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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein paar Fragen


mr1982
01.06.2006, 21:31
Hallo!
Ich bin direkt von der Arbeitslosigkeit bedroht und habe da ein paar Fragen, die ich mir stelle. Evtl. kann mir ja jemand meine Fragen beantworten.

Hintergrund zu meiner Person:
Zur Zeit bin ich 23 Jahre und in Ausbildung. Nach der Ausbildung werde ich nicht übernommen und sitze sozusagen auf der Straße. Wohnen tue ich in einer kleinen Mietwohnung in Bonn, welche ich selber gemietet habe, wohne also nicht bei meinen Eltern (diese wohnen auf einem kleinen Dorf ca. 200 km weiter weg).

Hier nun meine Fragen, welche ich der Übersichtlichkeit in Kategorien aufgeteilt habe:

Wohnung
1. Steht mir eine eigene Wohnung zu?
2. Bezahlung der Wohnung und Nebenkosten?
3. Oder muss ich wieder zu meinen Eltern in die Wohnung ziehen?

Geld
4. Wleche Leistungen bekomme ich? Hartz 4?
5. Wie viel Geld bekomme ich im Monat?
6. Was wird bezahlt?
7. Wie lange wird bezahlt?
8. Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld?
9. LBS-Bausparvertrag ruhen lassen/ auszahlen lassen?
10. Wie viel nicht anrechenbares Geld?

Weiterbildung
11. Weiterbildung möglich?
12. Wird MCSA o.ä. bezahlt?

Sonstiges
13. Umzugskosten bei neuer Stelle in anderer Stadt?
14. Rundfunkgebühren?
15. Bewerbungskostenerstattung?

Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten.[/b]

Die Ägypter
01.06.2006, 23:34
Wohnung

1. Steht mir eine eigene Wohnung zu?

= ja - denn du bist bereits bei deinen Eltern ausgezogen und nicht gezwungen zurückzuziehen!

2. Bezahlung der Wohnung und Nebenkosten?

Ja, wenn die Kosten angemessen sind - wieviel Miete inkl. Nebenkosten, ohne Heizung und ohne Warmwasser und Strom zahlst du? Wie hoch sind deine Heizkosten? Lebst du allein? Kinder? Warmwasser über Strom? Welche Art der Heizung? Wieviel m² hat die Wohnung?

3. Oder muss ich wieder zu meinen Eltern in die Wohnung ziehen?

Nein!

Geld
4. Wleche Leistungen bekomme ich? Hartz 4?

Rein schulische Ausbildung = Ja.... Ausbildungsverhältnis mit Soz-Vers-Abgaben = ALG I und vermutlich aufstockendes ALG II bzw. alternativ Wohngeld.

5. Wie viel Geld bekomme ich im Monat?

Deine Miete - sofern sie angemessen ist - in ersten halben Jahr auch die reguläre Miete - allerdings ohne Strom und ohne Kosten für Warmwassererzeugung - darüberhinaus wenn du alleine lebst 345 Euro Regelsatz! = das ist dein Bedarf - bei ALG I-Anspruch gilt dieser vorrangig und ALG II-reduzierend - du wirst also nicht mehr, wie diese Gelder erhalten.

6. Was wird bezahlt?

345 Euro Regelsatz für einen Alleinstehenden zuzüglich angem. Miete ohne Strom und ohne Warmwasser (aus Regelsatz zahlbar!).

7. Wie lange wird bezahlt?

Solange du bedürftig bist und alles tust deine Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme von Arbeit, EEJ, Maßnahmen, Mini- und Midi-Jobs zu vermindern. Der Bescheid gilt im Regelfall für ein halbes Jahr und ist vor Auslauf ca. 4-6 Wochen vorher per Folgeantrag zu erneuern.


8. Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld?

Nein! Das müssen sie auf dich überleiten und es wird dir ALG II-mindernd angerechnet!

9. LBS-Bausparvertrag ruhen lassen/ auszahlen lassen?

Kommt drauf an, inwieweit du ihn weiter bedienen musst/kannst... Welche Höhe... vorfinanziert ja oder nein...? Schonvermögen sonst = welche Höhe?

10. Wie viel nicht anrechenbares Geld?

200 Euro pro Lebensjahr


Weiterbildung

11. Weiterbildung möglich?

= Ermessensfrage deines zust. SB

12. Wird MCSA o.ä. bezahlt?

= ??? Kenne ich nicht!

Sonstiges

13. Umzugskosten bei neuer Stelle in anderer Stadt?

= musst du formlos beantragen unter Vorlage Einstellungszusage und/oder Arbeitsvertrag - ansonsten Bescheid über Notwendigkeit des Umzuges beantragen.

