Destiny
02.06.2006, 15:51
Hallo Leute.
Erstmal vielen Dank. Durch die Tipps hier bin ich schon viel weiter bei den Bürokraten gekommen.
Ich habe folgendes Problem:
Ich hatte im Februar für 3 Wochen einen 400 Euro Job. Dadurch erging ein Bescheid, dass ich statt 345 Euro ALG II nur noch 293 Euro bekomme.
Nun gut, ich hatte den Job nicht mehr und bekam weiterhin nur 293 Euro. Nun Fragte ich mein Fall Managerin ob das so richtig wäre. Da sagte die mir, dass das so seine Richtigkeit hätte und ich dann Bescheid bekäme.
Nun bekomme ich das vierte mal nur 293 Euro und ich dachte mir das kann nicht sein.
Also rief ich beim JobCenter an und sprach mit jemandem aus der Leistungsabteilung. Die Sagte mir, dass ich schon längst gegen den Bescheid Einspruch hätte einlegen können; Rückzahlungen gibt es auch keine.
Ich erzählte ihr, dass ich meine Fall Managerin dieses allerdings schon vor 2 Monaten mitteilte und das sie auch alle erforderlichen Unterlagen hat. Da hies es, dass die werte Frau ja nichts mit der Leistungsabteilung zu tun hat. :patsch:
Sie kann nur ab jetzt geltent machen.
Ich möchte eigentlich nur wissen ob ich mich auf irgend ein Paragraphen berufen kann um eine Rückerstatung zu bekommen.
MFG
Destiny
Erstmal vielen Dank. Durch die Tipps hier bin ich schon viel weiter bei den Bürokraten gekommen.
Ich habe folgendes Problem:
Ich hatte im Februar für 3 Wochen einen 400 Euro Job. Dadurch erging ein Bescheid, dass ich statt 345 Euro ALG II nur noch 293 Euro bekomme.
Nun gut, ich hatte den Job nicht mehr und bekam weiterhin nur 293 Euro. Nun Fragte ich mein Fall Managerin ob das so richtig wäre. Da sagte die mir, dass das so seine Richtigkeit hätte und ich dann Bescheid bekäme.
Nun bekomme ich das vierte mal nur 293 Euro und ich dachte mir das kann nicht sein.
Also rief ich beim JobCenter an und sprach mit jemandem aus der Leistungsabteilung. Die Sagte mir, dass ich schon längst gegen den Bescheid Einspruch hätte einlegen können; Rückzahlungen gibt es auch keine.
Ich erzählte ihr, dass ich meine Fall Managerin dieses allerdings schon vor 2 Monaten mitteilte und das sie auch alle erforderlichen Unterlagen hat. Da hies es, dass die werte Frau ja nichts mit der Leistungsabteilung zu tun hat. :patsch:
Sie kann nur ab jetzt geltent machen.
Ich möchte eigentlich nur wissen ob ich mich auf irgend ein Paragraphen berufen kann um eine Rückerstatung zu bekommen.
MFG
Destiny