PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AA verlangt Trennung


V745
09.06.2005, 09:58
Hallo Ihr Lieben,

da ich mich gerade erst eingeloggt habe, möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 21 Jahre und seit etwas über 3 Monaten arbeitslos. Ich lebe seit 5 Jahren mit meinem Freund zusammen, wir haben eine 3 1/2 jährige Tochter.

Nun zu meinem Problem:

Ich war gestern zur Beratung beim Arbeitsamt.
Die Sachbearbeiterin meinte, dass in den ersten 3 Monaten regional gesucht wird, aber ab dem 4. Monat muss ich Deutschlandweit zur Verfügung stehen. Ist ja schön und gut, aber da ich mit meinem Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe und dieser hier einen festen Job hat, dachte ich, dass ein Umzug für mich nicht gerade sinnvoll wäre, zumal ich nur eine Halbtagsstelle suche. Meiner Sachbearbeiterin habe ich es so geschildert, doch diese meinte, dass mein Freund damit gar nichts zu tun hat und ich mit meiner Tochter alleine umziehen müsse, wenn ich irgendwo in Deutschland einen Job bekomme.
Ich war wirklich mehr als erstaunt. Ist das wirklich so? Ich kann doch für eine Halbtagsstelle, die das Arbeitsamt mir eventuell vermittelt, meinen Freund nicht verlassen, wir sind eine Familie auch wenn wir nicht verheiratet sind.
Könnt ihr mir helfen? Im Internet habe ich zu diesem Thema leider nichts gefunden, nur dieses tolle Forum :-) .

Liebe Grüsse
Julia

StephanK
09.06.2005, 10:33
Hallo Julia und :welcome:
Ich habe die Überschrift für diesen Beitrag gewählt, weil das eben zwei paar Stiefel sind.

Die AA-Mitarbeiterin hat die Rechtslage korrekt beschrieben:
"§ 119 SGB III
(...) (5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung (Voraussetzung für Arbeitslosengeld!), wer
1. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
2. Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
3. bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und
auszuüben (...)

Was "zumutbar" heisst, ist in § 121 SGB III näher beschrieben:
(...) (4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten
von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einem Arbeitslosen zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslose innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren
Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben."

Dieser letzte Satz betrifft Deine Frage bezüglich Deines Freundes. "Familiäre Bindungen" im Sinne des Gesetzes sind aber nur die zu Kindern, den eigenen Eltern und solche, die auf einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beruhen.

*** SCHNITT ***
Die reale Lage ist natürlich in den meisten Bereichen anders. Du hast nicht geschrieben, welchen Beruf Du hast, aber mit 21 wirst Du kaum eine gefragte Spezialistin / Fachkraft sein. Bei solchen Leuten, in deren Beruf überregionale Mobilität absolut üblich ist, wird das auch von der Arbeitsagentur vorausgesetzt - im großen Rest des Arbeitsmarktes ist das alles "halb so wild". Die Buchstaben des Gesetzes sind hart, aber das greift ja nur bei einer äußerst aktiven Vermittlungstätigkeit der Arbeitsagentur, auf die Du kaum hoffen kannst.
Suche selbst regional und komme der Arbeitsagentur zuvor - dann kannst Du diese Sorgen (hoffentlich schnell) wieder vergessen! :-)

V745
09.06.2005, 10:43
wow, danke.
Ich habe meine Lehre wegen der Schwangerschaft unterbrochen. Auch habe ich meine Bewerbungen beim Arbeitsamt vorgelegt und eine Stelle ist noch offen und relativ sicher.
Aber, verstehe ich das jetzt richtig, dass dieser wichtige Grund bei uns gegeben ist?
Nicht, dass ich was falsch verstehe

StephanK
09.06.2005, 12:03
Ich hatte vorhin überlesen, dass Ihr sogar ein gemeinsames Kind habt. :patsch: Das bedeutet nun wirklich, dass Du Dir wegen unwillkommener Vermittlungsvorschläge an's andere Ende der Repubik keine Sorgen zu machen brauchst.

Hat jetzt nix mehr direkt mit Deiner Frage zu tun:
Hattest Du Deine Lehre (nur) unterbrochen und, als das Kind da war, beendet, oder hast Du sie abgebrochen?
Deine beruflichen Chancen sind / wären natürlich wesentlich besser mit einer abgeschlossenen Ausbildung. Aber das ist vermutlich nichts Neues für Dich ...

V745
09.06.2005, 12:35
Das habe ich vorhin falsch formuliert. Ich habe die Lehre abgebrochen und suche jetzt eine Halbtagsstelle. Ist aber eine vorübergehende Situation, da wir im Moment unser 2. Kind planen.
Aber wieso sagt die Sachbearbeiterin, dass ich auf jedenfall umziehen müsste? Dann ist sie doch demnach nicht im Recht, oder?

