Vincent77
03.06.2006, 03:38
Hallo!
Fasse mich so kurz wie möglich:
Möchte "Ich-AG" gründen...beantragen bis 30. Juni.
Business Plan steht :D
Seit 1.3.06 HartzIV Empfänger. Davor 7 Monate ALG I.
Letzter ARGE Jobcenter-Bescheid weist Anspruch auf HartzIV bis zum 31.10.06 aus.
Für mich gälte dann, bei Ich-AG Beantragung bis 30.06.06:
Der Einstieg in die Selbständigkeit aus ALG II heraus mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II ist noch schwieriger, weil es hier um Kann- und Ermessensfragen geht
__________________________________________________ ___________
Begrifflichkeiten und Gesetzestexte dazu:
__________________________________________________ ___________
§ 29 SGB II - Einstiegsgeld
(1) 1 1Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. 2Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II erbracht.
(2) 1Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. 2Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.
(3) 1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. 2Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden Regelleistung herzustellen.
:Respekt: an den Moderator.
Fragen:
Wie hoch würde denn diese 24 monatige Einstiegsgeld-Förderung für mich ausfallen?
Momentan beziehe ich monatl. 710 € HartzIV Grundsicherung.
Wie bin ich sozial- bzw. krankenversichert mit diesem Einstiegsgeld?
Was geschieht wenn mein Unternehmenstraum platzt? Habe ich dann noch einen Anspruch auf Grundsicherung?
Meine Odysee mit der Agentur für keine Arbeit und nun dem ARGE Jobcenter füllt einen Ordner. Die leider überforderten Sachbearbeiter haben meinen Fall inzw. stark verkuddelmuddelt und blicken allem Anschein nach selbst nicht mehr durch was sie da gemacht haben. Ich habe eine Klage am SG am Laufen, die kurz vor der Entscheidungsfindung steht. Letzte richterliche Maßnahme war ein Schreiben an die Agentur, ihren "Rechtsstandpunkt nochmals zu prüfen"...Punkt für mich. Daneben geht es aktuell noch um eine offene Forderung der Agentur, der ich aber laut rechtskräftigen SG-Urteilen nicht nachkommen muss...nächste Klage :patsch:
Kann es durch diese (unrechtmässige,aber noch nicht richterlich entschiedene) Forderung der Agentur zu Problemen bei meinem Antrag kommen?
Vielen lieben Dank!
Fasse mich so kurz wie möglich:
Möchte "Ich-AG" gründen...beantragen bis 30. Juni.
Business Plan steht :D
Seit 1.3.06 HartzIV Empfänger. Davor 7 Monate ALG I.
Letzter ARGE Jobcenter-Bescheid weist Anspruch auf HartzIV bis zum 31.10.06 aus.
Für mich gälte dann, bei Ich-AG Beantragung bis 30.06.06:
Der Einstieg in die Selbständigkeit aus ALG II heraus mit dem Einstiegsgeld nach § 29 SGB II ist noch schwieriger, weil es hier um Kann- und Ermessensfragen geht
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Begrifflichkeiten und Gesetzestexte dazu:
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§ 29 SGB II - Einstiegsgeld
(1) 1 1Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. 2Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II erbracht.
(2) 1Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. 2Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.
(3) 1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. 2Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden Regelleistung herzustellen.
:Respekt: an den Moderator.
Fragen:
Wie hoch würde denn diese 24 monatige Einstiegsgeld-Förderung für mich ausfallen?
Momentan beziehe ich monatl. 710 € HartzIV Grundsicherung.
Wie bin ich sozial- bzw. krankenversichert mit diesem Einstiegsgeld?
Was geschieht wenn mein Unternehmenstraum platzt? Habe ich dann noch einen Anspruch auf Grundsicherung?
Meine Odysee mit der Agentur für keine Arbeit und nun dem ARGE Jobcenter füllt einen Ordner. Die leider überforderten Sachbearbeiter haben meinen Fall inzw. stark verkuddelmuddelt und blicken allem Anschein nach selbst nicht mehr durch was sie da gemacht haben. Ich habe eine Klage am SG am Laufen, die kurz vor der Entscheidungsfindung steht. Letzte richterliche Maßnahme war ein Schreiben an die Agentur, ihren "Rechtsstandpunkt nochmals zu prüfen"...Punkt für mich. Daneben geht es aktuell noch um eine offene Forderung der Agentur, der ich aber laut rechtskräftigen SG-Urteilen nicht nachkommen muss...nächste Klage :patsch:
Kann es durch diese (unrechtmässige,aber noch nicht richterlich entschiedene) Forderung der Agentur zu Problemen bei meinem Antrag kommen?
Vielen lieben Dank!