ALN - Robot
20.09.2007, 16:20
Gericht: Sozialgericht Dortmund
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 23.08.07
Aktenzeichen: S 22 (31,48) AS 532/05
Kernaussage: Krankenhaustagegeld aus einer privaten Krankenhaustagegeld-Versicherung ist eine zweckbestimmte Einnahme, die zumindest teilweise einem anderen Zweck als das Alg II dient, nämlich zusätzlichen krankheitsbedingten Aufwendungen, die von der Alg II-Regelleistung nicht abgedeckt werden. Deswegen ist es in Höhe von € 15 täglich nicht als Einkommen anzurechnen.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=72230&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Urteils
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 23.08.07
Aktenzeichen: S 22 (31,48) AS 532/05
Kernaussage: Krankenhaustagegeld aus einer privaten Krankenhaustagegeld-Versicherung ist eine zweckbestimmte Einnahme, die zumindest teilweise einem anderen Zweck als das Alg II dient, nämlich zusätzlichen krankheitsbedingten Aufwendungen, die von der Alg II-Regelleistung nicht abgedeckt werden. Deswegen ist es in Höhe von € 15 täglich nicht als Einkommen anzurechnen.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=72230&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Urteils
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.