Betroffener
09.06.2005, 12:40
V745,
Zusatzfrage?

Wie seid ihr (Du) dem Amt bekannt?
* Falls es sich um ALG I handeln sollte, brauchst Du nicht weiterlesen.

* Falls Du bereits Bezieherin von ALG II sein solltest, würde ich folgendes als "angemessen" betrachten.

Als "eheänliche Gemeinschaft" in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen mit Deinem Freund oder
Du alleine als Alleinerziehende Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen mit dem Kind in einer Wohngemeinschaft mit dem Freund?

Bei (1) wäre das Ansinnen der Vermittlerin in Verbindung mit Deiner Mutterschaft total daneben, bei (2) rechtens (wenn man von der Kindesversorgung absieht).

Stephan,
Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben."

Dieser letzte Satz betrifft Deine Frage bezüglich Deines Freundes. "Familiäre Bindungen" im Sinne des Gesetzes sind aber nur die zu Kindern, den eigenen Eltern und solche, die auf einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beruhen.
Da ein "eheähnliches Verhältnis" ja gerade keine eingetragene Lebenspartnerschaft ist (aber vom Amt anrechnungsseitig trotzdem als solche behandelt wird), halte ich diese Konstellation für sehr fragwürdig.
Hier wird doch die amtsseitig gewünschte Zusammenfassung von Paaren in eine Bedarfsgemeinscht als das deklassiert, was es ist:
Als Mittel, Geld zu sparen auf Kosten der zusammenlebenden Paare (die in allen anderen Bereichen nach wie vor Alleinstehende in einer Wohngemeinschaft sind), sich z.B. autark krankenversichern müssen und bei dieser und anderen Gelegenheit(en) (Ortsveränderung) auch als Alleinstehende behandelt werden.
__________________________________________________ ___________
* Nachtrag Forum-Moderator: * Nach Rücksprache mit Stephan habe ich oben Korrekturen im Text eingebracht, da mir nicht klar war, dass es sich um ALG I handelt.

StephanK
09.06.2005, 12:49
Natürlich kenne ich diese Frau nicht und kann nur allgemeine Vermutungen anstellen.

Wenn Du Dich mal in die Lage dieser Sachbearbeiterin hineinversetzt, wird es Dir leicht klar:
- Sie weiss, dass ihre "Firma" ein denkbar schlechtes Image hat
- Sie schaut in die Zeitung und liest dort überall, dass man den Arbeitslosen mehr abverlangen müsse
- Sie hört im Radio ein Interview mit jemand vom Arbeitgeberverband, der wieder mal beklagt, wie wenig mobil die Arbeitslosen doch wären
Diese Beispiele ließen sich fortsetzen...
Die ganze Propaganda in Richtung "sei mobil, geh für jeden kleinen Job überall hin", die jeden Tag auf uns hereinprasselt, geht natürlich auch an den AA-Mitarbeitern nicht vorbei.

Also: wundern kann einen das nicht. Aber auch am Arbeitsmarkt wird nix so heiß gegessen wie gekocht...

V745
09.06.2005, 12:51
Ich habe auf jedenfall gesagt, dass ich mit dem Vater des Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe.
Mein Freund verdient eigentlich recht gut, ansonsten wäre ein Umzug auch kein Problem. Aber es ist sicher, dass ich nicht ohne meinen Freund wegziehe und kündigen wird er wegen sowas ganz bestimmt nicht.

Betroffener
09.06.2005, 14:18
Hallo Julia,

weiter oben habe ich möglicherweise etwas vorschnell "aus der Hüfte geschossen" und habe daher meinen Beitrag noch einmal korrigiert.

Unabhängig davon möchte ich trotzdem grundsätzlich dazu raten, gegenüber den Ämtern nicht weiter vom Leben "in eheähnlicher Gemeinschaft" zu erzählen, sondern den grundsätzlichen Schwenk auch in Deinem Kopf zu vollführen, daß Du Alleinstehend bist und eine Alleinerziehende Mutter bist, die in einer Wohngemeinschaft mit einem anderen Menschen zusammenlebt.

Denn irgendwann ist auch ALG I einmal zu Ende und dann werden die früher gemachten Aussagen und Stellungnahmen plötzlich wieder hochinteressant und können wegen "eheähnlichem Verhältnis" in einer Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Freund durch Anrechnungen von Verdiensten Deines Freundes dazu führen:

- daß weder ALG II,
- noch Kosten der Unterkunft,
- noch Krankenversicherung,

wegen fehlender Hilfsbedürftigkeit bezahlt wird und Dein Freund alleine aus seinem Einkommen für alles aufkommen muß. Das wird dann auch beim in der Planung befindlichen 2. Kind noch wichtiger.