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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslose in der Beweispflicht?


ALN - Robot
02.06.2006, 15:57
Datenschutzbeauftragte rebellieren gegen Gesetzesvorlage

Wie eigentlich soll man beweisen, dass man nicht in
einer „eheähnlichen Gemeinschaft“ lebt?
Nun, man kann seine Einkaufszettel vorlegen und darauf
hinweisen, dass drei Scheiben Wurst, zwei Brötchen,
sechs Eier, eine Packung Tempotaschentücher und
drei Bananen gerade mal den eigenen Bedarf für den
kommenden Tag abdecken.
Und man kann (per
Fotodokumentation) aufzeigen, dass man nur über ein
90 Zentimeter breites Bett verfügt, eine einzige
Zahnbürste in Benutztung hat und sich im
Kleiderschrank ausschließlich Damen-
beziehungsweise Herrenbekleidung befindet.
Das alles sind allerdings nur Indizien, als Beweise sind sie
untauglich.

Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.schwerinonline.de/aktuell/2006_22_lo_02.html)

efge
02.06.2006, 23:12
Wie also soll man beweisen, dass man nicht in einer „eheähnlichen Gemeinschaft“ wohnt?

Tolle Frage, tolles Gesetz (ab August), tolle Antworten. Schlichtweg Tollhaus Deutschland.

Ich entwerfe mal (tollwütig wie ich bin) folgendes Szenario:

Egal, ob lesbisch, schwul oder heterosexuell (warum haben die – die letztgenannten - immer so komplizierte Bezeichnungen ;-) ) es flattert ein Brief der ARGE/Jobcenter ins Haus. Inhalt: „Bitte belegen Sie, dass Sie nicht in einer eheähnlicher Gemeinschaft leben und weisen Sie dies bis spätestens xx.xx.xx nach, da wir uns sonst veranlasst sehen, ab xx.xx.xx die Leistungen dementsprechend anzupassen.“

Yo & gröhl.

Was dann, nachdem mit riesigem Aufwand unsere „Community“ angeschrieben wurde?

Da bleibt dann nur (z.B.) die Antwort über: „Ich wohne zur Untermiete, der Untermietvertrag liegt Ihnen bereits seit xx.xx.xx vor. Ich besitze ein eigenes Konto, kaufe selbstständig ein, versorge und wasche mich selbst, koche selbst und trage gar den von mir verursachten Abfall selbstständig zur eigenen Mülltonne und pflege gar im eigenen Bettchen zu nächtigen.“

Diese Beweisumkehrpflicht wird sicherlich ein Rohrkrepierer und für grosse, nein sogar grösste Erheiterung sorgen. Da bin ich mir sicher. :-)

Betroffener
03.06.2006, 01:12
Hallo effge,

dann wird als Antwort zurückkommen:

-------------------------------------------
Da Sie das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft nicht widerlegen konnten, übersenden Sie bitte bis zum xx.xx.xx die entsprechenden Einkommensunterlagen von Herrn/Frau xyz zur Prüfung ob und in welcher Höhe Sie noch einen Leistungsanspruch haben.
Nach diesem Termin stellen wir die Leistungen bis zur abschliessenden Klärung an Sie ein.
-------------------------------------------

So in der Art wird das laufen. Dann kommt der natürlich erfolglose Widerspruchsbescheid nach 4 Monaten und dann der Gang zum Gericht, nachdem bereits Monate keine Geld mehr geflossen ist.
Schon wegen fehlender Knete werden sehr viele einknicken ohne sich ernsthaft zu wehren - und genau damit wird auch gerechnet.

Denn wie das vor Gericht mit unseren "angepassten" Richtern ausgeht, ist dann auch noch fraglich.

Argen und Kommunen sind ab dem 01.08.06 von den Gerichtskosten befreit. Die werden also ohne finanzielles Risiko voll drauf halten und womöglich sogar selber Verfahren vom Zaun brechen wegen Leistungsmißbrauch - wenn nicht die Betrugsmasche über Strafanzeige benutzt wird.

Da kann man nur hoffen, dass die Regierung das Gesetz zur Einführung von Kostenpauschalen beim Sozialgericht noch lange liegen lässt. Denn sonst steigt die Hemmschwelle noch höher.

Ich hatte es schon mal woanders in der Art geschrieben.

ALG2 Empfänger sollen zu aussätzigen Parias der Gesellschaft gemacht werden. Niemand darf, soll, will, kann mit sowas zusammen leben.

