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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGI- Anspruch nach Überbrückungsgeld


Martin 2007
03.12.2007, 07:46
Hallo,

ich habe im Sommer 2006 für 6 Monate noch das alte Überbrückungsgeld bezogen.
Aus privaten und später gesundheitlichen Gründen habe ich mich etwas "verzettelt" und nichts auf die Beine gestellt.
Ich habe meine Selbständigkeit im Sommer 2007 vorerst beendet und
eine Auszeit genommen; wollte danach erneut durchstarten.
Kann ich nun noch meinen Restanspruch ALG I (innerhalb 4 Jahren ist dies ja möglich) beziehen, oder
kann die Agentur ablehnen, weil ich mich nicht direkt nach Beendigung
meiner Selbständigkeit bei denen gemeldet habe?
Danke für Eure Hilfe.

Gruß

Martin

fragi
03.12.2007, 07:50
Hallo Martin,

Kann ich nun noch meinen Restanspruch ALG I (innerhalb 4 Jahren ist dies ja möglich) beziehen

Ja kannst du... das einzige Problem was folgen kann, ist:

Wieso hast du dich nicht frühzeitig Arbeitssuchend gemeldet. Das könnte eine Sperrzeit von einer Woche nach sich ziehen.

Aber das "könnte" nur passieren, also würde ich es erstmal auf mich zukommen lassen.

Martin 2007
03.12.2007, 08:09
Hallo Fragi,

danke für die schnelle Antwort.

Eigentlich bin ich bis zu diesem Zeitpunkt immer noch unentschlossen, was ich machen soll/ will.
Grundsätzlich möchte ich an meinem Konzept der Selbständigkeit festhalten und noch einmal durchstarten. Ist aber leider nicht so einfach.

Habe dann erstmal bis zum Jahresende eine Auszeit zum Nachdenken genommen.
Bin jetzt nur unruhig geworden, weil mir jemand sagte, zwischen Beendigung der Selbständigkeit und Arbeitslos-/ Arbeitssuchendmeldung dürfe keine Zeit vergangen sein.

Mit der einen Woche könnte ich leben.

Meine Sorge war auch, dass die Agentur mich nach dieser "Pleite" mit der Selbständigkeit um jeden Preis vermitteln will, Zeitarbeit oder sogar das Überbrückungsgeld zurückfordern könnte.

Gruß


Martin

Betroffener
03.12.2007, 12:49
Wenn die Rahmenfrist im Sommer 2006 tatsächlich noch 4 Jahre war, dann lebt den ALG I Anspruch vom 1. Tag der Arbeitslosigkeit bis zu 4 Jahren weiter.
Im Prinzip könntest Du Dich am letzten Tag dieser Rahmenfrist arbeitslos und arbeitssuchend melden und erst dann Deinen Restanspruch wirken lassen oder jederzeit zu einem Dir genehmen Zeitpunkt.

Eine Rückzahlung dürfte nur in Frage kommen, wenn Du Dich selbst verplapperst mit Deinem "verzetteln" oder in der Förderzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.

Den Zeitpunkt der Beendigung der Selbständigkeit bestimmst Du doch selber und hast da hoffentlich noch nichts offizielles eingeleitet.
Ausserdem kannst Du innerhalb der Rahmenfrist jederzeit zur Arbeitsagentur gehen und dort erklären, daß die Selbständigkeit momentan "eine Flaute hat" und so einige Zeit mit ALG I überbrücken. Dann musst Du später nur nachweisen, daß Du in dieser Zeit keine Umsätze bzw. Tätigkeiten hattest, die zeit- oder geldmässig die Regeln überschreiten (165 €, 15 Stunden).

Habe ich selber schon gemacht, als meine Rahmenfrist noch lief.

Martin 2007
03.12.2007, 13:34
Hallo,


danke für die Antworten.

Ein Lichtblick, dass es dieses Forum gibt.

Gruß


Martin 2007

Martin 2007
18.01.2008, 08:32
Hallo,

meine Entscheidung ist gefallen: Ich gebe meine selbständige Tätigkeit
zum 31.01.2008 auf.

