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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohne bei meinen Eltern.


Ursula
09.06.2005, 13:33
Hi,

bin 34 habe mein Studium beendet, wohne im Elternhaus zur Miete, mein Bruder auch.
Habe Hartz 4 Antrag gestellt, der wurde abgelehnt weil ich in Huahaltsgemeisnchaft mit Verwandten lebe und sie mich so weit unterstützen können.
Jetzt meine Frage müssen meine Eltern (Rentern) und mein Bruder (arbeitet) für mich wirklich noch aufkommen, nur weil ich im selben Haus mit Ihnen zusammenlebe?
Und dann noch eine Frage, beim Hartz 4 Antrag habe ich das Einkommen und Vermögen meiner Eltern nicht angegeben, da ich annahm das sie nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören, als ich den Antrag abgab, hatt meine Arbeitsagenturberaterin, bei der Bedarfsgemeinschaft die Namen meiner Eltern geschrieben aber nicht deren Einkommen und Vermögen, und dann bekomme ich diese Begründung für die Ablehnung ist das ein Korrektes vorgehen? Muss ich dann beim Antrag das Vermögen meiner Eltern und Bruders angeben oder nicht?
Und eventuell kann mir einer Helfen wie hoch das Vermögen und Einkommen sein muss, damit meine Eltern mich weiterhin unterstützen müssen, alleine die Krankenversicherung 123 Euro pro Monat ist hoch.
Hilfe Hilfe, will einfach bevor ich mich mit der Arbeitsagentur anlegen, einfach nur wissen welche Chancen ich habe.

Danke im Voraus.

StephanK
09.06.2005, 14:24
Hallo Ursula und :welcome:

Auch bei volljährigen Kindern, die bei den Eltern wohnen, geht das Gesetz erst mal davon aus, dass die Eltern die Kinder "mit durchfüttern". Im Wortlaut des Gesetzes heisst das:

§ 9 SGB II
(...)
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder
Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Von Deinen Eltern kann das erwartet werden, wenn sie selbst genügend Geld haben. Sie sind nämlich auch nach dem Familienrecht Dir gegenüber unterhaltspflichtig.

Dein Bruder ist da aber - jedenfalls meiner Meinung nach - außen vor. Er ist Dir nämlich (anders als die Eltern) nicht unterhaltspflichtig.

ABER ACHTUNG: Die Arbeitsagentur hat MIST GEBAUT, als sie Euch als Bedarfsgemeinschaft eingestuft hat. Das ist schlicht falsch. Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist eindeutig im Gesetz beschrieben:
§ 7 Abs. 3 SGB II:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil
eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, (...)
Du bist wahrscheinlich unverheiratet, aber alles andere als minderjährig.

Diese beiden Dinge (Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten - Bedarfsgemeinschaft) musst Du auseinanderhalten - um so mehr, wenn die Arbeitsagentur das nicht schafft.

Wenn die Ablehnung Deines Antrags erst vor weniger als einem Monat kam, solltest Du in jedem Fall Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Hinweise dazu, wie Du das machst, findest Du hier im Forum: oben auf den Verweis "Info-ALG II" klicken.

Dafür gute Nerven und guten Erfolg!

Betroffener
09.06.2005, 15:34
Ursula,

je nach Euren Wohnverhältnissen (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Haus) solltest Du ergänzend prüfen, ob sich nicht die Möglichkeit für einen Mietvertrag zu einer in sich abgeschlossenen Mieteinheit ergibt, die wiederum einen eigenen Hausstand für Dich im Haus Deiner Eltern begründet.

Dann könntest Du ganz normal ALG II + Kosten der Unterkunft als Alleinstehende Person beantragen.