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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung - Kiosk übernehmen


mahmut
01.12.2007, 10:40
ich hab da dickes problem mit der arge also mein fallmanager vom arge hat mir ein eingliederungsvereinbarung unterschreiben lassen und ich muss 5 bewerbungen schreiben obwohl ich das seit 3 jahren arbeitslosigkeit tue und immer noch nix gefunden habe dann habe ich eine firma gefunden die mich einstellen wenn sie beschussung von arbeitgeberservice bekommen . nun habe ich mir vorgenommen mich selbstständig zu machen ich hab ein kiosk gefunden und denn will übernehmen,ess soll mit meinem verkauf meines pkw finanziert werden.das problem ist der falmanager meint ich soll bewerbungen schreiben weiter schreiben dem interresiert das überhaupt nicht mit meinem vorhaben darf er das kann ich denn kiosk übernehmen wer kann helfen

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01.12.2007, 11:41
Hallo mahmut,

ja, daran kann dich so keiner hindern. Allerdings, solange du noch Leistungen von der ARGE erhältst, musst du deinen Pflichten aus der gültigen Eingliederungsvereinbarung erfüllen oder eine Änderung aushandeln.

Ich weiß auch nicht ob der Kiosk allein, deine Bedürftigkeit beenden könnte.
Im Übrigen kannst du bei der ARGE auch Unterstützung (z.B. Einstiegsgeld) beantragen.

Was dein Kfz-Verkauf betrifft, ist es wichtig, das der Wert bzw. der Erlös nicht über einer Bestimmten Grenze liegt. Aktuell liegt diese, glaub ich, bei 7.500 €. Was drüber ist, würde die ARGE als Einkommen anrechnen.