14. Rundfunkgebühren?

Siehe dir bitte die Portalseite an.

15. Bewerbungskostenerstattung?

Muss vor Entstehen der Kosten beantragt werden - es gibt im Jahr 260 Euro - pro Bewerbung 5 Euro... Einige ArGen verlangen Nachweise, Quittungen - andere ArGen Bewerbungslisten... Du bekommst nach formlosen Antrag im pers. Gespräch einen Bogen mit Datumsstempel mit - den du dann zusammen mit deinen Kosten einreichst und zwar innerhalb einer gewissen Frist. Du trittst also in Vorlage und bekommst die Kosten dann erstattet.

Kosten für Vorstellungsgespräche auch unbedingt vorher beantragen!

Die Ägypter
01.06.2006, 23:41
PS.

Noch ein paar Tip(p)s:

1) Antrag nachweisbar einreichen - entweder per Einschreiben/Rückschein oder aber gegen Stempel auf identischer Kopie = Empfangsvermerk mit Unterschrift

2) Mach dir von allem was du rausgibst Kopien - reiche nichts ohne Nachweis ein - reiche keine Original-Unterlagen ein.

3) Vorab zum regulären AA = Antrag auf ALG I - lasse dir auch dort deine Arbeitssuchendmeldung (3 Monate vor Auslauf Ausbildungsverhältnis) sowie deine eigentliche Arbeitslosmeldung/Antrag auf ALG I bestätigen... Mach dir eine Kopie auch hier von allem einschließlich der Arbeitsbesch. die dein Ausbildungsbetrieb ausfüllen muss.

3b) Von der Antragstellung ALG I = Kopie an ArGE zwecks Antragstellung ALG II

4) Grundsätzlich von Telefonaten mit Behörden Protokolle anfertigen...
Datum - Uhrzeit - Sachbearbeiter - Gesprächsverlauf - Antworten - Erfordernisse

5) Immer schriftlichen Bescheid fordern - über alles! Mündliche Aussagen sind nicht beweisbar! Wenn der Sachbearbeiter z.B. sagt, du kannst umziehen - hat das Null Nährwert... denn morgen sitzt schon ein anderer an seinem Platz.

Das war´s so im Groben....

Upsala
01.06.2006, 23:45
Microsoft Certified Systems Administrator (MCSA)?

mr1982
02.06.2006, 08:00
Vielen Dank für Deine schnelle Reaktion. Jetzt hab ich schon mal was, womit ich arbeiten kann. Danke auch für die zusätzlichen Tipps. So etwas kann man immer gut gebrauchen!!

2. Bezahlung der Wohnung und Nebenkosten?

Ja, wenn die Kosten angemessen sind - wieviel Miete inkl. Nebenkosten, ohne Heizung und ohne Warmwasser und Strom zahlst du? Wie hoch sind deine Heizkosten? Lebst du allein? Kinder? Warmwasser über Strom? Welche Art der Heizung? Wieviel m² hat die Wohnung?


250 EUR Miete plus ca. 80 EUR Nebenkosten für 35 qm (sind aber normale Kosten hier in Bonn). Ich lebe alleine.
Heizung ist Gas. Warmwasser über Durchlauferhitzer.

9. LBS-Bausparvertrag ruhen lassen/ auszahlen lassen?
Kommt drauf an, inwieweit du ihn weiter bedienen musst/kannst... Welche Höhe... vorfinanziert ja oder nein...? Schonvermögen sonst = welche Höhe?
Da muss ich mich selber noch informieren in den Unterlagen, melde mich aber wieder.

12. Wird MCSA o.ä. bezahlt?

= ??? Kenne ich nicht!

Das ist eine Weiterbildung zum Microsoft Certified Systems Administrator (http://de.wikipedia.org/wiki/MCSA). Habe mittlerweile rausgefunden, dass mehrere Bildungszentren die Weiterbildung mit einem Weiterbildungsgutschein machen.

Nochmals vielen Dank für die vielen Antworten.

Viele Grüße aus (dem verregneten) Bonn

KatjaS
02.06.2006, 11:31
Zum MCSA...ich geb mal die Aussage meines Fallmanagers wieder:

Natürlich können Sie die Schulung zwecks Bildungsgutschein machen. Aber wir bezahlen nur die Fortbildung. Die Prüfungen für das Zertfifikat müssen sie selber bezahlen.

Da ich weiß, was so eine Prüfung kostet, dürfte sich das schwierig gestalten. Leider hab ich während meiner Schule die Prüfungen nicht gemacht. Da hätte ich nur 70% der Prüfungsgebühr bezahlen müssen.

LG
Katja