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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ABM und ALG II


darkflyer100
02.12.2007, 14:03
Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Ich habe ein ganz besonderes Problem.
Derzeit befinde ich mich in einer ABM, die die Chance hat, nächstes Jahr verlängert zu werden. Die Verlängerung ist deswegen möglich, weil sich daran ein Werkvertrag anschließt (1. Arbeitsmarkt!).
Nun wohne ich derzeit seit 1,5 Jahren mit meinem Freund zusammen, der sehr gut verdient. Ich habe die Vermutung, dass die Bewilligung der AMB nun daran scheitert, dass mein Freund und ich als BG/eheähnl. Gem. eingestuft werden und ich kein ALG II mehr bekomme. Als wir erst kurz zusammenwohnten und ich den letzten ALG II-Antrag stellte, haben wir der Vermutung einer eheähnl. Gem. widersprochen und trotzdem mussten wir einen Hausbesuch über uns ergehen lassen, ich bekam aber noch Leistungen. nur jetzt siehts anders aus, denke ich, und ohne Leistungsberechtigung ja keine ABM.

Ein Gespräch mit dem AA/der Arge wird erst erfolgen, wenn ich am 11.12. den Termin zur Antragsabgabe habe. Mein Arbeitsberater hat für die Verlängerung der ABM grünes Licht gegeben, er weiß allerdings noch nichts von den von mir vermuteten Schwierigkeiten was die Leistungsgewährung betrifft.
Ich suche jetzt nach Lösungen, wie ich der Sachbearbeiterin am 11.12. den Ernst der Sache darlegen soll und wie ich die Dinge beeinflussen kann.
Habt ihr vielleicht einen Rat?
vielen dank!!

dark

StephanK
02.12.2007, 17:32
Die Verlängerung ist deswegen möglich, weil sich daran ein Werkvertrag anschließt (1. Arbeitsmarkt!).Wenn es sich (für Dich) wirklich um einen Werkvertrag handelt, dann ist das weder 1. noch 2. Arbeitsmarkt sondern (Schein-) Selbständigkeit; denk bitte daran, dass Du Dich dann als Unternehmerin selbst versichern müsstest.
Ich habe die Vermutung, dass die Bewilligung der AMB nun daran scheitert, dass mein Freund und ich als BG/eheähnl. Gem. eingestuft werden und ich kein ALG II mehr bekomme.Das sehe ich hinsichtlich der ABM als nicht so problematisch an, denn die ABM ist eine Eingliederungsleistung und als solche nicht direkt von Alg II-Bezug abhängig.
Es mag in Einzelfall zwar schon so sein, dass die ARGE sich weniger um Leute kümmert, die sie nix kosten (weil sie kein Alg II beziehen), aber da Du schon mal in der ABM drin bist rechne ich damit nicht.

(...) und ohne Leistungsberechtigung ja keine ABMUm es Dir genauer zu erklären: Zentraler Begriff des Gesetzes ist die Hilfebedürftigkeit, und die zerfällt sozusagen in drei Teile: Hilfebedürftig ist, wer (1) seinen Lebensunterhalt, (2) seine Eingliederung in Arbeit und (3) den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln (...) sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. (§ 9 Abs. 1 SGB II)Selbst wenn für Deinen Lebensunterhalt durch das Einkommen Deines Partners gesorgt sein sollte bist Du immer noch hilfebedürftig, weil Deine Eingliederung in Arbeit noch aussteht.
Darauf solltest Du nötigenfalls auch hinweisen, wenn man einfach Deine Akte zuklappen will.

darkflyer100
04.12.2007, 14:41
vielen dank stefan!! endlich eine gute nachricht! man muss halt die experten fragen.
das mit dem werkvertrag hab ich schon gut durchdacht.

gruß dark