Nun noch meine Frage zur Rahmenfrist: Ende Januar 2006 wurde ich nach (nicht ganz) einem Jahr Beschäftigungsgesellschaft arbeitslos.
Im Sommer des selben Jahres habe ich mich selbständig gemacht.

Welche Rahmenfrist gilt hier für mich?
Die 2-jährige nach dem Recht ab 01.02.2006 oder noch die 4- jährige nach dem alten Recht?
Es könnte nämlich dann auf 2 oder 3 Tage ankommen, dass ich meinen Anspruch nicht mehr wahrnehmen kann.

Danke im voraus für die Antworten.

Gruß

Martin

Martin 2007
18.01.2008, 09:29
Hallo,

vielleicht bringe ich mit der Rahmenfrist auch irgendetwas durcheinander.

Bitte schon mal im voraus um Entschuldigung.

Gruß


Martin

Ich bin es nicht
18.01.2008, 09:29
Hallo Martin ..

du hättest wohl noch die Möglichkeit das Gewerbe in ein Kleingewerbe umzuwandeln und es trotz Arbeitslosmeldung weiter zu führen ..

der Arbeitsaufwand darf jedoch nicht höher als 15 Std. wöchentlich sein ( also besser 14,5 Std. ) und dein Anspruch auf ALG I bleibt aufrecht erhalten ..

sprich da mal mit dem Arbeitsamt drüber ..

es wäre schon schade das Gewerbe abzumelden , wenn es in Zukunft ja etwaig gewinnbringend sein könnte ..

dann gibt es ja noch die freiwillige Weiterversicherung / Arbeitslosenversicherung ..

finde ich auch sehr wichtig und günstig ( ca.26€ monatl. )

StephanK
18.01.2008, 10:44
Welche Rahmenfrist gilt hier für mich?
Die 2-jährige nach dem Recht ab 01.02.2006 oder noch die 4- jährige nach dem alten Recht?
Es könnte nämlich dann auf 2 oder 3 Tage ankommen, dass ich meinen Anspruch nicht mehr wahrnehmen kann.§ 434j Abs. 3 SGB III(3) Die §§ 123, 124, 127 Abs. 2a und 3, § 133 Abs. 1 und § 147 sowie die Anwartschaftszeit-Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31. Januar 2006 entstanden ist. Insoweit sind die §§ 123, 124, 127, 131 Abs. 4 und § 147 in der vom 1. Januar 2004 an geltenden Fassung nicht anzuwenden.Also gilt altes Recht, wenn Dein Anspruch vor dem 31.12.06 entstanden war.

Martin 2007
18.01.2008, 15:48
Danke für die Antworten:

@Ich bin´s - war ja auch immer mein Wunsch, unabhängig arbeiten zu können. Bin aber froh, wenn ich nun noch mit ´nem blauen Auge
da raus komme.
Hat mir zwar nicht immer gute, aber auch viele neue Erfahrungen
gebracht.

@StephanK - hab´es wohl dann doch richtig verstanden; weiß auch
nicht, was mich kurzfristig doch irritiert hat.

Gruß


Martin

Betroffener
18.01.2008, 21:34
dann gibt es ja noch die freiwillige Weiterversicherung / Arbeitslosenversicherung ..

finde ich auch sehr wichtig und günstig ( ca.26€ monatl. )
Beitrag bearbeiten/löschen
Inzwischen nur noch knapp 18 € monatlich.

Aber aufpassen muss man wegen der Rahmenfristen bezüglich alter und neuer Ansprüche. Die sollten sich nicht länger als ein Jahr so überlappen, dass man den möglicherweise höheren alten Anspruch nicht zu früh verliert gegenüber dem neu aufgebauten und meist niedrigerem Anspruch aus der neuen freiwilligen Versicherung. Das sollte sich also maximal um 1 Jahr überlappen.

