Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistung trotz gültigen Bescheids gekürzt
SandraBrown
29.11.2007, 21:44
Hallo!!
Ich bräuchte auch mal dringend einen Rat.
Ich beziehe seit 01.März Arlg. II und bis jetzt hat eigentlich auch immer alles geklappt. Nun habe ich zum 01.03. einen 400 € Job angenommen, einfache Wegstrecke 120 km, habe das meinem Sachbearbeiter mitgeteilt, woraufhin er mir gleich gesagt hat, das ich hier keine Fahrtkosten erstattet bekommen würde, wäre zu weit. War kein Problem für mich, da die mein AG übernommen hat. Zum 01.08. hat mir dann mein Arbeitgeber angeboten mich in teilzeit anzustellen, ich habe sogleich meinen Sachbearbeiter angerufen und gefragt wie es dann weiterhin ausschaut, und er hat mir daraufhin auch die Zusatzblätter zum ausfüllen zugeschickt. Die habe ich natürlich ausgefüllt zurückgeschickt und auch meinen Arbeitsvertrag beigelegt. Mein AG erstattet mir einen Teil der Fahrtkosten netto was ich natürlich mit angegeben habe. am 13.08. bekam ich dann einen Bescheid, gültig bis 29.02. diesmal war aber eine Sachbearbeiterin angegeben.
Nun kam am 14.11 ein Brief von meinem sonstigen Sachbearbeiter, das ich meine Unterlagen noch nicht eingereicht hätte, ich möchte das bitte innerhalb der nächsten 14 Tage tun, sonst würden mir meine Leistungen entzogen. Ich habe sofort angerufen und gesagt das ich bereits alles eingereicht hätte und auch einen gültigen Bescheid habe. Er hat mir dann gesagt, das er keine Unterlagen hätte, mein Einkommen sei nur geschätzt, und die Sachbearbeiterin kenne er nicht, sei wohl eine Azubine.....
Ich habe also alles nochmal eingereicht, mit Kopie der 1. Unterlagen. am 21.11. habe ich es dort eingeworfen und am 22.11. habe ich mich telefonisch erkundigt ob die unterlagen denn nun da seien, das wurde mir bestätigt, 2 Tage später kam ein Änderungsbescheid, datiert auf den 15.11. mit dem mir meine Leistungen zum 01.12 um 110 € gekürzt werden.
Ich war sprachlos, hab direkt angerufen und der Sachbearbeiter sagt mir das seien Fahrtkosten, die er mir vorher ausversehen bewilligt hätte, was ich aber aus der Berechnung nicht ersehen könne, das stünde in seinem Computer................
Und nun???
Sorry das es so lang ist, wollte möglichst genau schildern. Wie formuliere ich einen Widerspruch am besten und mit welcher Begründung, es liegt ja offensichtlich ein formfehler vor, oder nicht????
Danke schonmal
Hallo SandraBrown,
ich kann dir da nur ne Aussage zu geben wenn ich alle zahlen von dir bekomme, sonst ist es nicht ersichtlich, ob ein Formfehler vorliegt.
Ich bräuchte da die Anzahl der personen im Haushalt, Miete, Einkommen, Fahrtkosten (die erstattet werden und die fahrtstrecke die ansteht).
Damit kann ich denke ich mal drüber rechnen.
SandraBrown
30.11.2007, 22:05
Hallo!!
Mit dem Formfehler meinte ich ich das vordatieren des Bescheides, sie haben meine Unterlagen erst am 22.11. bekommen und der Bescheid war datiert auf 15.11.
Ich unterstelle jetzt einfach mal das haben sie gemacht um mir die Leistungen zum 01.12 schon kürzen zu können.:confused:
Aber mehr Zahlen kann ich Dir natürlich auch geben:
Also wir sind ein 2 Personen Haushalt, ich (35) und mein Sohn (2,5),
Kaltmiete 325,- Fahrtstrecke zur Arbeitsstelle 120 km einfach (2 x die Woche), Nettoeinkommen 634,40 + 200 Fahrtkostenerstattung vom AG.
