rayoma
09.06.2005, 21:10
Vorweg ein paar Bemerkungen persönlicher Art:
Meine Familie ist auch von Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen Schwierigkeiten betroffen, trotz verhältnismäßig guter Ausbildung sind 2 Kinder ohne Arbeit, ich bin frühzeitig berentet worden usw. Aufgrund dieser mißlichen Umstände wird man zwangsläufig gezwungen, sich selbst um alle möglichen Informationen zu kümmern. Dies kann letztlich ja auch noch Spaß machen, wenn man durch diese Infos zu seinem Recht gelangt. Da ein weiteres Kind schwerbehindert ist, habe ich bei der Durchsetzung seiner Ansprüche schon so manchen Kampf gegen die Behördenwillkür ausgetragen.
Auch versuche mittlerweile Anderen zu helfen und mein Wissen so gut wie irgend möglich weiterzugeben.
Nun habe ich aber erst mal selber ein Anliegen,
ich habe heute einen Anruf einer jungen Frau erhalten, Alter etwa Mitte 20, ausgebildete Heilerziehungspflegerin. Sie sei längere Zeit arbeitslos, weil sie in ihrer früheren Arbeitsstelle gemobbt wurde, seelisch erkrankte , fachliche Hilfe in Anspruch nehmen musste und danach nur ganz schwer wieder auf die Beine gekommen wäre. Trotzdem habe sie sich nicht entmutigen lassen und sich ständig um Arbeit bemüht ( mehr als 100 Bewerbungen in einem Jahr).
Durch diese Mobbing-Geschichte habe sie aber u.a. mangels Selbstvertrauen in der Folgezeit keinen Arbeitsplatz gefunden. So wie sie mir erzählt hat, hätte sie bei den Bewerbungsgesprächen deswegen stets den Kürzeren gezogen, die Arbeitgeber hätten meist bald gemerkt, „was mit mir los war“. Ab dem 1.1.05 bezog sie ALG II.
Nun habe sie vor Kurzem eine ABM-Stelle vermittelt bekommen, sie sei zwar in ihrem Beruf tätig, aber an einem Arbeitsplatz, der ihr vom Arbeitsklima nicht sehr gefiele, und wo auch ein ständiges Kommen und Gehen der MA. zu finden sei. Anscheinend haben viele MA. dort dieselben Probleme. Ich selber kenne den Arbeitgeber und kann diese Situation bestätigen, belegen lässt sich das zudem anhand der häufigen Stellenanzeigen.
In diesem Zusammenhang hatte sie Fragen an mich, die ich hier erst mal weitergeben möchte:
Sie bekäme nun weniger an Lohn als vorher ALG II. Bei 30 Wochenstunden, was etwa 129 Std./Monat entspricht bekomme sie 857,-- Euro Brutto. Hiervon gingen noch die Sozial- Beträge runter- was ich nun nicht nachgerechnet habe- sowie Fahrtkosten usw.
Zudem habe ihr Vermieter im Frühjahr die Miete erhöht und noch stärker bei den Nebenkosten zugeschlagen. Somit sei das was ihr übrig bleibt, weit unter dem, was sie bei ALG II zur Verfügung hatte.
Hinzu komme, dass es ein schlechter Arbeitsplatz sei, trotzdem möchte sie vom Grundsatz her die Arbeit fortführen, nach dem Motto, immer noch besser, als zu Hause rumsitzen, wenn es denn wenigstens geldlich stimmen würde. Auch habe sie gehofft, eine feste Stelle zu bekommen.
1. Frage von ihr: gibt es eine Möglichkeit, den Lohn aufbessern zu lassen? (Eine bezahlte Nebentätigkeit sei trotz großer Bemühungen nicht in Sicht)
Nun habe ich unter den Durchführungshinweisen zu der Zumutbarkeit den Hinweis auf die Sittenwidrigkeit des Lohnes gefunden. Bevor sie arbeitslos wurde, war sie tarifmäßig in BAT VIb bzw. Vc eingestellt.
Ich habe nun das Tarif-Entgelt nach BAT mit dem jetzt gezahlten Entgelt verglichen. Danach erhält sie gerade mal 59% von dem ihr tarifmäßig zustehenden Lohn oder Gehalt nach der Ländertabelle.
Frage von mir: sollte sie hier über die m.E. vorhandene Sittenwidrigkeit/Lohnwucher etwas unternehmen?
Weitere Frage: Zu den ABM-Maßnahmen habe ich wenig Informatives gefunden, lediglich, dass es verschiedene Einstufungen nach Vorbildung/Berufsausbildung gibt, die dann pauschaliert entlohnt werden. Könnte sie hier „höhergruppiert“ werden? Wer kann dazu Näheres mitteilen?
Nun gibt es sehr wahrscheinlich noch ein weiteres Problem. Die Arbeit ist ja als zusätzlich gedacht oder zumindestens so deklariert. Wie sie mir nun berichtete, hat sich ihr gegenüber eine ältere Kollegin offenbart, die aufgrund psychischer Probleme nächsten Monat vorzeitig in Ruhestand geht. So wie es derzeit aussähe, würde diese Stelle (Fachkraft) nicht neu besetzt, sondern soll dann von ihr als ABM-Kraft wahrgenommen werden, mit einer Übernahme als normale Kraft sei damit nicht mehr zu rechnen.
