katja1177
05.06.2006, 14:18
Hallo ich bräuchte mal eure Hilfe,
ich habe im letzten Jahr von Juli bis August ALG II bezogen. Leider war die Berechnung meiner Miete falsch (ich zahle 300,- habe aber nur 100 erhalten). Ich habe deswegen fristgerecht einen Widerspruch eingelegt mit der Bitte um Neuberechnung und Offenlegung der Berechnung.
Erst passierte ein halbes Jahr nichts. Daraufhin schrieb ich eine Beschwerde, die sofort Resonanz zeigte, denn ich erhielt am 22.5. ein Schreiben, welches mit "Änderung der Bewilligung von Leistungen..." überschrieben ist. In dem Schreiben ist keine Rede von "Bescheid". Allerdings enthält es den Satz "Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen werden insoweit aufgehoben."
Demnach ist es doch eigentlich ein neuer Bescheid und somit ein Verwaltungsakt, oder?
Die neue Berechnung ist ebenfalls falsch, denn meine Unterlagen wurden nicht neu geprüft. Lediglich 0,17 Euro mehr Heizkosten stünden mir insgesamt zu ;-) Eine Erläuterung der Berechnung ist wieder nicht zu finden.
Lustiger wird es noch am Ende. Da ist doch glatt die Rechtbehelfsbelehrung "Gegen diesen Bescheid können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen..." mit Bleistift durchgestrichen worden.
Was kann ich denn jetzt tun? Schreib ich einen Widerspruuch gegen dieses Schreiben? Muss ich klagen? Welchen Wert hat dieses Schreiben?
Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG Katja
ich habe im letzten Jahr von Juli bis August ALG II bezogen. Leider war die Berechnung meiner Miete falsch (ich zahle 300,- habe aber nur 100 erhalten). Ich habe deswegen fristgerecht einen Widerspruch eingelegt mit der Bitte um Neuberechnung und Offenlegung der Berechnung.
Erst passierte ein halbes Jahr nichts. Daraufhin schrieb ich eine Beschwerde, die sofort Resonanz zeigte, denn ich erhielt am 22.5. ein Schreiben, welches mit "Änderung der Bewilligung von Leistungen..." überschrieben ist. In dem Schreiben ist keine Rede von "Bescheid". Allerdings enthält es den Satz "Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen werden insoweit aufgehoben."
Demnach ist es doch eigentlich ein neuer Bescheid und somit ein Verwaltungsakt, oder?
Die neue Berechnung ist ebenfalls falsch, denn meine Unterlagen wurden nicht neu geprüft. Lediglich 0,17 Euro mehr Heizkosten stünden mir insgesamt zu ;-) Eine Erläuterung der Berechnung ist wieder nicht zu finden.
Lustiger wird es noch am Ende. Da ist doch glatt die Rechtbehelfsbelehrung "Gegen diesen Bescheid können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen..." mit Bleistift durchgestrichen worden.
Was kann ich denn jetzt tun? Schreib ich einen Widerspruuch gegen dieses Schreiben? Muss ich klagen? Welchen Wert hat dieses Schreiben?
Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG Katja