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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung beendet - Anspruch auf ALG 1 ?


mike4444
01.06.2006, 19:24
hallöchen,

ich habe vor ca. 10 Tagen meine Ausbildung als Bankkaufmann beendet.

Die Gründe dafür waren Angriffe auf meine Persönlichkeit und u.a. zu bezeichnendes mobbing.

Der 2te Grund warum ich beendet habe war die unstrukturierte Ausbildung, keine Gliederung der Ausbildung und nur in der Filaiel, keine internen schulungen, keine internen abteilungen besucht nichts..

Der erste grund war jedoch der auschlaggebendere grund.

Zum Thema:

Ich war heute beim AA und hab mich dort arbeitslos gemeldet und hatte auch direkt nen termin beim BB zur Unterstützung bei der Stellensuche.

Dort hat man mir gesagt, dass ich Anspruch auf ALG 1 hätte, weil ich 10 Monate die Ausbildung gemacht habe, aber auch schon meinen zivildienst absovliert habe der jetzt auch dazu zählt also würde ich über 1 Jahr kommen.

Jetzt geht es darum, dass ich eine ausgefüllte Arbeitsbescheinigung brauche,

1.Frage: Die muss doch mein ehemaliger AG ausfüllen, richtig?

2.Frage: Ich muss diesen Fragebogen zum Verlust der Beschäftigung ausfüllen, da mein Ausbildungsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag aufgehoben wurde. Dabei geht es darum ob ich eine Sperre bekomme, 3 Monate, oder ob meine Gründe "ausschlaggebend" sind, dass ich direkt Arbeitslosengeld bekomme, und nicht erst eine Sperre..

Meine Frage ist jetzt, WAS schreibe ich genau da rein damit die mir keine Sperrzeit geben und des ablehnen? Weil da ist ja der Antwortbogen bei und da steht: "nicht festzustellen Mindestens eine Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit ist nicht erfüllt" gemäß §144 (1) Nr. 1, Nr. 2, Nr.3, Nr.4 SGB III

Muss ich da sowas in der Art reinschreiben das ich gemobbt wurde, und ich das psychisch und seelisch nicht länger ausgehalten hätte? oder was soll man da am besten hinschreiben?

danke schonmal im voraus für eure Hilfe!

Mike

muss noch was hinzufügen:
habe meine Ausbildung nicht beendet,
sondern natürlich vorzeitig abgebrochen!
deshalb auch der aufhebungsvertrag!

Seebarsch
01.06.2006, 20:06
Die Arbeitsbescheinigung muss Dein ehemaliger Arbeitgeber ausfüllen. Zusätzlich muss die bereits ausgehändigte Bescheinigung über den Wehr-/Zivildienst mit vorgelegt werden.

Hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird es grosse Probleme geben.
Der Aufhebungsvertrag ist rechtlich wie eine Eigenkündigung zu sehen, da er ohne Deine ausdrückliche Zustimmung nicht zustande kommt.
Eine Eigenkündigung wird nur dann nicht zum Eintritt ener Sperrzeit führen, wenn ein wichitger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund könnten gesundheitliche Gründe sein, d.h., Du musst über ein ärztliches Attest nachweisen, dass Du nicht mehr in der Lage warst, die Ausbildung fortzusetzen. Hier müsste dann auch ein Nachweis des behandelnden Arztes vorliegen, aus dem hervorgeht, dass die gesundheitlichen Einschränkungen zeitlich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses lagen.

Mobbing kann dann ein wichtiger Grund sein, wenn Formen und Auswirkungen des Mobbings nachgewiesen werden können.

Für Dich mögen subjektiv wichtige Gründe vorgelegen haben. Die jedoch einwandfrei zu beweisen, wird sehr schwer sein.
Ich fürchte, dass da eine Sperrzeit von 12 Wochen anreitet !
Weitere Infos hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_III_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx

:shock: :sad: :shock:

mike4444
13.06.2006, 14:33
so, ich hab glück gehabt und der bearbeiter hat gesagt weil ich mir so viel mühe gemacht habe mit dem beschreiben der gründe hat er mir keine sperrzeit eingeräumt.

jetzt wollte ich noch 3 dinge wissen:

1. ab wann bekomme ich denn alg1? erst nächsten monat? weil ich mich am 1.06.06 arbeitslos gemeldet habe. bekomme ich da was rückwirkend?

