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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beihilfe für Schwangerschaftskleidung


catsero
11.12.2007, 11:10
Hallo,

eine kleine Frage:

Kann man für Pauschal anerkannte leistungen einzelne kassenbelege verlangen?

Es ist folgendes: Meiner Frau wurde pauschal Beihilfe für Schwangerschaftskleidung bewilligt. 180,- . Und jetzt will die SB vom ARGE die einzelne Kassenbelege vorgelegt haben. Es ist aber so: Sie hat viele Sachen (Weil meinstens günstig) bei Aldi, Lidl, Penny, Norma usw. gekauft, bei normalem Wocheneinkauf. Die Belege sind nicht mehr auffindbar. Da aber diese 180,- Euro für die Schwangerenbedarf bei weitem nicht ausreichend ist, muss sie immer wieder welches kaufen, also eigentlich kein Problem diese Belege wieder ausreichend zu sammeln, jedoch nicht gleich, weil es von vorne und hinten nicht reicht, und wir uns sowas erst im nächsten Monat wieder leisten können.

Meine Frage ist nur: Kann die ARGE bei einem Pauschal bewilligten Leistung einzelne Belege verlangen?

Wenn nicht bitte ich um eine gute beründung möglichts mit viel Sondernzeichen und zZahlen so wie § und Absatz usw.

viele Grüsse

Cat

fragi
11.12.2007, 11:14
Hallo catsero,

Meine Frage ist nur: Kann die ARGE bei einem Pauschal bewilligten Leistung einzelne Belege verlangen?

Ich muss leider sagen, ja.

Sie müssen ja schauen ob die zweckbestimmte Leistung auch zweckmäßig ausgegeben wurde und ihr euch nicht was anderes dafür gekauft habt...

Das zum Hintergrund.

Wenn du die Belege wirklich nichtmehr findest würde ich empfehlen ne tabellarische Auflistung der Sachen die ihr gekauft habt zumachen.
Darin wird man denke ich / hoffe ich sehen, dass damit das Budget ausgeschöpft ist.

Nur ob das reicht kann ich nicht sagen, denn normal ist man verpflichtet zu belgen wofür das zweckbestimmte Geld ausgegeben wurde.

catsero
11.12.2007, 16:39
Hallo Fragi,
danke erstmals für die schnelle Antwort. Eigentlich habe ich schon einige Belege gefunden, und somit schon über 130,- euro. Auf eine Liste wird die SB nicht begeistert sein, sie ist etwas stur, und bei ihr ist immer im zweilsfall gegen die beschuldigten. Ich glaube also, wir müssen noch einiges kaufen und belege sammeln. nochmals vielen dank.

catsero
16.12.2007, 23:48
Also hier bin ich nochmals.

Wegen fehlenden Kassenzettel!

Also, folgendes: Wir waren gestern in München, (ca 130 km weit weg von Wohnort) Da hat meine Frau einige sachen (eine jacke und 4 Hosen) bei C&A gekauft, weil dort günstig und im Sonderangebot war. Somit sind wir schon wieder über diesen Pauschalbetrag von 180,-- Euro!

Ich hatte erst keine Bedenken wegen der Adresse am Kopf der Quittungen, aber eine nachbarin hat gemeint, wir als Harz IV empfaänger dürfen sowie so nicht woanders fahren, und diese einkaufzettel könnten für uns irgendwie belastend sein. Weil wir immer für Arbeitsamt da sein sollten.

Ich verstehe es nicht. Erstens, ich bin SchwerBehindert %100 und, EU rentner. Meine Frau ist Schwanger im 7. Monat. Weil meine Rente viel zu niedrig ist, bekommen wir auch ALG II. Mit meiner fahrkarte kann auch eine Begleitperson mit fahren, weil im SchBehAusweis B steht.

Wir waren übers wochenende in München, und da hat meine Frau einige Sachen in 1 oder 2 Nummer grösser gekauft.

Können wir diese Quittungen auch ohne bedenken für hiesige ArGe verwenden, oder könnte dies für uns unangenehme Fragen nach sich ziehen? (Z.B. Unerlaubtes entfernen vom Wohnort usw.)

-Ich glaube ich werde langsam paranoid-

herzliche -und paranoide- Grüsse :)

fragi
17.12.2007, 05:36
Können wir diese Quittungen auch ohne bedenken für hiesige ArGe verwenden, oder könnte dies für uns unangenehme Fragen nach sich ziehen?

Kommt drauf an ob ihr ne Eingliederungsvereinbarung habt wo das drin steht!?

generell dürfte es kein problem sein, mal übers Wochenende wegzufahren, vorallem weil du als EU gar nicht vermittelt wirst, und deine Frau bald in Mutterschutz gehen würde.

restart
17.12.2007, 10:54
Also, folgendes: Wir waren gestern in München, (ca 130 km weit weg von Wohnort) Da hat meine Frau einige sachen (eine jacke und 4 Hosen) bei C&A gekauft, weil dort günstig und im Sonderangebot war. Solange ihr am gleichen Tag wieder zu Hause seit, zählt das nicht als Ortsabwesend. Erst ab 24 Stunden, wäre das meldepflichtig.