Vielleicht kommt dann im Herbst doch das rote "A" auf weissem Grund, das jeder ALG2 Empfänger an der linken Brust zu tragen hat.
Damit dem (ansonsten netten) Menschen niemand zu nahe kommt. Hartnäckige Ignoranten dieser Regelung werden zur Strafe zum Unterhalt für Mensch + Kinder verpflichtet.

Gesetzentwurf für erneute Änderung des Unterhaltsrechtes:
(1) Wiederholte Kontakte zu Hilfebedürftigen jedweden Geschlechtes länger als 11 Monate wird mit Unterhaltszwang nicht unter 5 Jahren bestraft.
(2) Sollte der Außendienst intensive Kontakte feststellt, kann die Unterhaltszwang auch früher festgelegt werden.
(3) Hat der Hilfebedürftige Kinder, tritt der Unterhaltszwang mit sofortiger Wirkung, spätestens aber nach einem Monat ein.
(4) Vorhandenes Vermögen ist aufzubrauchen, bis der Ignorant ebenfalls hilfebedürftig ist.
(5) Trennungsbegehren sind bei der zuständigen ArGe oder Kommune zu beantragen. Der Fallmanager kann in schwerwiegenden Fällen und wenn noch ausreichend Vermögen vorhanden ist, eine Trennungsgenehmigung ermöglichen. Der Unterhaltszwang besteht jedoch für insgesamt 5 Jahre weiter.

Die Ägypter
03.06.2006, 04:40
Leider finde ich das auch nicht wirklich spaßig...

meine persönliche Konsequenz ist klar vorgezeichnet - als Alleinerziehende bin ich ohnehin nicht wirklich attraktiv - und ich werde mich mit Sicherheit nicht als verpflichtendes Anhängsel an einen unschuldigen Mann hängen - und ihm so indirekt das Geld für die ArGe aus den Taschen ziehen!

Bin gespannt, wieviele Alleinstehende meinem Beispiel folgen...

Sie erziehen sich ein asoziales Volk! Aber nicht deswegen weil wir erg. oder ausschließliche Sozialleistungen beziehen, sondern weil wir alle unseren Single-Egoismus vom Feinsten pflegen können...

:-x :-x :-x

efge
03.06.2006, 09:42
Hallo Kristin,
hallo Betroffener,

natürlich finde ich diese Problematik nicht spassig, mein Galgenhumor nimmt (nach den Nachrichten, den Beschlüssen im Bundestag und den nun angedrohten Verschlimmbesserung durch den Bundesrat) überhand.

Ich beobachte mit Entsetzen wie unsere Gesellschaft Menschenwürde und damit Teile des GG über Bord wirft und wir bald zu Freiwild erklärt werden.

Und dennoch fehlt mir zur „Beweisumkehrpflicht“ immer noch so recht der Glaube, dass dies so umsetzbar ist. (Hoffe, dass ich nicht vollends daneben liege, denn dann würde ich konsequent zu den Ungläubigen konvertieren…).

Was, wenn ein/e ALG II-Empfänger/in zur Untermiete bei einer Rentnerin wohnt, die damit lediglich ihre schmale Rente aufbessern will? Daraus würde dann auch flugs eine eäG gebastelt?

Liebe Grüsse

effge

Noch mit etwas Hoffnung, obwohl die Büx schon gestrichen voll ist…

efge
03.06.2006, 15:39
Was, wenn ein/e ALG II-Empfänger/in zur Untermiete bei einer Rentnerin wohnt, die damit lediglich ihre schmale Rente aufbessern will? Daraus würde dann auch flugs eine eäG gebastelt?

Es ist soweit, ich werfe die Kürzel schon durcheinander. :oops:

So ist der Satz richtig:

Was, wenn ein/e ALG II-Empfänger/in zur Untermiete bei einer Rentnerin wohnt, die damit lediglich ihre schmale Rente aufbessern will? Daraus würde dann auch flugs eine Bedarfsgemeinschaft gebastelt?

StephanK
04.06.2006, 12:53
Was, wenn ein/e ALG II-Empfänger/in zur Untermiete bei einer Rentnerin wohnt, die damit lediglich ihre schmale Rente aufbessern will? Daraus würde dann auch flugs eine Bedarfsgemeinschaft gebastelt?"Flugs" nicht, aber nach einem Jahr. Jedenfalls würde der Wortlaut des Gesetzes es ermöglichen.
Deswegen sind die dunklen Prognosen in Richtung "Parias" leider richtig, und genau deswegen habe ich dieses Machwerk auch "Vereinzelungsgesetz" genannt, präziser wäre "Zwangsvereinzelungsgesetz".

