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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigene Kündigung wegen dauerkrankem Kind


Hustenbonbon
30.11.2007, 21:13
Hallo,
meine Frau überlegt, ob Sie für die Gesundheit unseres Kindes(3 Jahre) ihren Job aufgibt. Unser Sohn hat chronische Bronchitis und ist sehr häufig krank (mind. alle 6-8 Wochen).

Ich hoffe, Ihr könnt mir bei der Beantwortung der Frage mit Rat und Links helfen.
Reicht dieser Sachverhalt, um bei einer eigenen Kündigung eine Sperrfrist zu umgehen?

restart
01.12.2007, 12:49
Hallo Hustenbonbon,

wenn sie selbst kündigt, wird es wohl auf eine Sperrzeit hinauslaufen. Die chronische Bronchitis ist sicher kein anzuerkennender wichtiger Grund um selbst zu Kündigen. Wenn die Ausfallzeiten dem Arbeitgeber zu viel werden, wird er schon selbst von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Ihr solltet auch überlegen, ob eine zeitweise Betreuung durch Freunde oder Verwandte ein Frage kommt.


Ich drücke euch die Daumen, dass sie im Laufe der Zeit zurückgeht, zumindest war es bei mir so. Seit meiner Pubertät ist sie weg, als Kleinkind war sie extrem schlimm.

StephanK
01.12.2007, 13:07
:welcome: Hustenbonbon,
ich hoffe, Du findest Deinen Beitrag wieder. Dein Forum-Name musste vom Administrator geändert werden, weil wir keine Markennamen als Forum-Namen erlauben können, denn sonst bekommen wir (teuren) Ärger mit der Firma, der der Markenname gehört.

Zur Sache: Du weisst vielleicht, dass eine Sperrzeit dann nicht verhängt wird, wenn man für die Eigenkündigung einen wichtigen Grund hatte. Im Gesetz gibt es nur diese unbestimmte Formulierung, weil man die vielen unterschiedlichen Lebenssituationen nicht präziser erfassen kann, die eine Eigenkündigung unvermeidlich machen können.

Ich sehe die Pflege eines chronisch kranken Kindes durchaus als wichtigen Grund an, wobei es allerdings wohl auch auf die familiäre Situation ankommt, z.B. darauf, ob vielleicht eine Großmutter verfügbar ist, die einspringen könnte. Im Fall, dass Deine Frau Arbeitslosengeld beantragt, wird sie sehr ausführlich begründen müssen, warum es keine andere Lösung als die Kündigung gab.

Allerdings ist es so, dass die Zahlung von Arbeitslosengeld voraussetzt, dass sie für den Arbeitsmarkt verfügbar ist - und daran könnten angesichts der gesundheitlichen Situation Eures Sohnes schon Zweifel bestehen. Deswegen denke ich, dass Ihr Euch schon werdet überlegen müssen, wie Pflege und Betreuung im Bedarfsfall auch so sichergestellt werden können, dass eine Berufstätigkeit Deiner Frau trotz der Krankheit Eures Sohnes möglich ist.

Hustenbonbon
02.12.2007, 09:37
Hallo,

erst einmal Danke für die schnellen Antworten.
Alle in Frage kommenden Personen besizen eine Arbeit und stehen für eine Kinderbetreuung nicht dauerhaft zur Verfügung.

Wir werden noch einmal alle Möglichkeiten ausloten und schauen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Morgen haben wir auf jeden Fall einen Termin mit unserer Kinderärztin. Dort wird noch einmal das Thema "Kindergartenuntauglichkeit" besprochen.
Eine weitere Option wäre, dass ich mich selbständig mache. Dann wären wir einfach flexibler. Das würde aber eine Kündigung von mir voraussetzen. So würde ich aber keine Förderung durch das Arbeitsamt bekommen.

Vielleicht sind wir auch nur einfach ein wenig durcheinander, weil es unserem Sohn zur Zeit besonders schlecht geht.

Vielen Dank noch einmal.

StephanK
02.12.2007, 10:16
Vielleicht sind wir auch nur einfach ein wenig durcheinander, weil es unserem Sohn zur Zeit besonders schlecht geht.Das ist sehr verständlich - und gleichzeitig ist es wichtig, trotzdem einen kühlen Kopf zu behalten.

Ich denke, Deine Frau könnte sich durchaus auch mal direkt bei der Arbeitsagentur beraten lassen und sozusagen im Vorfeld ausloten, ob und welche Probleme in Richtung Sperrzeit und Verfügbarkeit es gäbe. Es geht ja bei Euch nicht um irgendwelche Tricksereien, sondern um ein Anliegen, für das jeder denkende Mensch Verständnis haben muss.

Um das Problem der Verfügbarbeit für die Arbeitsvermittlung kommt freilich keiner drumrum.

Vielleicht könnte eine Alternative für Euch darin liegen, dass Ihr beide Eure jeweiligen Arbeitszeiten aufeinander abgestimmt reduziert? Wenn Ihr beide nicht in Kleinbetrieben mit weniger als 16 Arbeitnehmern arbeitet gibt es einen - bedingten - Anspruch auf eine solche Arbeitszeitreduzierung, siehe § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html).