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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ABM-Maßnahme


rayoma
09.06.2005, 21:10
Vorweg ein paar Bemerkungen persönlicher Art:

Meine Familie ist auch von Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen Schwierigkeiten betroffen, trotz verhältnismäßig guter Ausbildung sind 2 Kinder ohne Arbeit, ich bin frühzeitig berentet worden usw. Aufgrund dieser mißlichen Umstände wird man zwangsläufig gezwungen, sich selbst um alle möglichen Informationen zu kümmern. Dies kann letztlich ja auch noch Spaß machen, wenn man durch diese Infos zu seinem Recht gelangt. Da ein weiteres Kind schwerbehindert ist, habe ich bei der Durchsetzung seiner Ansprüche schon so manchen Kampf gegen die Behördenwillkür ausgetragen.
Auch versuche mittlerweile Anderen zu helfen und mein Wissen so gut wie irgend möglich weiterzugeben.

Nun habe ich aber erst mal selber ein Anliegen,

ich habe heute einen Anruf einer jungen Frau erhalten, Alter etwa Mitte 20, ausgebildete Heilerziehungspflegerin. Sie sei längere Zeit arbeitslos, weil sie in ihrer früheren Arbeitsstelle gemobbt wurde, seelisch erkrankte , fachliche Hilfe in Anspruch nehmen musste und danach nur ganz schwer wieder auf die Beine gekommen wäre. Trotzdem habe sie sich nicht entmutigen lassen und sich ständig um Arbeit bemüht ( mehr als 100 Bewerbungen in einem Jahr).

Durch diese Mobbing-Geschichte habe sie aber u.a. mangels Selbstvertrauen in der Folgezeit keinen Arbeitsplatz gefunden. So wie sie mir erzählt hat, hätte sie bei den Bewerbungsgesprächen deswegen stets den Kürzeren gezogen, die Arbeitgeber hätten meist bald gemerkt, „was mit mir los war“. Ab dem 1.1.05 bezog sie ALG II.

Nun habe sie vor Kurzem eine ABM-Stelle vermittelt bekommen, sie sei zwar in ihrem Beruf tätig, aber an einem Arbeitsplatz, der ihr vom Arbeitsklima nicht sehr gefiele, und wo auch ein ständiges Kommen und Gehen der MA. zu finden sei. Anscheinend haben viele MA. dort dieselben Probleme. Ich selber kenne den Arbeitgeber und kann diese Situation bestätigen, belegen lässt sich das zudem anhand der häufigen Stellenanzeigen.

In diesem Zusammenhang hatte sie Fragen an mich, die ich hier erst mal weitergeben möchte:

Sie bekäme nun weniger an Lohn als vorher ALG II. Bei 30 Wochenstunden, was etwa 129 Std./Monat entspricht bekomme sie 857,-- Euro Brutto. Hiervon gingen noch die Sozial- Beträge runter- was ich nun nicht nachgerechnet habe- sowie Fahrtkosten usw.

Zudem habe ihr Vermieter im Frühjahr die Miete erhöht und noch stärker bei den Nebenkosten zugeschlagen. Somit sei das was ihr übrig bleibt, weit unter dem, was sie bei ALG II zur Verfügung hatte.

Hinzu komme, dass es ein schlechter Arbeitsplatz sei, trotzdem möchte sie vom Grundsatz her die Arbeit fortführen, nach dem Motto, immer noch besser, als zu Hause rumsitzen, wenn es denn wenigstens geldlich stimmen würde. Auch habe sie gehofft, eine feste Stelle zu bekommen.

1. Frage von ihr: gibt es eine Möglichkeit, den Lohn aufbessern zu lassen? (Eine bezahlte Nebentätigkeit sei trotz großer Bemühungen nicht in Sicht)

Nun habe ich unter den Durchführungshinweisen zu der Zumutbarkeit den Hinweis auf die Sittenwidrigkeit des Lohnes gefunden. Bevor sie arbeitslos wurde, war sie tarifmäßig in BAT VIb bzw. Vc eingestellt.

Ich habe nun das Tarif-Entgelt nach BAT mit dem jetzt gezahlten Entgelt verglichen. Danach erhält sie gerade mal 59% von dem ihr tarifmäßig zustehenden Lohn oder Gehalt nach der Ländertabelle.

Frage von mir: sollte sie hier über die m.E. vorhandene Sittenwidrigkeit/Lohnwucher etwas unternehmen?

Weitere Frage: Zu den ABM-Maßnahmen habe ich wenig Informatives gefunden, lediglich, dass es verschiedene Einstufungen nach Vorbildung/Berufsausbildung gibt, die dann pauschaliert entlohnt werden. Könnte sie hier „höhergruppiert“ werden? Wer kann dazu Näheres mitteilen?