Denkbar wäre und zu hoffen ist, dass die Sozialgerichte da nicht mitspielen. Die offizielle Gesetzesbegründung gibt ihnen die Chance zu einer sog. teleologischen Reduktion, auf Deutsch: zu einer einschränkenden Auslegung des Gesetzeswortlauts, die aus dem Gesetzeszweck folgt, wenn der Zweck eindeutig erkennbar ist. Er ist es in diesem Fall, denn eigentlich/angeblich wollte der Gesetzgeber "nur" "lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften" erfassen, aber keine Untermietverhältnisse, Wohngemeinschaften und dergleichen. Das würde Dir zwar nicht helfen, aber vielen anderen. Es ist aber (1) rechtsstaatlich äußerst bedenklich und (2) außerordentlich schlechter Gesetzgebungsstil, wenn der Gesetzgeber sehenden Auges zu weite Formulierungen beschließt und sich dann darauf zurückzieht, die "nicht Gemeinten" könnten ja dagegen klagen, zu wenig oder gar kein Alg II zu erhalten, und die Gerichte würden es schon richten.
Man fühlt sich an alte amerikanische Spielfilme erinnert, die die Zeit der (Alkohol-)Prohibition auf's Korn nehmen: Alle Gäste eines Lokals werden bei einer Razzia verhaftet, und jeder kann dann zusehen, wie er beweisen soll, wirklich nur Orangensaft (und ohne "Schuss") getrunken zu haben :x

Aber was ist das für eine Politik? Die Datenschutzbeauftragten liegen mit ihrer Kritik völlig richtig. Aber wer hört sie, wer schert sich in dieser diesbezüglich hysterisch gewordenen Berliner "Szene" um solche "Bedenkenträger"?

efge
22.06.2006, 17:28
Ich habe mal einige Szenarien entworfen, was auf alle ALG II-Bezieher/innen, die nicht alleine leben, ab 01. August 2006 zukommen kann.

Gehen wir mit einer 30jährigen ALG II-Empfängerin, nennen wir sie Carla Bley, auf eine Reise durch diverse Wohnsituationen.

Situation 1:
Carla Bley wurde vor einem Jahr durch die ARGE in Entenhausen aufgefordert ihre KdU zu senken. Sie hat darauf ein Zimmer zur alleinigen Nutzung an den LKW-Fahrer Keith Richards untervermietet. Dieser kann zudem Küche, Bad und WC mitbenutzen. Die ARGE war zufrieden. Im August flattert ihr ein Schreiben der ARGE ins Haus, wonach sie nachweisen soll, dass sie mit Keith Richards keine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Situation 2:
Nette Menschen, nette Wohnung. Carla Bley zieht in die Wohngemeinschaft von John, Paul, George & Ringo. Der ARGE in Leberteich ist dies recht und sie bekommt neben dem Regelsatz von € 345 auch die anteilmäßigen Kosten für Miete und Heizung überwiesen. Carla Bley Glück flattert ab August kein Brief der ARGE in die WG – eine eheähnliche Gemeinschaft mit direkt 4 Herren wäre wohl doch etwas abenteuerlich?! Aber halt – zu früh gefreut, denn da kommt der Brief. Sie muss nachweisen, dass sie mit den Vieren nicht in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt.

Situation 3:
Die 70jährige Rentnerin Marianne Faithfull möchte ihre schmale Rente aufbessern und hat nach dem Tod ihres Mannes das ehemalige Arbeitszimmer an Carla Bley untervermietet. Carla darf neben Bad und WC auch in der Küche werkeln. Auch hier erreicht sie ein Schreiben der ARGE, wonach sie nachweisen muss, dass sie mit Marianne keine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Situation 4:
Carla Bley wohnt mit David Byrne in einer klassischen Wohngemeinschaft. Jede/r hat sein eigenes Zimmer und es gibt den üblichen gemeinschaftlichen Küchenwohnraum. Auch hier rauscht es im Briefkasten.

Situation 5:
Yoko Ono und Carla Bley verstehen sich schon seit der gemeinsamen Studienzeit sehr gut und wohnen daher seit 3 Jahren in einer Wohngemeinschaft. Auch hier wird ein Tag im August durch Post von der ARGE versemmelt.