Underdog
25.01.2008, 16:47
Ausserdem kannst Du innerhalb der Rahmenfrist jederzeit zur Arbeitsagentur gehen und dort erklären, daß die Selbständigkeit momentan "eine Flaute hat" und so einige Zeit mit ALG I überbrücken. Dann musst Du später nur nachweisen, daß Du in dieser Zeit keine Umsätze bzw. Tätigkeiten hattest, die zeit- oder geldmässig die Regeln überschreiten (165 €, 15 Stunden).

Habe ich selber schon gemacht, als meine Rahmenfrist noch lief.

Entschuldigung, das verstehe ich nicht. Wenn ich nicht glaubhaft mache, dass ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suche werden die mir was husten (fürchte ich). Denn dann bin ich nach der Definition der Arbeitsagentur gar nicht arbeitslos, oder? :confused:

Und Babsi2007 hat in einem anderen Thread bemerkt "Und kleiner Tipp: Bei Bezug von ALG 1 musst du dein Hauptgewerbe offiziell per Gewerbeschein auf Nebengewerbe ummelden, sonst gibt's nämlich auch bei weniger als 15 Wochenstunden nix". Das scheint mir doch ein wichtiges technisches Detail. Bei Ziffer 16 meiner Gewerbeanmeldung [Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?] ist Nein angekreuzt.

Und wie führe ich den Nachweis praktisch? Glauben die mir einfach, dass ich zur Zeit keine Aufträge habe oder wie wird da verfahren?

Außerdem: Sollte ich einen Auftrag an Land ziehen, kann ich dann einfach eine Änderungsmitteilung schreiben um den ALG-I Bezug zu unterbrechen? Oder muss dann etwa mein Kunde so einen grusligen Wisch :oops: wie "Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III" (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Nebeneinkommen.pdf) ausfüllen, auch wenn ich der Arbeitsagentur bekanntgebe: "Ok, das sind jetzt natürlich mehr als 165 € oder 15 Stunden monatlich -- kann ich bitte meine Arbeitslosigkeit unterbrechen?"
Weiss jemand Bescheid, ich blick' da nicht durch? :patsch:

Betroffener
25.01.2008, 17:19
Hallo,

das hatte ich doch geschrieben und Du hast es zitiert.

Rahmenfrist existiert und ist gültig. In der Selbständigkeit ist gerade mal eine Flaute. Also geht man zur Arbeitsagentur und meldet sich arbeitslos und arbeitssuchend.

Dann gibt es zwei Termine:
1. mit der Leistungsbearbeiterin
2. mit der Arbeitsvermittlerin

Nr. 2 schlägt einem dann aufgrund des eigenen Profils pflichtbewußt etwas vor.
Alle wissen, dass man nicht drauf eingehen wird, aber tun müssen sie so als ob.

Man kann da durchaus mit offenen Karten spielen, muss aber nicht unbedingt (kommt auf das persönliche Gefühl an).

Es ging bei mir seinerzeit um 2 Monate Überbrückung wg. Auftragsmangel und das hat bestens funktioniert. Anschliessend musste ich nur nachweisen, dass in dieser Zeit nicht gearbeitet wurde und auch keine Rechnungen geschrieben wurden - anhand der BWA bzw. G+V. Der Zahlungseingang einer Rechnung aus dem Vormonat störte dabei nicht.

Falls die Tätigkeit weitergeführt wird, darf es nicht mehr als 15 Stunden und 165 € sein (sonst nicht mehr arbeitslos) - allenfalls dann mehr, wenn das schon früher der Fall war (nachweispflichtig). Vom Umelden als Nebenerwerb ist mir bislang nichts bekannt (und wollte von mir auch keiner).

Und ja - natürlich kannst Du jederzeit die Arbeitslosigkeit wieder als beendet erklären, wenn wieder Land in Sicht ist (und Dir die Resttage aufheben).

Underdog
25.01.2008, 19:00
Gut, ich verstehe. Danke für die Antwort!

Man kann da durchaus mit offenen Karten spielen, muss aber nicht unbedingt (kommt auf das persönliche Gefühl an).