Komische Nachfragen können natürlich kommen, ist dann aber leicht zu klären (Einkaufsbummel :)).

StephanK
17.12.2007, 18:14
paranoide- Grüsse :)Um da mal ein bisschen die "Paranoia" rauszunehmen: Das einzige, wozu Du verpflichtet bist, ist Deinen Briefkasten von Montag bis Samstag zu leeren um Post von der Arbeitsagentur oder ARGE lesen zu können. Wenn Du die Samstagspost sonntagabends liest und damit Dich montagsmorgens bei Firma X oder bei der Arbeitsagentur/ARGE melden kannst reicht das vollkommen aus und ist völlig unproblematisch. Mach Dir also keine unnötigen Sorgen! :engel:

funzeline
05.02.2008, 14:06
Ich möchte nochmal meine Beihilfe hier angeben. Bin im 4. Monat und habe letztens einen Antrag abgegeben und habe heute einen Bescheid bekommen worin ich genau 55 € für Schwangerschaftsbekleidung erhalte.

Nach kurzem Rückruf sagte mir der Bearbeiter das wird Pauschal so handgehabt.

Was sagt ihr dazu?.

Zwecks Erstausstattung solle ich nochmal einen Antrag stellen, wenn das Kind auf der Welt sei. Mir kommt das ein bischen Supekt vor.

Habt ihr eine Idee?.

Grüße

StephanK
05.02.2008, 15:22
:welcome: funzelineBin im 4. Monat und habe letztens einen Antrag abgegeben und habe heute einen Bescheid bekommen worin ich genau 55 € für Schwangerschaftsbekleidung erhalte.
Nach kurzem Rückruf sagte mir der Bearbeiter das wird Pauschal so handgehabt.Das ist eine Leistung, die vom Landkreis bzw. in Großstädten von der Stadt erbracht wird und deren Höhe nicht gesetzlich festgelegt ist, so dass jede/r Kreis/Stadt darüber für sich entscheiden kann.

€ 55 kommen mir sehr niedrig vor. Es ist zwar vom Gesetz ausdrücklich zugelassen, dass nur eine Pauschale geleistet wird, aber Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen. (§ 23 Abs. 3 Satz 6 SGB II)Auf gut Deutsch heisst das, dass man die Beträge nicht "aus dem Bauch heraus" festlegen darf oder danach, was der Stadtkämmerer herausrücken will, sondern sich an den tatsächlichen Marktpreisen für Billig-Ware orientieren muss.

Fragt sich nur, ob Du die Energie hast, deswegen zu streiten... ?

Zwecks Erstausstattung solle ich nochmal einen Antrag stellen, wenn das Kind auf der Welt sei. Mir kommt das ein bischen Supekt vor.Das ist eindeutig zu spät. Man kann schlecht anfangen, ein Kinderbett zu kaufen, wenn das Kind schon auf der Welt ist. Aber jetzt ist es auch noch etwas früh. Wenn nicht gerade eine Frühgeburt droht denke ich, dass etwa zu Beginn des achten Schwangerschaftsmonats der richtige Zeitpunkt dafür wäre.

Roady
05.02.2008, 15:46
@ Schwangerschaft, caritative Organisationen sind meiner Meinung nach die besseren Ansprechpartner als die ARGEN mit ihren 55 €.

funzeline
06.02.2008, 14:27
Das ist eindeutig zu spät. Man kann schlecht anfangen, ein Kinderbett zu kaufen, wenn das Kind schon auf der Welt ist. Aber jetzt ist es auch noch etwas früh. Wenn nicht gerade eine Frühgeburt droht denke ich, dass etwa zu Beginn des achten Schwangerschaftsmonats der richtige Zeitpunkt dafür wäre.

Danke für die Hilfe, denke ich werde das dann so machen. Kurz in den Kalender eintragen. :razz:

Grüße

Marsleuchte
07.02.2008, 09:07
Hallo und guten Morgen Zusammen,

das Thema hatte wir schon einmal sehr sehr gut beschrieben und habe gerade mal ein wenig gesucht und den Beitrag gefunden. Ich würde diesen mal durcharbeiten und wen nes Fragen gibt kann man ja noch einmal genauer darauf eingehen. Beitrag HIER (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=6945)
Was ich noch anfügen wollte, ab dem 6. Monat steht dem Kind noch einmal Bekleidungsgeld zu was man nicht vergessen sollte zu beantragen. Formlos

Gruß Marslicht