Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Halbtagsstelle alles Geld weg für die Mutter ?
Meine Meine Freundin ist alleinerziehend und vom Beruf her eine gute fürsorgliche Mutter *von 4 Kindern .... eines ist außer Haus ...hat eine eigene WHG und hat einen Arbeitsvertrag
3 Kinder leben nun bei ihr ....2 Kinder haben einen Lehrvertrag und nach langem Suchen hat nun der 3. älteste von ihnen nach abgeschlossener Lehre einen Halbtagsjob gefunden Arbeitsbeginn 02.01.08
Die neue zukünftige Arbeitssituation hat meine Freundin anstandgemäß der Arge / Leistungsabteilung mitgeteilt worauf sie kurz danach einen Brief mit der Mitteilung erhielt das alle an Sie gerichteten Leistungen mit sofortiger Wirkung eingestellt worden sind ....
Wie ist das zu verstehen ....?
Es herrscht große Ratlosigkeit sowie Fassungslosigkeit ....
Geht der älteste Sohn nun für seine Mutter arbeiten ?
Meine Freundin hat ein total schlechtes Gewissen ihren Sohn gegenüber
Wer weiß Rat ?
Ist das ALLES rechtens ?
Rotkäppchen
09.12.2007, 17:55
Die müssen die Leistungen komplett neu berechnen, weil das Einkommen des Kindes in die BG dazugekommen ist. Da die Stelle aber erst im Januar 2008 angetreten wird, und bis Ende Januar keine Gehaltsabrechnung vorliegen wird, müssten die eigentlich noch den Monat Januar bezahlen, und nicht jetzt schon sofort alles einstellen.
Es mag ungerecht sein, und es demotiviert einen arbeitenden Jugendlichen. Der wird sich keinen Pfennig von sauer verdientem Geld abziehen lassen wollen. Ich persönlich würde anstelle dieses Kindes mit Verdienst ausziehen, falls das Geld von dem Halbtagsjob reicht. Es wird nämlich sonst seinen Mietanteil und noch ein wenig mehr übernehmen müssen; da wird wohl kaum etwas übrig bleiben.
Hallo Haidi,
gegen den Aufhebungsbescheid ist sofort Widerspruch einzulegen. Wie Rotkäppchen schon richtig darauf hinwies, ist für Januar so oder so noch die volle Leistung zu zahlen, eine eventuelle Aufrechnung kann erst nach Erhalt des ersten Geldes erfolgen.
Weist die ARGE darauf hin das zur Sicherstellung eure Ausgaben der Januar noch in voller Höhe zu leisten ist und ihr die Verdienstbescheinigung nach Erhalt sofort einreichen werdet. Weiter ist eine vollständige Einstellung aller Leistungen der gesamten Bedarfsgemeinschaft nicht rechtsmäßig, maximal könnte man einen angemessenen Anteil zurückhalten. Wenn ihr den Zahlungstag und die Höhe des Einkommens schon kennt, könnt ihr das auch reinschreiben (ggf. noch eine Kopie vom Arbeitsvertrag) beilegen.
Folgende Formulare wäre dann auch noch auszufüllen:
Zusatzblatt 2.1: Einkommenserklärung / Selbsteinschätzung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt21-Einkommenserklaerung.pdf)
Zusatzblatt 2.2: Einkommensbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf)(vom AG auzufüllen)Solltet ihr Anfang Januar kein Geld bekommen, müsst ihr hingehen und einen Vorschuss beantragen.
Wieso soll das Kind zahlen? Leben wir im falschen Film?
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Quelle: §7 Abs.3 Nr.4 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html)
Ich denke doch mal, sein Einkommen aus der Halbstagsstelle liegt über 347€!?
Also raus aus der BG, rein in die HG!
Hier wird ausdrücklich nur von der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§20 SGB II) gesprochen, also 347€.
Liegen diese vor, sofort raus aus der BG und Wohngeld beantragen. Durch das Wohngeld der als Mietzuschuss gezahlt wird, kann er schonmal einen Teil der Miete tragen, den anderen teil wird er selbst zuschiessen müssen.
Ne Zweckbestimmte Abgabe an die Mutter für Kostgeld wäre auch nicht verkehrt, und diese wird bei ihr nicht angerechnet. (vgl WDB Fachinformationen Nr. 10058 (http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10058.html))
Das ist allemal besser als den Überhang bei dem Rest der Familie anrechnen zu lassen. Hier bleibt unter dem Strich was über.
Nach abzug der Freibeträge für Fahrtkosten usw, darf sein Einkommen nur den HG Anrechnungsanteil nichtmehr überschreiten.
Diese Beträgt (694€ + anteillige Miete)*1,5.
Kann das gern ausrechnen, wenn ich zahlen dazu bekomme, wie Einkommen und Fahrtstrecke.
-> §1 Abs.2 ALG II-V (http://bundesrecht.juris.de/algiiv/__1.html)
Bleibt er danach also unter diesem Freibetrag wird nichts angerechnet.
Danke für eure Bemühungen an Antworten sowie Anteilnahme *
@fragi es wäre schön wenn du das für uns ausrechnen würdet ....
das Nettogehalt liegt bei ca. 750 €
der Arbeitsplatz liegt nur ca.. 2.5 km entfernt
Meine Freundin bedankt sich schon mal recht herzlich
Ich bin es nicht
11.12.2007, 21:26
Hallo Haidi ..
so fatal finde ich die Situation ehrlich gesagt garnicht ..
alle Kinder sind schon groß ( quasi kleine Erwachsene ) und somit kann deine Freundin doch schauen ob sie irgendwo etwas arbeiten kann ..
ich denke das auch die Kinder gegenüber der Mutter moralisch eine Verpflichtung haben und gemeinsam ( jeder gibt ein bischen dazu ) auch ihre Mutter unterstützen könnten ..
ich habe zu Zeiten meiner Berufstätigkeit immer von Herzen gerne meine Eltern finanziell unterstützt , da diese in meiner Kindheit und Jugend auch für mich da waren ..
aber natürlich soll das jeder so sehen machen wie er meint ..
das Nettogehalt liegt bei ca. 750 €
Da brauch ich nichtma viel rechnen, das reicht locker um aus der Bg auszuscheiden. Er sollte versuchen zusätzlich Wohngeld zu bekommen, wie ich gesagt habe, und dann ein teil der Miete und nen Kostgeld bezahlen, dann wäre die Situation geklärt. :)
Nur aufpassen, dass er nicht über die Einkommensgrenze der HG rutscht... das dürfte aber eigentlich nicht passieren, da Wohngeld nur ein Mietzuschuß ist...
Viel Erfolg :)
@fragi ....DANKE*
das war ein guter Beitrag von Dir*mit einem positiven Einfluss
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