Und wenn es Carla Bley nicht gelingt nachzuweisen, dass sie mit den o.a. Personen keine Bedarfsgemeinschaft bildet, dann drohen ihr erhebliche finanzielle Einbussen bzw. die Mitbewohner/innen müssen ihre Einkommenssituation der ARGE „offenbaren“.
Gleichzeitg wäre dann z.B. die Wohngemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft mit der handelsüblichen BG-Nr. und die Schnüffler der ARGE in Leberteich könnten dann neben dem Zimmer von Carla auch die Zimmer von John, Paul, George & Ringo „durchschreiten“.

Habe ich dieses (Horror-)Szenario jetzt richtig entworfen und sieht so die Zukunft für uns aus :?:

StephanK
22.06.2006, 18:24
Der Gesetzeswortlaut würde jedenfalls diesen Irrwitz nicht ausschließen. Mit anderen Worten: Alles hinge von Vernunft und Augenmaß der ausführenden Verwaltung ab - und damit bestenfalls an einem seidenen Faden.

Man könnte diese Geschichte noch ausbauen und sich ausmalen, wie die Beweisführung eigentlich aussehen soll: Wie soll Carla beweisen, dass George ihr nicht gelegentlich den Schlüssel für sein Kühlschrankfach zusteckt, damit sie an seinem Schampus naschen kann? Undsoweiter...

Man könnte das alles als zwerchfellstrapazierende Groteske verstehen, wenn es nicht um das Existenzminimum ginge. Deswegen ist es aber ein Trauerspiel.

efge
22.06.2006, 21:29
Hallo StephanK,

bei allem was wir mittlerweile erleben durften, glaube ich fest daran, dass dieser Irrwitz auf uns zukommen wird.
Tonnenweise wird Papier bedruckt, eingetütelt, frankiert und an die Carlas dieser Republik abgeschickt. Die gleiche Ladung an Papier wird retour geschickt, gesichtet, bearbeitet und zum Teil erneut beantwortet. Und zwar in Form von Unterstellungen, Leistungskürzungen und unberechtigten Anforderungen von Daten völlig Unbeteiligter.

Es hilft dann wieder nur der Gang vor das Sozialgericht, langer Atem und Ausdauer.

Aber ich befürchte, dass sich die wenigsten dagegen wehren werden. Weiter mit geschlossenen Augen auf den Abgrund zu. Dann sieht man ihn wenigstens nicht. :shock:

Letztlich hoffe ich jedoch nach wie vor, dass dieses mögliche Vorgehen zum echten Rohrkrepierer wird und die Verantwortlichen in der Politik erneut in Erklärungsnot kommen. Obwohl der „Schwarze Peter“ uns dann wieder zugesteckt wird… Same procedere…

Betroffener
22.06.2006, 21:53
Wenn die Rewgierung meint, wegen 10 Mio Kosteneinsparung bei ca. 100.000 sogenannten "Bedarfsgemeinschaften" das deutsche Rechtswesen umkrempeln zu müssen, sollte sie da schon was auf den Deckel kriegen.

Auch ich habe dieses Szenario schon mehrfach beschrieben und sehe das zu 100% ebenso.

In der Vierer-WG darf dann wohl gewürfelt werden, wer den Unterhalt übernehmen darf - oder wird der dann geviertelt? Oder setzt da gar gesunder Menschenverstand ein? Oder bekommen die Social-Sheriffs dann auch noch DNA-Tester mit?

Noch interessanter wird das irrwitzige Spiel, wenn noch Kinder ins Boot kommen. Denn mit dieser Regelung kommt auch die letztes Jahr von den Sozialgerichten gekippte Stiefvaterproblematik geplant auch wieder auf den Tisch des Hauses.

Alleine dieser Versuch der Umkehrung der Beweislast verstösst gegen die grundsätzlichen Rechtsprinzipien in Deutschland (was aber auch an anderen Ecken immer öfter vorkommt, wie bei der Vorratsdatenspeicherung oder den Datenabgleichen als Rasterfahndung der BA ohne spezifische Verdachtsmomente).

Aber gerade nach Sichtung der Beschlüsse und Urteile des Sozialgerichtes Berlin-Brandenburg, die wohl ausser den SGB II Texten nichts anderes mehr zur Kenntnis nehmen wollen (ausser den von der BA zitierten Auszügen des Bundesverfassungsgerichtes, wo die wesentlichen Abschnitte fehlen) und ebenso das BGB fremd zu sein scheint bezüglich der Bedarfsgemeinschaften kann man wirklich nur noch Fracksausen bekommen.

Einzig bei den Eheleuten mit Häuschen hat das SG BB wohl gerade ein brauchbares (Grundsatz)Urteil in der Mache, wonach die ArGe nicht sagen kann, das sie nur die Kosten einer angemessenen Mietwohnung übernehmen.