der Überstunden, aber wenn ich die 200 Std auf jeden Monat aufrechne a 60 Std, komme ich auf 3 Monate und es bleiben noch welche über. Liege ich denn mit meiner Rechnung so falsch, oder muß ich klein beigeben und die 2 Monatszahlungen akzeptieren. Verstehst du was ich meine??? Ich weiß is ein bissl kompliziert, ne?
Achso bei der mündl. Absprache waren die Buchhalterin und eine Büroangestellte dabei- ich glaub ja wohl nicht das die was gegen ihre Chefin sagen würde, wo es doch bei uns so schlecht Arbeit gibt.
Danke schon mal
Dann liegst du richtig. Wenn du für 60h 400€ bekommen hast, beleibt bei 200 offenen Stunden, dreimal 200€ und einmal 133,33€, zumindest wenn sie sich weiter an die 400€-Grenze hält. Insgesamt müssen also 1333,33€ brutto für die 200 Stunden rauskommen.
Solltest du dich mit ihr nicht einigen können, brauchst du irgendwie einen Nachweis, für die 200 Stunden. Deine Lohnzettel wären als Nachweis für deinen Stundensatz ausreichend. Du müsstest dann vors Arbeitsgericht ziehen und den Restlohn einklagen.
P. S. Du brauchst deinen Beitrag nicht mehrfach ins Forum zu stellen.
ankeborde
29.11.2007, 12:13
Hi,
du meintest dreimal 400€ und dann noch die 133€, oder?
Tja auf meinen Lohnzettel stehen aber nur die 60 h, ich könnte möglicherweise meine Stundenzettel dafür nehmen, die ich ja jede Woche abgeben mußte. Glücklicher weise habe ich zu hause immer eine Zweitschrift gemacht. Aber sind das richtige Beweise??
Ich danke dir für deine Hilfe.
Spielt es dabei eine Rolle ob sie mit meiner Arbeit zufrieden war oder nicht?
Angeblich war sie jetzt ja nicht so zufrieden mit meiner Arbeit. Obwohl ich ja alles so gemacht habe wie es mir meine Freundin gezeigt hatte( sie hatte mich ja noch 2 Tage eingearbeitet).
LG ankeborde
du meintest dreimal 400€ und dann noch die 133€, oder? Ja, sorry. :)
Aber sind das richtige Beweise??Ja, sind sie. Deine Chefin hat die ja auch und kann wohl schlecht nachweisen, dass da was anders draufsteht.
Spielt es dabei eine Rolle ob sie mit meiner Arbeit zufrieden war oder nicht?Das kann sie vor Gericht angeben, ggf. wird es bei einem Vergleich berücksichtig. Ändert aber nichts an deinem Anspruch, da sie dich ja hätte entlassen oder mit dir einen neuen Stundenlohn vereinbaren können.
Versuch aber erst nochmal mit ihr zu reden.
Fürs Arbeitsgericht müsstest du dann Prozesskostenbeihilfe beantragen.
ankeborde
29.11.2007, 12:50
Ich danke dir für deine Hilfe,
mit ihr reden wird schwer. Diese Frau ist mir ohnehin unsympathisch und außerdem ist sie sehr dominant und ich habe die Befürchtung das sie einem das Wort im Munde umdrehen wird. Sie ist so der Typ - nur sie hat Recht und alle anderen nicht- weißt du wie ich das meine?
naja ich werde sehen wie ich dann vorgehe.
Ich bin dir in jedem Falle dankbar für deine Hilfe und froh das es dieses Forum gibt
LG Anke
Sie ist so der Typ - nur sie hat Recht und alle anderen nicht- weißt du wie ich das meine?Kann ich mir vorstellen. Du kannst deine Ansprüche auch schriftlich geltend machen und mit Gericht drohen. Wichtig ist aber, du hast für die Klage eine drei Wochenfrist, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
ankeborde
29.11.2007, 13:04
ich nochmal...
darf ich mal fragen woher du das alles weißt. Was bist du denn von Beruf wenn ich frage darf?
LG
Ich hab eine kaufmännische Ausbildung, das hat aber eigentlich nichts damit zu tun. :)
ankeborde
14.12.2007, 12:15
Hallo,
ich mal wieder.....
hab da ein neues Problem.
Bekomme ja nun nachwirkend noch Geld bezahlt, habe aber ab nächste Woche einen neuen 400,-Job in Aussicht. Was mache ich denn nun? Soll ich nun auf den neuen Job verzichten wegen der Weiterzahlungen, oder gibt es da ne andere Möglichkeit um beides hinzukriegen, Job und die Nachzahlungen???
Wäre echt nett wenn du mir nochmal helfen könntest
Danke schonmal
LG Anke
Es spricht nichts dagegen zwei Jobs zu haben, nur dürfen die sich nicht ins Gehege kommen (ist ja nicht der Fall).
Ich weiß jetzt aber nicht so genau, ob es bei dem zweiten 400-Euro-Job Auswirkungen auf eventuelle Steuern hätte. Sollte das der Fall sein, müsstest du dir das ggf. über die Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Solltest du noch ALG II erhalten, würde dieses noch mehr sinken (bei 800 € Einkommen beleiben nur 240 €).
ankeborde
14.12.2007, 16:42
Hallo,
danke dir,
sollte ich dann bei meinen alten Job noch irgendwas Bescheid sagen oder so? Und sollte ich bei meinen neuen auch irgendwas angeben oder sonst was beachten???
Leistungen beziehe ich ja keine.
LG Anke
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