mike4444
01.06.2006, 19:24
hallöchen,
ich habe vor ca. 10 Tagen meine Ausbildung als Bankkaufmann beendet.
Die Gründe dafür waren Angriffe auf meine Persönlichkeit und u.a. zu bezeichnendes mobbing.
Der 2te Grund warum ich beendet habe war die unstrukturierte Ausbildung, keine Gliederung der Ausbildung und nur in der Filaiel, keine internen schulungen, keine internen abteilungen besucht nichts..
Der erste grund war jedoch der auschlaggebendere grund.
Zum Thema:
Ich war heute beim AA und hab mich dort arbeitslos gemeldet und hatte auch direkt nen termin beim BB zur Unterstützung bei der Stellensuche.
Dort hat man mir gesagt, dass ich Anspruch auf ALG 1 hätte, weil ich 10 Monate die Ausbildung gemacht habe, aber auch schon meinen zivildienst absovliert habe der jetzt auch dazu zählt also würde ich über 1 Jahr kommen.
Jetzt geht es darum, dass ich eine ausgefüllte Arbeitsbescheinigung brauche,
1.Frage: Die muss doch mein ehemaliger AG ausfüllen, richtig?
2.Frage: Ich muss diesen Fragebogen zum Verlust der Beschäftigung ausfüllen, da mein Ausbildungsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag aufgehoben wurde. Dabei geht es darum ob ich eine Sperre bekomme, 3 Monate, oder ob meine Gründe "ausschlaggebend" sind, dass ich direkt Arbeitslosengeld bekomme, und nicht erst eine Sperre..
Meine Frage ist jetzt, WAS schreibe ich genau da rein damit die mir keine Sperrzeit geben und des ablehnen? Weil da ist ja der Antwortbogen bei und da steht: "nicht festzustellen Mindestens eine Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit ist nicht erfüllt" gemäß §144 (1) Nr. 1, Nr. 2, Nr.3, Nr.4 SGB III
Muss ich da sowas in der Art reinschreiben das ich gemobbt wurde, und ich das psychisch und seelisch nicht länger ausgehalten hätte? oder was soll man da am besten hinschreiben?
danke schonmal im voraus für eure Hilfe!
Mike
muss noch was hinzufügen:
habe meine Ausbildung nicht beendet,
sondern natürlich vorzeitig abgebrochen!
deshalb auch der aufhebungsvertrag!
ich habe vor ca. 10 Tagen meine Ausbildung als Bankkaufmann beendet.
Die Gründe dafür waren Angriffe auf meine Persönlichkeit und u.a. zu bezeichnendes mobbing.
Der 2te Grund warum ich beendet habe war die unstrukturierte Ausbildung, keine Gliederung der Ausbildung und nur in der Filaiel, keine internen schulungen, keine internen abteilungen besucht nichts..
Der erste grund war jedoch der auschlaggebendere grund.
Zum Thema:
Ich war heute beim AA und hab mich dort arbeitslos gemeldet und hatte auch direkt nen termin beim BB zur Unterstützung bei der Stellensuche.
Dort hat man mir gesagt, dass ich Anspruch auf ALG 1 hätte, weil ich 10 Monate die Ausbildung gemacht habe, aber auch schon meinen zivildienst absovliert habe der jetzt auch dazu zählt also würde ich über 1 Jahr kommen.
Jetzt geht es darum, dass ich eine ausgefüllte Arbeitsbescheinigung brauche,
1.Frage: Die muss doch mein ehemaliger AG ausfüllen, richtig?
2.Frage: Ich muss diesen Fragebogen zum Verlust der Beschäftigung ausfüllen, da mein Ausbildungsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag aufgehoben wurde. Dabei geht es darum ob ich eine Sperre bekomme, 3 Monate, oder ob meine Gründe "ausschlaggebend" sind, dass ich direkt Arbeitslosengeld bekomme, und nicht erst eine Sperre..
Meine Frage ist jetzt, WAS schreibe ich genau da rein damit die mir keine Sperrzeit geben und des ablehnen? Weil da ist ja der Antwortbogen bei und da steht: "nicht festzustellen Mindestens eine Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit ist nicht erfüllt" gemäß §144 (1) Nr. 1, Nr. 2, Nr.3, Nr.4 SGB III
Muss ich da sowas in der Art reinschreiben das ich gemobbt wurde, und ich das psychisch und seelisch nicht länger ausgehalten hätte? oder was soll man da am besten hinschreiben?
danke schonmal im voraus für eure Hilfe!
Mike
muss noch was hinzufügen:
habe meine Ausbildung nicht beendet,
sondern natürlich vorzeitig abgebrochen!
deshalb auch der aufhebungsvertrag!