Was sollte unternommen werden ?
Meine Familie ist auch von Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen Schwierigkeiten betroffen, trotz verhältnismäßig guter Ausbildung sind 2 Kinder ohne Arbeit, ich bin frühzeitig berentet worden usw. Aufgrund dieser mißlichen Umstände wird man zwangsläufig gezwungen, sich selbst um alle möglichen Informationen zu kümmern. Dies kann letztlich ja auch noch Spaß machen, wenn man durch diese Infos zu seinem Recht gelangt. Da ein weiteres Kind schwerbehindert ist, habe ich bei der Durchsetzung seiner Ansprüche schon so manchen Kampf gegen die Behördenwillkür ausgetragen.
Auch versuche mittlerweile Anderen zu helfen und mein Wissen so gut wie irgend möglich weiterzugeben.
Nun habe ich aber erst mal selber ein Anliegen,
ich habe heute einen Anruf einer jungen Frau erhalten, Alter etwa Mitte 20, ausgebildete Heilerziehungspflegerin. Sie sei längere Zeit arbeitslos, weil sie in ihrer früheren Arbeitsstelle gemobbt wurde, seelisch erkrankte , fachliche Hilfe in Anspruch nehmen musste und danach nur ganz schwer wieder auf die Beine gekommen wäre. Trotzdem habe sie sich nicht entmutigen lassen und sich ständig um Arbeit bemüht ( mehr als 100 Bewerbungen in einem Jahr).
Durch diese Mobbing-Geschichte habe sie aber u.a. mangels Selbstvertrauen in der Folgezeit keinen Arbeitsplatz gefunden. So wie sie mir erzählt hat, hätte sie bei den Bewerbungsgesprächen deswegen stets den Kürzeren gezogen, die Arbeitgeber hätten meist bald gemerkt, „was mit mir los war“. Ab dem 1.1.05 bezog sie ALG II.
Nun habe sie vor Kurzem eine ABM-Stelle vermittelt bekommen, sie sei zwar in ihrem Beruf tätig, aber an einem Arbeitsplatz, der ihr vom Arbeitsklima nicht sehr gefiele, und wo auch ein ständiges Kommen und Gehen der MA. zu finden sei. Anscheinend haben viele MA. dort dieselben Probleme. Ich selber kenne den Arbeitgeber und kann diese Situation bestätigen, belegen lässt sich das zudem anhand der häufigen Stellenanzeigen.
In diesem Zusammenhang hatte sie Fragen an mich, die ich hier erst mal weitergeben möchte:
Sie bekäme nun weniger an Lohn als vorher ALG II. Bei 30 Wochenstunden, was etwa 129 Std./Monat entspricht bekomme sie 857,-- Euro Brutto. Hiervon gingen noch die Sozial- Beträge runter- was ich nun nicht nachgerechnet habe- sowie Fahrtkosten usw.
Zudem habe ihr Vermieter im Frühjahr die Miete erhöht und noch stärker bei den Nebenkosten zugeschlagen. Somit sei das was ihr übrig bleibt, weit unter dem, was sie bei ALG II zur Verfügung hatte.
Hinzu komme, dass es ein schlechter Arbeitsplatz sei, trotzdem möchte sie vom Grundsatz her die Arbeit fortführen, nach dem Motto, immer noch besser, als zu Hause rumsitzen, wenn es denn wenigstens geldlich stimmen würde. Auch habe sie gehofft, eine feste Stelle zu bekommen.
1. Frage von ihr: gibt es eine Möglichkeit, den Lohn aufbessern zu lassen? (Eine bezahlte Nebentätigkeit sei trotz großer Bemühungen nicht in Sicht)
Nun habe ich unter den Durchführungshinweisen zu der Zumutbarkeit den Hinweis auf die Sittenwidrigkeit des Lohnes gefunden. Bevor sie arbeitslos wurde, war sie tarifmäßig in BAT VIb bzw. Vc eingestellt.
Ich habe nun das Tarif-Entgelt nach BAT mit dem jetzt gezahlten Entgelt verglichen. Danach erhält sie gerade mal 59% von dem ihr tarifmäßig zustehenden Lohn oder Gehalt nach der Ländertabelle.
Frage von mir: sollte sie hier über die m.E. vorhandene Sittenwidrigkeit/Lohnwucher etwas unternehmen?
Weitere Frage: Zu den ABM-Maßnahmen habe ich wenig Informatives gefunden, lediglich, dass es verschiedene Einstufungen nach Vorbildung/Berufsausbildung gibt, die dann pauschaliert entlohnt werden. Könnte sie hier „höhergruppiert“ werden? Wer kann dazu Näheres mitteilen?
Nun gibt es sehr wahrscheinlich noch ein weiteres Problem. Die Arbeit ist ja als zusätzlich gedacht oder zumindestens so deklariert. Wie sie mir nun berichtete, hat sich ihr gegenüber eine ältere Kollegin offenbart, die aufgrund psychischer Probleme nächsten Monat vorzeitig in Ruhestand geht. So wie es derzeit aussähe, würde diese Stelle (Fachkraft) nicht neu besetzt, sondern soll dann von ihr als ABM-Kraft wahrgenommen werden, mit einer Übernahme als normale Kraft sei damit nicht mehr zu rechnen.
Was sollte unternommen werden ?