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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit nach Bezug von Überbrückungsgeld?


wkai
09.06.2005, 15:08
Hallo an das Forum,

bevor ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melde, hier meine Frage an das Forum:

Am 31.12.2004 bin ich mit Aufhebungsvertrag aus meiner bisherigen Firma ausgeschieden. Nahtlos zum 1.1.2005 ging ich in die Selbstständigkeit. Das überbrückungsgeld wurde mir ohne eine Sperrzeit vom 1.1.2005 bis 30.06.2005 bewilligt. Die Selbststänigkeit scheitert jedoch.

Muss ich bei der Arbeitslosmeldung zum 1.7.2005 ggf. mit einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld rechnen, weil ich mit Aufhebungsvertrag am 31.12.2004 ausgeschieden bin, oder ist die Sperrzeit mit Bezug des ÜG umgangen?

Wer hat Erfahrung damit gemacht, oder kennt sich mit der Rechtslage aus?

Danke für das Interesse

Betroffener
09.06.2005, 15:23
:welcome: wkai

Überbrückungsgeld wird nur dann gewährt, wenn auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorhanden ist (also keine Sperrzeit vorliegt). Jedenfalls musste ich seinerzeit die 3 Monate warten, bevor nach 1 Tag Bezug von Arbeitslosengeld die Förderzeit beginnen konnte.

Somit wird also per 31.12.04 hier alles klar gewesen sein bezüglich der Dauer der Kündigungsfrist und der Einhaltung derselben.

Übrigens kannst Du jederzeit (auch vor Ablauf der Förderzeit) Dich wieder beim Amt als arbeitslos melden.

Alles klar ?

wkai
09.06.2005, 17:19
Danke für die schnelle Antwort.