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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung des bewilligungsbescheides aufgrund Widerspruch


katja1177
05.06.2006, 14:18
Hallo ich bräuchte mal eure Hilfe,

ich habe im letzten Jahr von Juli bis August ALG II bezogen. Leider war die Berechnung meiner Miete falsch (ich zahle 300,- habe aber nur 100 erhalten). Ich habe deswegen fristgerecht einen Widerspruch eingelegt mit der Bitte um Neuberechnung und Offenlegung der Berechnung.

Erst passierte ein halbes Jahr nichts. Daraufhin schrieb ich eine Beschwerde, die sofort Resonanz zeigte, denn ich erhielt am 22.5. ein Schreiben, welches mit "Änderung der Bewilligung von Leistungen..." überschrieben ist. In dem Schreiben ist keine Rede von "Bescheid". Allerdings enthält es den Satz "Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen werden insoweit aufgehoben."
Demnach ist es doch eigentlich ein neuer Bescheid und somit ein Verwaltungsakt, oder?

Die neue Berechnung ist ebenfalls falsch, denn meine Unterlagen wurden nicht neu geprüft. Lediglich 0,17 Euro mehr Heizkosten stünden mir insgesamt zu ;-) Eine Erläuterung der Berechnung ist wieder nicht zu finden.

Lustiger wird es noch am Ende. Da ist doch glatt die Rechtbehelfsbelehrung "Gegen diesen Bescheid können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen..." mit Bleistift durchgestrichen worden.

Was kann ich denn jetzt tun? Schreib ich einen Widerspruuch gegen dieses Schreiben? Muss ich klagen? Welchen Wert hat dieses Schreiben?

Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG Katja

StephanK
05.06.2006, 14:36
:welcome: Katja,
auch wenn er nicht so bezeichnet ist handelt es sich bei diesem Bescheid um einen Widerspruchsbescheid. Deswegen ist auch die Rechtsbehelfsbelehrung durchgestrichen worden. Allerdings hätte eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung eingefügt werden müssen, nämlich in etwa:
"Mit diesem Widerspruchsbescheid ist das Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Sie können gegen den ursprünglichen Bescheid in der Fassung dieses Widerspruchsbescheides innerhalb eines Monats nach Zugang Klage erheben beim Sozialgericht Potsdam, Rubensstraße 8, 14467 Potsdam. Die Klage muss einen bestimmten Antrag enthalten; ihr müssen je zwei Kopien des ursprünglichen Bescheides und dieses Bescheides beigefügt werden. Die Klage soll begründet werden."
Und so ist es auch. Das sozialgerichtliche Verfahren ist (noch) kostenfrei.

katja1177
05.06.2006, 15:12
Hallo nochmal,

diese Belehrung fehlt. Hat das irgendwelche Folgen?

Bringt es in diesem Falle noch was, sich einen termin bei der Widerspruchsbearbeiterin zu holen und über das Thema zu sprechen? Ich möchte diese Nervereien bei einer Klage gern vermeiden.

Katja

StephanK
05.06.2006, 19:18
diese Belehrung fehlt. Hat das irgendwelche Folgen?Nur die, dass die Klagefrist länger währt, aber Du wirst's eher eilig haben als das noch herausschieben wollen.

Bringt es in diesem Falle noch was, sich einen termin bei der Widerspruchsbearbeiterin zu holen und über das Thema zu sprechen? Ich möchte diese Nervereien bei einer Klage gern vermeiden.Reden kann man immer. Es ist aber so, dass eigentlich mit dem Widerspruchsbescheid die Sache für die Verwaltung "gegessen" ist. Wenn die das Fass noch mal aufmachen, dann nur aus gutem Willen - und ob der vorhanden ist, kann ich nicht einschätzen. Da die Sache aber im Hinblick auf's Verfahren etwas komisch gelaufen, ist es nicht undenkbar, dass man sich das noch mal genauer anguckt.

Nerverei mit einem Gerichtsverfahren? Stell Dir bitte nicht die Pseudo-Realität in den nachmittäglichen Gerichts-Shows im Fernsehen vor. Die Realität ist viel trockener und nüchterner: Überwiegend rein schriftliches Verfahren. An den Nerven zerrt nur die Dauer...

Es ist eben so: wenn Du die Klagefrist verstreichen lässt, geht nix mehr bzw. nur noch mit dem besagten guten Willen.

Abwägen und entscheiden musst Du selbst, das kann Dir niemand abnehmen.