In der Berechnung von der Arge werden in beiden Bescheiden jeweils nur die 634,40 ( beides mal auf den Cent genau gleich, obwohl beim ersten angeblich noch keine Unterlagen vorlagen:patsch:) angesetzt, die Fahrtkosten vom AG tauchen nicht auf und ich habe auch bei der ARGE keine Fahrtkosten beantragt. Der Unterschied in beiden Bescheiden liegt im Freibetrag und auch im ersten Bescheid steht nichts von erstatteten Fahrkosten....und im letzten Bescheid ist noch eine Einkommensbereinigung aufgeführt......
Kinderbetreuungskosten wurden im übrigen abgelehnt, aber in diesem Fall nicht von der ARGE sonder vom Jugendamt.
Danke für Deine Bemühngen
Betroffener
30.11.2007, 22:55
Mit dem Formfehler meinte ich ich das vordatieren des Bescheides, sie haben meine Unterlagen erst am 22.11. bekommen und der Bescheid war datiert auf 15.11.
Ich unterstelle jetzt einfach mal das haben sie gemacht um mir die Leistungen zum 01.12 schon kürzen zu können
Was steht unten links auf der Seite des Bescheides ganz klein gedruckt für ein Datum? Das ist das Versanddatum (Ausdruck- und Übergabetag an die Post). Wenn dieses nach dem Erstelldatum oben rechts liegt, wurde ganz klar geschummelt.
SandraBrown
01.12.2007, 01:32
das Erstelldatum lautet auf 15.11.
und unten links steht 21.11.07
also doch alles korrekt??:(
Hallo SandraBrown,
laut meinem Kenntnisstand sollte die eure Berechnung in etwas wie folgt aussehen:
Eurer Bedarf:
624 € für euch beide
208 € fürs Kind
325 € Miete (eventuell ist hier noch ein Teil für die Warmwasseraufbereitung abzuziehen)
1157 € Gesamtbedarf
Einkommen:
634,40 € Nettolohn
200,00 € Fahrkostenerstattung AG
154,00 € Kindergeld
988,40 € Gesamt
Vom Einkommen abzuziehen wären:
xx,xx € Fahrtkosten (variieren mtl. x Gesamtkilometer einfache Strecke * 0,20)
30,00 € Versicherungspauschale
15,11 € Werbungskostenpauschale
xx,xx € Kfz-Versicherung (mtl. Anteil)
xxx,xx € Freibetrag (20% vom Bruttolohn im Bereich 100 - 800 Euro)
xxx,xx € Freibetrag (10% vom Bruttolohn im Bereich 800 - 1200 Euro)
xxx,xx € Einkommensbereinigung (Achtung die 30 € Versicherungspauschale wird im Bescheid meist extra aufgeführt)
988,40 Gesamt Nettoeinkommen - xxx,xx € Einkommensbereinigung = xxx,xx € Anrechenbares Einkommen
1157 € Gesamtbedarf - xxx,xx € Anrechenbares Einkommen = xxx,xx € ALG II
Die Kilometer dürften monatlich variieren, also bitte monatlich das Zusatzblatt 2.1 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/Zusatzblatt%202.1:%20Einkommenserkl%C3%83%C2%A4run g%20/%20Selbsteinsch%C3%83%C2%A4tzung) ausfüllen und eine Anlage über die tatsächlich gefahrenen Kilometer dranhängen.
SandraBrown
01.12.2007, 21:46
Hallo!!
Und vielen Dank für Deine Mühe
Im Bescheid heißt es das ich (alleinerziehend) Bedarf von 472 habe und der Kleine 208, und Du schreibst was von 672 für uns beide + die 208 für den Kleinen???
Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung 401,57, das könnte daher kommen, das ich noch einen Sohn habe der regelmäßig zu Besuch da ist
Gesamtbedarf also 1081,57
und die Fahrtkosten vom AG tauchen in dem Bescheid nirgendwo als Einkommen auf, nur mein montliches Nettoeinkommen, dann haben wir noch den Unterhalt vom Kindsvater
vom Nettoerwerbseinkommen wurde dann ein Freibetrag von 210 Euro abgezogen
und anrechenbares Einkommen sind mit 748,40 angegeben!!
