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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristlose Kündigung


Desert
10.12.2007, 04:43
Hallo,

bin zum Monatsende fristlos gekündigt worden.

Grund:

Ich habe etwas mitgenommen was in der Mülltonne war!

Darauf hin wurde ich von meinen AG fristlos entlassen, hab ich dann sofort Anspruch auf ALG I oder muss ich mit einer Sperre rechen?

Schöne Grüße

Desert

fragi
10.12.2007, 06:08
Hallo Desert,

Darauf hin wurde ich von meinen AG fristlos entlassen, hab ich dann sofort Anspruch auf ALG I oder muss ich mit einer Sperre rechen?

Gehst du nicht gegen die Kündigung vor (arbeitsgericht), wird dir eine Sperre von 12 Wochen beim ALG I blühen, da du die kündigung selbst verschuldet hast ( das sagt die fristlose Kündigung nämlich aus, da der AG nur fristlos kündigen darf wenn du was angestellt hast).

Es gibt also 2 Optionen:

1. gerichtlich gegen die Fristlose Kündigung vorzugehen
2. Eine Sperre von 12 Wochen beim ALG I zu bekommen, und die, falls "zuwenig" Vermögen vorhanden ist, mit 70% ALG II zu überbrücken.

Desert
10.12.2007, 20:11
Hallo,

aber was kann ich denn schon gegen die Kündigung machen?

Einstellen werden die mich ja sicher nicht mehr!

Soll ich dann jetzt zum Arbeitsamt gehen oder soll ich dann noch warten, hab da leider keine Ahnung davon.

restart
10.12.2007, 20:31
Hallo Desert,

arbeitssuchend musst du dich umgehend nach Zugang der Kündigung melden. Heißt soviel wie innerhalb von 3-4 Tagen.

Bei der Klage gegen die Kündigung geht es nicht so sehr um die Weiterbeschäftigung, sondern eher darum ob sie berechtigt ist und ein "Diebstahl" in deinem Fall vorliegt. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass sie nicht berechtigt ist, würdest du den Lohn nachgezahlt bekommen, die Sperrzeit wegfallen und du erst danach in den ALG I-Genuss kommen, unabhängig davon ob du in der Zwischenzeit dort gearbeitet hast oder nicht.

Es geht also um bares Geld und Zeit vor dem eventuellen drohenden Abstieg zum ALG II.

Die Klage beim Arbeitsgericht musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen.

jimmygjan
11.12.2007, 07:41
Hallo Zusammen,

mal zum Vorwurf des Diebstahls ! Wenn etwas in der Mülltonne liegt erfolgt meines Erachtens mit dem wegwerfen ein Eigentumsübergang auf den Müllentsorger. Meines Erachtens eine spannende Frage. Bitte mal um Rückmeldung.

Wenn nämlich der Chef nicht mehr Eigentümer des Mülls ist, kann die Wegnahme des Mülls auch kein Kündigungsgrund sein !

Es grüßt Euch

Jimmy

fragi
11.12.2007, 08:10
Ich sehe das irgendwie genauso wie jimmygjan,
wenn ich mich noch richtig erinnere, ist es z.b so, wenn man bei Supermarkt sich Waren aus der Mülltonne besorgt, ist dies kein Diebstahl sondern eine rechtliche Grauzone. Das einzige was der Supermarkt dagegen machen kann, ist einen des Grundstücks zu verweisen. Nur gegen das herausnehmen aus der Mülltonne hat er keine rechtliche handhabe.

Das selbe ist ja dieser Fall, nur dass hier halt der Supermarktbesitzer der AG ist... die einzige Argumentation die der AG vorbringen kann wäre ein Vertrauensbruch, also die interne Anweisung, die Sachen bleiben im Müll und der Mitarbeiter nimmt sie trotzdem. Diebstahl kann hier eigentlich kein Kündigungsgrund sein!

Desert
13.12.2007, 11:29
OK, nachdem jeder sagt das ich die Kündigung über das AG anfechten soll, werd ich das machen.

Was muss ich da beachten und was muss ich da machen.

Brauch ich einen Anwalt, oder muss ich da nur anrufen und meinen Fall schildern.

Hab da leider überhapt keinen Paln davon.

Schöne Grüße

Desert.

Codeman
13.12.2007, 16:36
In so einen Fall,solltest du Kündigungsschutzklage erheben.Diese kannst du nur binnen 3 Wochen nach Zugang bei deinen zuständigen Arbeitsgericht stellen.Am Besten wäre,wenn du gewerkschaftlich organisiert wärst,dann übernehmen die das für dich,ebenso auch eine rechtsschutzversicherung.die macht das auch.

Solltest du beides nicht haben,geh zum Arbeitsgericht.Dort gibt es gewöhnlich Rechtspfleger,die helfen dir bei der Formulierung und allen anderen sachen.

Viel Erfolg.

MfG
Codeman

StephanK
14.12.2007, 00:29
Ergänzend zu Codemans Beitrag: Brauch ich einen Anwalt, oder muss ich da nur anrufen und meinen Fall schildern.Es gibt keine Pflicht, sich eine Vertretung (durch einen Anwalt oder einen Gewerkschaftsvertreter) zu holen, aber es ist sinnvoll, wenn Du ganz unerfahren in solchen Dingen bist. Anrufen bringt jedenfalls überhaupt nichts - alles geht nur schriftlich, im Zweifel eben so, dass Du den Rechtspflegern in der Geschäftsstelle des Gerichts etwas mehr oder weniger persönlich diktierst und diese das dann in entsprechender Form aufnehmen.

Desert
18.12.2007, 19:54
So hab heute mit einen Rechtspfleger den Antrag gestellt.

Bin mal gespant wie lange das dauert bis es zur verhandlung kommt.

Und ob ich recht bekomm.

Werd euch auf dem laufenden halten.

StephanK
19.12.2007, 10:58
Viel Glück!
Stell Dich aber trotzdem darauf ein, dass am Ende wahrscheinlich nur eine fristgerechte Kündigung dabei rumkommen wird.
Das Gericht könnte auch einen Vergleich vorschlagen, der auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses hinausläuft. Dann wirst Du abwägen müssen: für den Lebenslauf sieht das besser aus als eine Kündigung, führt aber beim Arbeitslosengeld zu einer zwölfwöchigen Sperrzeit.

Desert
10.01.2008, 12:04
Hallo,

wollte mal nachfragen was ist wenn ich vor Gericht verliere?

Wer trägt dann die Kosten?

StephanK
10.01.2008, 12:26
Immer die Prozesspartei, die unterliegt.

jimmygjan
10.01.2008, 15:25
Immer die Prozesspartei, die unterliegt.

Sorry, nicht ganz richtig. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der I. Instanz jeder seine Kosten selbst. Also der Arbeitnehmer seine kosten und der Arbeitgeber ebenfalls seine Kosten, unabhängig ob nun RA eingeschaltet wurde oder auch nicht.

Desert
10.02.2008, 17:42
Wollt euch mal bescheid geben was daraus geworden ist.

Es ging ja zu verhandlung.

Meine Fristlose Kündigung wurde in einen Fristgerechte umgewandelt, zudem muss die Firma mit ein Monatsgehalt zahlen plus eine Anpfindung von 1000Euro.

Ging doch ganz gut aus, find ich.

Danke nochmal für eure hilfe.

Schöne Grüße

Desert

Codeman
10.02.2008, 18:09
Hallo Desert,

das freut mich ungemein zu hören.Daumen hoch !

MfG
Codeman