PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann gilt eine eheähnliche Gemeinschaft


kimba1410
02.06.2006, 10:14
Hallo,
wir haben ein wirkliches großes Problem mit unserem ARGE-Center.
Der Fall:
Mein Freund, 39 Jahre, seit 2005 arbeitslos, seit 02.06 eigentlich Hartz IV-Kandidat

Am 17.02.2006 hat mein Freund seinen Antrag form- und fristgerecht eingereicht. Die Angaben über eine eheähnl. Gemeinschaft etc. haben wir offen gelassen - d.h. von mir wurden keine Daten eingetragen und auch keine Einkommensnachweise sowie Kontoauszüge beigefügt. Und das aus gutem Grund:

Mit Urteil vom Landessozialgericht in Essen wurde bestätigt, das das Einkommen des Partners erst bei einem zusammenleben von mindestens drei Jahren relevant ist.
Das ist bei uns nicht der Fall. Wir leben jetzt seit etwas über einem Jahr zusammen.

Nach mehrmaligen Anrufen bei der ARGE sowie diversem Schriftverkehr erhielt mein Freund heute morgen einen Anruf von einem Mitarbeiter des ARGE-Centers. Dieser teilte ihm doch tatsächlich telefonisch mit, das sein Antrag abgelehnt wurde, weil meine Daten und Angaben fehlen würden.

Sage und schreibe 4 Monate haben die gebraucht um dies mitzuteilen. Davon abgesehen haben wir bis heute noch keinen schriftlichen Bescheid.

Mittlerweile hat die Krankenkasse meines Freundes schon einen Aufstand gemacht.
Er hat zwar einen 400 Euro-Job als Taxifahrer, aber es reicht vorne und hinten nicht. Außerdem hat er einen 15 jährigen Sohn aus erster Ehe, für dessen Unterhalt er eigentlich zu sorgen hat.

Was müssen wir noch tun, damit er wenigstens Kranken- und Rentenversichert wird???
Und: Dürfen die das ALG II wirklich versagen, obwohl es dieses Urteil vom Landessozialgericht gibt??
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Hoffentlich könnt ihr mir helfen.

Liebe Grüße Sandra

GofX
02.06.2006, 10:33
Und: Dürfen die das ALG II wirklich versagen, obwohl es dieses Urteil vom Landessozialgericht gibt??

Das Urteil betrifft ja einen anderen ALG II Bezieher und nicht euch. Deshalb "darf" die ARGE erstmal versuchen, euch die Leistungen vorzuenthalten.

Wenn ihr das gleiche Recht haben wollt, dürft ihr auch für euch alleine klagen.

Schau' Dir mal an, was ich hier schon mal zu dem Thema geschrieben habe:
:arrow: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=99258#99258

Gruß.

kimba1410
02.06.2006, 10:50
:cry: Hallo und danke für die schnelle Reaktion,
also war es gut, das wir nunmehr einen Termin beim Anwalt haben!! Hab ich mir fast gedacht.......

Gruß

kimba1410
02.06.2006, 10:58
4 Monate hat es gedauert bis das ARGE-Center sich telefonisch gemeldet hat um mitzuteilen, das der Antrag abgelehnt würde.

Das ist doch nicht rechtens!!!!!!!

Wenn dieser dann irgendwann schriftlich vorliegt, sollte man dann Widerspruch einlegen?

Betroffener
02.06.2006, 13:00
Da sich die Rechtslage zum 01.08.06 erneut zum Schlechteren ändert - und darauf scheinen etliche ArGen und Optionskommunen gerade in NRW schon jetzt vorab drauf zu reagieren - bleibt jetzt wohl nur der Gang zum Sozialgericht zwecks Einstweiliger Anordnung und ggf. Klage.

Wenn es um den für den Sozialgerichtsablauf erst Mal nicht erforderlichen Anwalt geht - vorher unbedingt Prozesskostenhilfe beantragen!