Nun gibt es sehr wahrscheinlich noch ein weiteres Problem. Die Arbeit ist ja als zusätzlich gedacht oder zumindestens so deklariert. Wie sie mir nun berichtete, hat sich ihr gegenüber eine ältere Kollegin offenbart, die aufgrund psychischer Probleme nächsten Monat vorzeitig in Ruhestand geht. So wie es derzeit aussähe, würde diese Stelle (Fachkraft) nicht neu besetzt, sondern soll dann von ihr als ABM-Kraft wahrgenommen werden, mit einer Übernahme als normale Kraft sei damit nicht mehr zu rechnen.

Was sollte unternommen werden ?

Betroffener
09.06.2005, 22:38
:welcome: rayoma:

ich möchte vorweg schicken, daß ich persönlich zu mehr drastisch klaren Aussagen neige, die gerade in diesem Fall möglicherweise nicht angemessen erscheinen mögen. Ich bitte bereits im Vorfeld darum dies zu bedenken.

Aufgrund der offensichtlich immer noch vorhandenen Labilität der jungen Frau sollte zuerst mal dieses Problem angegangen werden - was unbestritten einen hohen Schwierigkeitsgrad haben dürfte. Vielleicht solltest Du die junge Frau unterstützen beim Antrag für Wohngeld.

ABM-Maßnahmen gibt es praktisch überhaupt nicht mehr, allenfalls noch Reha-Maßnahmen - hier könnte E.Schneider vielleicht noch Ideen und Tipps haben.

Die anderen Fragen, die Du aufwirfst, sehe ich einerseits als sozial gerechtfertigt an, andererseits widersprechen alle aktuellen Trends gerade im Pflegebereich und bei den "sozialen Diensten" Deinem Anliegen - was natürlich vom Grundsatz her eine grosse Sauerei ist.

Durch das Wegbrechen der bisher massiv ausgenutzen Zivildienstleistenden suchen die sozialen Dienste (egal wer oder was dahintersteht) massiv nach für sie noch preiswerteren Auswegen natürliche Fluktuation und/oder bestehendes Personal zu ersetzen.

Das führt dann dazu, dass Ein-Euro-Jobber unter anderem in dem für "Arbeitsgelegenheiten" vorgesehenen Zeitfenster von 6 bis 9 Monaten z.B. bei den Maltesern ohne Ausbildung Behinderte mit dem sogenannten Telebus fahren, in Pflegeheimen als vollwertige Pflegekräfte arbeiten und in Kindergärten zur Beaufsichtigung eingesetzt werden, während die dafür ausgebildeten Fachkräfte arbeitslos zu Hause hocken und sich die Finger wund bewerben - weil sie zu "teuer" sind.

Eine Diakonie hat gar Ein-Euro-Jober angefordert und für 8 € die Stunde an eine Firma weitervermittelt zum Häuser entkernen mit den blossen Händen ohne Arbeitsschutzkleidung mit der Brechstange als Werkzeug.

Über die "Arbeitsgelegenheiten" ist noch niemand in einen Job gekommen, aber Neueinstellungen/Ersatzeinstellungen werden so nicht nur in diesem Bereich erfolgreich verhütet. Es gibt für die Dienste keinen Grund jemanden einzustellen, wenn das kostenlose und von der Arbeitsagentur auch noch bezuschusste "Personal" auf jeden Fall nach 6 bis 9 Monaten ausgewechselt und/oder bei Mehrbedarf nach einem Telefonanruf aufgestockt wird.

KEINE dieser sogenannten "Arbeitsgelegenheiten" ist wirklich zusätzlich oder gemeinnützig sondern gemeines ausnutzen Abhängiger.

Unter diesem Hintergrund sehe ich für die junge Frau m.E. gerade in diese Bereich keine großen Chancen, seelisch gestärkt und mit mehr Gehalt wieder auf die Füße zu kommen - so grausam das jetzt auch klingen mag.

Selbst wenn Du erreichen kannst, daß sich die junge Frau mit Deiner Unterstützung aufrafft, erfolgreich etwas gegen das Lohndumping zu unternehmen, wird sich das möglicherweise als kontraproduktiv erweisen - weil sie jetzt aufgrund ihrer "Preis-/Leistungsstruktur" vielleicht gerade noch geduldet, dann aber zu "teuer" wird und wieder das Gleiche abläuft, wie beim letzten Mal.
Aber das hängt auch zu sehr von den lokalen Umständen ab, um hier wirkliche Ratschläge geben zu können. Vielleicht habe ich aber auch etwas falsch verstanden oder interpretiert.

