wkai
09.06.2005, 15:08
Hallo an das Forum,
bevor ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melde, hier meine Frage an das Forum:
Am 31.12.2004 bin ich mit Aufhebungsvertrag aus meiner bisherigen Firma ausgeschieden. Nahtlos zum 1.1.2005 ging ich in die Selbstständigkeit. Das überbrückungsgeld wurde mir ohne eine Sperrzeit vom 1.1.2005 bis 30.06.2005 bewilligt. Die Selbststänigkeit scheitert jedoch.
Muss ich bei der Arbeitslosmeldung zum 1.7.2005 ggf. mit einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld rechnen, weil ich mit Aufhebungsvertrag am 31.12.2004 ausgeschieden bin, oder ist die Sperrzeit mit Bezug des ÜG umgangen?
Wer hat Erfahrung damit gemacht, oder kennt sich mit der Rechtslage aus?
Danke für das Interesse
bevor ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melde, hier meine Frage an das Forum:
Am 31.12.2004 bin ich mit Aufhebungsvertrag aus meiner bisherigen Firma ausgeschieden. Nahtlos zum 1.1.2005 ging ich in die Selbstständigkeit. Das überbrückungsgeld wurde mir ohne eine Sperrzeit vom 1.1.2005 bis 30.06.2005 bewilligt. Die Selbststänigkeit scheitert jedoch.
Muss ich bei der Arbeitslosmeldung zum 1.7.2005 ggf. mit einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld rechnen, weil ich mit Aufhebungsvertrag am 31.12.2004 ausgeschieden bin, oder ist die Sperrzeit mit Bezug des ÜG umgangen?
Wer hat Erfahrung damit gemacht, oder kennt sich mit der Rechtslage aus?
Danke für das Interesse