Aber ich seh schon das scheint nicht so einfach zu sein,
wenn ich von Deinen Zahlen ausgehen würden mir 353 zustehen, und mit den Bedarfszahlen von der ARGE nur 277 und das was ich nun nach dem Änderungsbescheid noch kriege, liegt irgendwo in der Mitte:confused:
Na ja ein Bekannter von mir kennt einen Anwalt der sich auch mit Sozialrecht auskennt und der will sich das jetzt mal anschauen und dann sehen wir weiter, ob ich nun Widerspruch einlege oder nicht.
Danke auf jeden Fall schon mal!!
Ja, sorry. Mit 624€ war ich von zwei Erwachsenen ausgegangen.
Dei Bedarf ist also 347€ Regelleistung + 125€ Alleinerziehungszuschlag = 472€
und die Fahrtkosten vom AG tauchen in dem Bescheid nirgendwo als Einkommen auf, nur mein montliches Nettoeinkommen, dann haben wir noch den Unterhalt vom Kindsvater Als Einkommen ist jeglicher Geldeingang zu sehen, also auch die Fahrtkostenerstattung durch den AG. Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich die ARGE hier einfach macht und die Fahrtkosten gar nicht erst berechnet. Du solltest aber mal nachrechen wie du besser wegkommst und ggf. Widerspruch einlegen. Der Unterhalt des Kindesvaters muss natürlich auch mit rein. Die Freibeträge sind allerdings nur auf deinen Bruttolohn (ohne Fahrtkostenerstattung) anwendbar.
An Hand er Rechnung, kannst du dir die Beträge anpassen und ausrechnen was eigentlich rauskommen sollte.
SandraBrown
02.12.2007, 23:27
Seufz
ich glaub ich bin zu doof dazu, hab mich bisher noch nicht so genau damit beschäftigt muß ich ehrlich zugeben sondern das alles so hingenommen wie es kam....
Nun hab ich also die Freibeträge (Vers.-pauschale, Werbungskosten, KFz Vers. und die 10%) vom Nettolohn abgezogen
Diesen Betrag und die tatsächlichen Fahrtkosten vom Gesamtnettoeinkommen abgezogen-----ist das dann die Einkommensbereinigung???
Sorry vielleicht sitze ich auch einfach nur auf der Leitung und kapier es dann morgen wenn ich es mir nochmal anschaue....
Diesen Betrag und die tatsächlichen Fahrtkosten vom Gesamtnettoeinkommen abgezogen-----ist das dann die Einkommensbereinigung??? Nein, dass ist dann das bereinigte Einkommen, was dir als Einkommen angerechnet werden darf.
Die Differenz zwischen dem bereinigten Einkommen und deinem Bedarf ergibt einen das dir zustehende ALG II für den entsprechenden Monat. Hast du mehr bekommen musst du was zurückzahlen, hast du weniger bekommen bekommst du noch eine Nachzahlung.
Es ist wirklich nicht so einfach... es muss nicht immer so sein, dass das Fahrtgeld des AG wirklich als Einkommen gerechnet wird...
Man könnte auch einfach, weils günstiger ist die 100€ Pauschale nehmen für die mit dem Einkommen verbundenen Aufwendungen und die Fahrtkosten des AG als Zweckbestimmte Einnahme nach §11 Abs. 3 Nr.1a SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html) ansehen. Da sie einem anderen zweck als ALG II dient wäre das denke ich auch ohne Probleme möglich.
Bedarf:
347€ (Regelleistung) + 125€ (alleinerziehend) + 401,57 (KDU) =
873,57€ Bedarf
Dies wäre die Berechnungsbasis für das ALG II. Die Frage ist natürlich, ob man nicht mit Wohngeld statt ALG II günstiger dastehen würde.