Ich wünsche mir, dass noch jemand anders aus dem Team andere Gedankengänge (und vor allem Hinweise) hat, die eine wirkliche Verbesserung der Situation bringen könnten, die sich mir nicht erschliessen.

rayoma
09.06.2005, 23:15
Danke für die prompte Antwort,

mir liegt mittlerweile eine Kopie des Arbeitsvertages vor, daher möchte ich
ergänzend noch mitteilen, dass es sich bei der angesprochenen Tätigkeit um eine "im Rahmen einer von der Agentur für Arbeit geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Bereich Unterstützung der pädagogischen Arbeit in Kindergruppen und -horten " handelt.

Der Zeitarbeitsvertrag über die Dauer von 12 Monaten wurde mit einer Volkshochschule abgeschlossen, regelmäßige Arbeitszeit 30 Std., davon 1 Tag Qualifizierung - in meinen Augen reine Schikane und "Quälifizierung" - Probezeit sechs Monate, Zusatzvereinbarung: die Arbeiten werden in den Einrichtungen des kooperierenden Trägers xxxx (Kindergarten) ausgeführt.

Dort ist sie auch ein paar Monate gewesen und ist danach (17.05.05) in die andere Arbeitstätte seitens der VHS, so wie sie mir das erzählt hat, regelrecht transferiert worden, vermutlich wegen des Stellenabganges.

Seitens der neuen Stelle liegt nun kein Arbeitsvertrag vor, sondern nach ihren Angaben lediglich eine Praktikumsvereinbarung.

Ansonsten bin ich für "eindeutigere" Kommentare empfänglich, also bitte nicht mit der mit Sicherheit zutreffenderen Meinung hinterm Berg halten!

Betroffener
09.06.2005, 23:52
rayoma,

an dieser Stelle muss ich mich mangels Wissen ausklinken.

Ich hoffe, der Stephan oder E.Schneider können zu der m.E. sowohl ebenso fragwürdigen (aber immer wieder gerne genutzten) wie schwierigen rechtlichen Situation dieser Konstellation hier etwas beitragen.

rayoma
14.06.2005, 22:10
Danke für die Rückmeldung,

nun habe ich noch eine Frage, wie erreiche ich die Beiden am einfachsten?

Beste Grüße

rayoma

Betroffener
14.06.2005, 22:54
Sind beide im Forum und ich habe beiden eine PN gesandt.
Ich denke mal, dass das heute oder morgen was wird.

Schneida
16.06.2005, 20:07
Hallo Rayoma,

ist etwas später geworden mit meiner Antwort. Aber jetzt ...

Ich glaube die geschilderte ABM-Situation ist eine ganz normale und da wird kaum was dran zu machen sein. Was sicher möglich ist, ist ergänzend Wohngeld zu beantragen.

Wenn trotzdem das Nettoentgelt unter dem Alg II Anspruch liegen sollte (vermutlich tut es das nicht) kann "aufstockend" Alg II beantragt werden. Dann fällt wiederum das Wohngeld weg und die ARGE übernimmt die Kosten der Unterkunft. Das kann man sich mit den Hilfestellungen zur Berechnung hier im Forum selbst durchrechnen.

Bei der Kooperation mit der VHS ist mir nicht ganz klar, wie das "gestrickt" ist. Gibt es den ABM-Arbeitsvertrag mit der VHS und von dort aus einen Praktikumvertrag mit dem Kindergarten?

Das Thema "Zusätzlichkeit" und "Gemeinnützigkeit" ist eine Dauerdiskussion seit es ABM gibt. Die jetzige Neuauflage und Intensivierung der Diskussion wegen 1 Euro Jobs hat ja bereits Klagen hervorgebracht und alle warten gespannt auf Gerichtsentscheidungen.

Die ABM-Variante hat ein paar Vorteile, es handelt sich um weitgehend reguläre versicherungspflichtige Tätigkeiten, mittlerweile eben auch sehr viel schlechter bezahlt als noch vor ein paar Jahren.

Was eine zusätzliche und andere Möglichkeit ist, ist der Gang zur Rehaberatung der Arbeitsagenturen. Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX sind oft günstiger als die nach dem SGB II. Es wäre eine Überlegung wert, ob ein Behindertenausweis Vorteile bringen kann, je nach dem ein Rehaantrag oder ähnliches.

Je nach Wohnort gibt es Einrichtungen wie Berufliche Trainingszentren o. ä. die in solchen Lagen beraten und wo vielleicht auch eine berufliche Trainingsmaßnahme stattfinden kann. Oder auch ein Integrationsfachdienst, der bei der Arbeitssuche unterstützt.

Leute mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben oft die Hemmung, sich als behindert zu deklarieren. Ist ja nachvollziehbar, manchmal verhilft es aber zu besseren Unterstützungsmöglichkeiten.

Ich wünsche gutes Gelingen und eine Portion Glück

E.Schneider