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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zinserträge; Einnahmeaufteilung auf größeren Zeitraum


StephanK
06.12.2007, 10:05
Gericht: Landessozialgericht Baden Württemberg
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 26.10.07
Aktenzeichen: L 8 AS 1219/07

Kernaussagen (Amtliche Leitsätze des Gerichts):
1. Zinserträge aus einem über mehrere Jahre fest angelegten Sparguthaben, die erst nach Ablauf der vereinbarten Anlagedauer fällig und auf dem Konto des Berechtigten gutgeschrieben werden, sind bei der Bemessung von Arbeitslosengeld II als einmalige Einnahmen zu berücksichtigen.

2. Nach dem Zweck des § 2 Abs. 3 Alg II-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv/__2.html) ist die Aufteilung einer einmaligen Einnahme auf mehrere Monate nicht angezeigt, wenn die einmalige Einnahme den Gesamtbedarf im Zuflussmonat nicht deckt. In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass die einmalige Einnahme zur Bedarfsdeckung bereits im Zuflussmonat verbraucht wird und damit für die Zeit nach dem Zuflussmonat nicht mehr zur Bedarfsdeckung vorhanden ist.

Wortlaut (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2007&nr=9576&pos=7&anz=155) des Urteils

Das Gericht hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen, sie scheint aber nach den verfügbaren Informationen nicht eingelegt worden zu sein. Deswegen ist anzunehmen, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist.