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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistungskürzung nach Vermittlungsvorschlag!


kagro2005
02.06.2006, 15:11
Damit Ihr wisst worum es im Einzelnen geht, ersteinmal meine Schilderung:

Am 01.05.2006 habe ich mit einer selbstgesuchten Firma telefoniert. Im Gespräch vereinbarte ich ein Vorstellungsgespräch am 03.05.2006. Am 02.05.2006 habe ich mir einen Vermittlungsvorschlag beim Arbeitsamt für diese Firma geholt, weil der Mitarbeiter mit dem ich gesprochen hatte das gerne wollte. Am 03.05.2006 habe ich also 2 Stunden mit dem Herrn gesprochen! In dem Gespräch räumte der Mitarbeiter mir eine Bedenkzeit von 2 Tagen ein. Am 05.05.2006 bat ich nochmalig um einen Gesprächstermin zum 08.05.2006 um der Firma PERSÖNLICH zu sagen, dass ich mittlerweile noch 2 Vermittlungsvorschläge bekommen habe und das ich diese gerne abwarten möchte bzw. mich ersteinmal auch dort vorstellen möchte. Da ich den Termin am 08.05.2006 wegen eines Vorstellungstermines nicht wahrnehmen konnte, informierte ich die Firma TELEFONISCH über mein Vorhaben. In diesem Gespräch teilte der Mitarbeiter mir nach meiner Erklärung mit, dass er von dem Jobangebot zurück tritt, da ich nicht zu 100% überzeugt bin (sehr wahrscheinlich etwas geknickt, weil ich noch ein Job in Aussicht hatte und er dadurch nicht mehr Alleinanbieter war!) Leider wurde es nichts mit dem besseren Job, sodass ich nun 2 negative Mitteilungen (Ablehnung) an die ARGE zurückschicken musste!

Jetzt nach 3 Wochen bekomme ich doch glatt von meiner Sachbearbeiterin eine Androhung auf Leistungkürzung, weil ich mich angeblich nie bei der selbstgesuchten Firma vorgestellt habe. Ich habe daraufhin gesagt, dass ich die Mitarbeiter und die Büroräume bis ins Detail beschreiben kann (was ich nicht könnte, wenn ich nie da gewesen wäre!) und das die Mitteilung der Firma somit nicht der Wahrheit entspricht! Meine Sachbearbeiterin hat darauf nur geantwortet, dass ich in der Beweispflicht bin und das die Beschreibung der Firmenräume kein ausreichender Beweis meines Vorstellungsgesprächs ist. In Ihren Augen ist somit die Pflichtverletzung meinerseits erfülllt und ich habe jetzt eine Kürzung hinzunehmen.

WARUM WIRD MIR NICHT GEGLAUBT ?! WAS KANN ICH TUN UM DIE KÜRZUNG NOCH ABZUWENDEN ODER IST SIE ÜBERHAUPT KORREKT ?!


Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps und Ratschläge!!!

:-)

Ersteinmal Tschüß,
Stephan

Seebarsch
07.06.2006, 22:22
Eine Bestätigung der selbst gesuchten Firma über den zeitgleichen Termin holen und in der Agentur vorlegen.
:P