2. wollte ich wissen wenn ich mir jetzt in den 4 wochen die mir zeit gegeben wurde keine arbeitsstelle finde die >15h/woche geht wie SCHNELL findet das AA für mich Arbeit? also was sind so eure Erfahrungen wie schnell das läuft? (Bin 22 jahre, hab abitur, gesundheitl. uneingeschränkt ausser arbeiten im garten/landschatfsbau (allergie)

3. ich hatte es hier schonmal angesprochen. ich möchte mir gerne einen einblick in einen beruf schaffen und möchte ein praktikum unentgeltlich bei einem Unternehmen absolvieren. Soll ich das mit meiner Beraterin der Arbeitsvermittlung vorher abklären? Was ist wenn ich mitten im Praktikum bin und meine Beraterin schickt mir einen Brief dass Sie ein Vollzeitjob gefunden hat, kann ich dann das mir wirklich wichtige Praktikum erst normal beenden oder muss ich den job dann antreten?
Nehmen wir an mir passiert dieser fall, was ist wenn ich mich weigere das jobangebot anzunehmen? welche konsequenzen hat das für meine alg1 zahlung?

noch eine 4.Frage:
wie lange werde ich ALG1 überhaupt bekommen? habe 10 monate ausbildung gemacht und 9 monate vorher zivildienst.

Seebarsch
13.06.2006, 16:59
Hat ja doch geklappt, dass keine Sperrzeit eintrat !

zu 1: Alg 1 wird monatlich nachträglich gezahlt, d.h. der Betrag für 06 müsste am 01.07.2006 auf dem Konto sein !
Täglicher Betrag aus dem Bew. Bescheid x 30 (für vollen Monat)

zu 2: Verlassen solltest Du dich auf die Agentur nicht. Dahin werden auch nicht alle Stellen gemeldet. Insbesondere gute Arbeitgeber warten auf Eigeninitiative !

zu 3: Ein unentgeltliches Praktikum muss vorher mit dem Vermittler abgesprochen und am besten schriftlich fixiert werden. Mit Genehmigung kann Verfügbarkeit unterstellt werden, so dass die Leistungen weiterlaufen.
Während des Praktikums muss sichergestellt sein, dass Du einem Arbeitsangebot der Agentur für eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachkommen kannst. Tust Du das nicht, tritt in der Regel eine Sperrzeit ein !!!

zu 4: 19 Monate versicherungspflichtige Zeit bedeuten 8 Monate Anspruch auf Alg 1 !

Frage : Wie fandest Du den Ablauf bei der Abgabe des Antrags, der Bearbeitung und Bewilligung ?

8) :P 8)

mike4444
14.06.2006, 02:25
die bearbeitung ging sehr schnell, habe alles abgegeben und wurde in 10 minuten wieder reingerufen. alles recht schnell und unkompliziert. einen tag vorher war schon das gespräch beim arbeitsvermittler

StephanK
14.06.2006, 07:42
Erfreulich, wenn man auch mal lesen kannst, dass es irgendwo gut funktioniert! :D

Du wirst nun überlegen müssen, ob Du es bei der abgebrochenen Ausbildung belässt oder einen zweiten Anlauf machst. Vermutlich hast Du wenig Lust auf einen zweiten Anlauf - aber ohne abgeschlossene Ausbildung würdest Du dauerhaft ein dickes Minus in Deinem Lebenslauf mit herumtragen, das sich relativ lange als "Karrierebremse" erweisen kann.

mike4444
14.06.2006, 13:48
ne,ganz im gegenteil, ich habe lust auf eine neue ausbildung! habe sogar schon über 30 bewerbungen wieder abgeschickt.

im einzelhandel und im it-bereich.

bin aber noch drum und dran evtl. ein praktikum im altenheim zu machen da ich auch gern altenpfleger werden würde. ich habe meinen zivildienst damals auch im altenheim abgeschlossen und ich fands einfach spitze mit alten leuten zu arbeiten.

wenn ich keine ausbildung mehr bekommen würde, würde ich auch soziale arbeit studieren, da ich wirklich ein sehr sozial eingestellter mensch bin.

ich würde gerne altenpfleger werden und mich dann weiterbilden. nur möche ich vorher ein praktikum machen da ich als zivi damals nicht mit der pfelge zu tun hatte und müsste erstmal schauen ob ich das "verkraften kann"

ich mach mir auch immer vorwürfe und denke, dass ich evtl. zu überqualifiziert bin für diesen beruf. ich meine, ich habe allgemeine hochschulreife, viele altenpfleger sind aber durschnittliche bis unterdurchschnittliche realschüler. man würde meine entscheidung auch bestimmt nicht verstehen und sagen mach doch besser was anderes.