Ein Kinderzuschlag fällt wohl runter, da der Bedarf der Kindes durch Unterhalt und Kindergeld gedeckt ist.
Da du ja einen Fachanwalt zur Hand hast, sollte er es versuchen wirklich in die günstigste Richtung zu prüfen, also auch ggf. nach Wohngeld... Wünsche viel Erfolg :)
SandraBrown
04.12.2007, 21:32
So, jetzt komme ich grad nach Hause und hab wieder mal Post von der Arge im Briefkasten. Wieder ein neuer Bescheid, diesmal allerdings mit Nachzahlungsforderung.......................:hairs up: Ich bin so sauer!!!
Plötzlich habe ich laut dem ersten Bescheid noch mal 30 € mehr bekommen, und sie haben mir Ende letzten Monats 90 € nachträglich überwiesen.
um 110 € differieren die beiden ersten Bescheide von denen ich hier schon geschrieben habe.
und jetzt steht im neuen Bescheid
"Aufgrund der Einkommensanrechnung und Nachberechnung ist eine Überzahlung von insgesamt 114,39€ entstanden. Diese Überzahlung wird in 2 Raten im Januar und Februar 2008 mit den laufenden Leistungen verrechnet."
Ich versteh nur Bahnhof:confused: , sie zahlen mir für 01.09.-30.11 €90 nach und fordern dann die Rückzahlung von €114,34???
und der Anwalt kommt irgendwie auch nicht zu Potte, ich krieg hier noch die Krise.... Zumal ich auf Grund des 1. Bescheides ein Darlehen von meinem Bruder bekommen habe das ich mit € 70 zurückzahlen wollte, wie soll ich das denn jetzt alles machen. Nebenbei wird der Spritt immer teurer und dann hab ich ja nebenbei noch 1 Sohn zu ernähren und den Großen hole ich ja auch immer noch ab, das ich ihn sehen kann......
hier gibt es eine Beratungsstelle, hab ich gesehen, können die mir da vielleicht weiterhelfen???
Danke fürs Zulesen
hier gibt es eine Beratungsstelle, hab ich gesehen, können die mir da vielleicht weiterhelfen???
Das würde ich empfehlen... langsam werden es ein paar viele Zahlen und ein wenig unübersichtlich für uns... ich empfehle schön sauber geordnet mit allem hierher zugehen:
Schweinfurter Arbeitsloseninitiative e.V.
Gabelsberger Straße 1
Schweinfurt
[mehr (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&localparams=1&db=/my-sozialberatung.de/adressen&cmd=list&range=0,100&Freigabe==1&Ort%7E=Schweinfurt&cmd=all&Id=812)]
Ich denke vor Ort kann man dir da auch am Besten helfen und kennt auch die ARGE vor Ort ganz genau.
SandraBrown
06.12.2007, 13:47
Hallo Fragi!!
Irgendwie ist das komisch mit dieser Beratungsstelle, hab die angegebene Telefonnummer schon mehrmals angerufen und auch schon 2 Nachrichten auf dem AB hinterlassen, getan hat sich noch nichts. Es sind ja auch noch 2 Handynummern angegeben, von denen eine unbekannt ist und die andere nicht erreichbar.
Unter unter Go Yellow, wenn ich nach der Festnetznummer schaue, kommt irgendein anderer Verein, aber mit gleicher Adresse....
Kann man sich irgendwo erkundigen, ob es diese Beratungsstelle noch gibt??, Weißt Du das zufällig? Hab jetzt nochmal ne Mail geschrieben, das sie sich doch bitte bei mir melden möchten, auch wenn sie mir nicht weiterhelfen können. Sonst fahre ich mal vorbei, ob was angeschrieben steht...
Liebe Grüße
Da bleibt wohl nur das vorbeifahren... wenns das nichtmehr geben sollte, wäre es schön wenn du das an Tacheles weitergibst... Die Infos bei tacheles müssen nicht immer aktuell sein...
Da es ja ein e.V ist, sollten sie auch im Vereinsregister stehen.
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