Dürfte bei mir teilweise irrelevant sein. Hab' mal nachgeschaut, wie zumutbare Beschäftigung in §121 SGB III definiert ist. Würde mich wundern, wenn die Stellenangebote hätten die für mich zumutbar sind. Das wäre ja ein Traum. Ich bin nicht aus Jux und Tollerei selbständig, sondern weil es der gangbarste Weg aus der Arbeitslosigkeit war. Einen annähernd gleichwertigen Job zu finden schien aussichtslos.

Vom Umelden als Nebenerwerb ist mir bislang nichts bekannt (und wollte von mir auch keiner).

Ok, das ist stimmig. Ich habe dazu zwar nichts amtliches gefunden, aber wenn man Diskussionen in diversen Internet-Foren durchwühlt ergibt sich folgendes Bild: 1. Es *gibt* nur eine Gewerbeanmeldung und keine Nebengewerbeanmeldung. 2. Gewerbeanmeldung (GewA 1) Punkt 16 "Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben ja/nein" dient zur Erhebung statistischer Daten, sonst nichts.

Nochmals: Danke :)

Babsi2009
26.01.2008, 12:59
Hallo Underdog,

ich möchte dir nur mal meine Erfahrung weitergeben, denn ich stand in den gleichen Schuhen wie du.

Ich habe meiner Vermittlungsberaterin beim ersten Gespräch offen gesagt, dass ich eine momentane Flaute habe und eigentlich sehr gerne meine Selbstständigkeit aufrecht erhalten möchte, also nicht wirklich an einem Job interessiert bin. Die Dame war sehr verständnisvoll, hat das in meiner Akte vermerkt und noch gefragt, wann ich denn wieder mit einem "Aufschwung" rechne. Ich habe mal vorsichtshalber ein halbes Jahr angegeben (und auch einleuchtende Gründe für den ausbleibenden Auftragseingang angegeben). Ich gehe mal davon aus, dass ohnehin keine passenden Stellen mit dem Gehaltsniveau für mich da waren - jedenfalls habe ich seit 6 Monaten "meine Ruhe" (wenn ich das mal so salopp ausdrücken darf). Ich muss mich alle drei Monate melden, jetzt also demnächst das zweite Mal, und habe kein einziges Stellenangebot bekommen (Gott sei Dank).

Zum Nebenverdienst:
Bedingung ist in der Tat, dass das Gewerbe offiziell als Nebengewerbe umgemeldet wird (musste ich belegen). Ich muss nun an jedem Monatsende dem Leistungsberater eine Einkommensaufstellung machen über Verdiensteingänge abzüglich evtl. Auslagen (Fahrtkosten....). Die sende ich per E-Mail und habe auch nie einen Einwand bekommen bzw. musste noch nie etwas belegen (was ich aber könnte, denn ich gebe wirklich jeden Cent auch an).

Hoffe, ich konnte dir etwas helfen,

LG
Babsi

Underdog
26.01.2008, 16:34
Hallo Babsi,

Ich habe meiner Vermittlungsberaterin beim ersten Gespräch offen gesagt, dass ich eine momentane Flaute habe und eigentlich sehr gerne meine Selbstständigkeit aufrecht erhalten möchte, also nicht wirklich an einem Job interessiert bin.

Ich gehe davon aus, dass bei mir der/die Vermittlungsberater/in die Lage selber peilt. Klar werde ich meinen "Laden" auf Biegen und Brechen aufrecht erhalten. So schlecht ist's in 2007 nicht gelaufen, dass man das jetzt alles leichtfertig hinschmeißen sollte.

Zum Nebenverdienst: Bedingung ist in der Tat, dass das Gewerbe offiziell als Nebengewerbe umgemeldet wird (musste ich belegen).

Ok, das scheint mal so / mal so zu sein. Ich werde das von mir aus ansprechen, wenn ich beim AA antanze.

Hoffe, ich konnte dir etwas helfen

Ja! Ich wünsche dir alles Gute für alle deine Projekte!