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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindesunterhalt/ALGII/Job/PfuUB - zu grosses paket :-(


maddy
05.06.2006, 17:13
Hallo!

Eigentlich bin ich noch recht neu hier in diesem Forum und dies ist mein erster eigenständiger Post in eigener Sache und eigentlich jetzt auch nur deshalb, weil ich mit meinem Latein voll am Ende bin ... ich suche Hilfe, Information und sicherlich auch einen Wink in welche Richtung es nun weitergehen kann bzw. könnte.

Am besten fange ich ganz von vorne an, damit das alles zu verstehen ist:

Ich habe zwei Kinder, die bei der KM leben. 2001 war die Scheidung, wobei gem. Urteil vereinbart worden ist, daß ich einen Betrag i.H.v. ca. 740,- DM (ca. 380,- EUR) mtl. als Kindesunterhalt zu bezahlen habe.

Auf viele materielle Dinge habe ich damals verzichtet, so daß sie eigentlich das Auto und alle anderen Möbel und gemeinsam angeschafften Güter behalten hat. Selbst heute hab ich immer noch nicht mal ein Auto, weil ich bislang eigentlich immer noch nicht wieder "auf die Füsse gekommen" bin.

Den KU-Betrag i.H.v. ca. 380,- EUR habe ich auch immer bezahlt, obwohl Kontaktaufnahmen zu meinen Kindern nicht beantwortet wurden (egal ob per Telefon, Post, Geschenke zu den Geburtstagen meiner Kinder etc. pp. - irgendwann habe ich es allerdings auch aufgegeben, da das ganze mit viel zu viel Schmerz behaftet und auch ein Fass ohne Boden war. Irgendwie habe ich mich damit abgefunden "nur Zahlvater" zu sein - der Stoff also, aus dem meine Alpträume (Albträume?) sind).

Selbst als ich mich von 2000 bis 2001 in meiner ersten Arbeitslosigkeit und Fortbildungsmaßnahme befunden habe, wurde dieser Betrag immer pünktlich beglichen ohne mit der Wimper zu zucken.

Ab 2003 hatte ich wieder eine feste Anstellung in einem Teilzeitjob mit monatlich 840,- EUR netto, wobei ich im Keller meiner Eltern "untergekrochen" bin, so daß ich mir die Miete und weitere Kosten relativ gut eingespart habe (hatte einen Nebenkostenanteil zu tragen), so daß ich auch hier immer in der Lage war, meinen KU-Verpflichtungen nachkommen zu können.

Ab Anfang 2005 hatte mich die Arbeitslosigkeit zu meinem Leidwesen wieder und ich rutschte in ALGI ab. Auch dort habe ich mit ca. 550,- EUR versucht, mittlerweile hatte ich zusammen mit meiner neuen Lebensgefährtin/Freundin wieder eine eigene Wohnung, die KU-Verpflichtung zu erfüllen, was aber auf Dauer nicht ging. Die Zahlung mußte ich einstellen.

Es ist klar, daß ich dann Post von meiner Ex-Frau erhalten habe mit der freundlichen Bitte die rückständige KU zu bezahlen. In einem ebenso freundlichen Brief habe ich ihr geschrieben, in welcher Situation ich mich befand, ich sehr stark versuchte eine neue Anstellung zu finden und auch ebenfalls versuchte auf selbständiger Basis wieder auf die Füsse zu kommen. Ich bat um Geduld und Verständnis ob der Situation in der ich mich befand.

Ich rutschte in ALGII ab und bekam wieder Post von meiner Ex-Frau. Diesmal mit einem verschäfterem Ton und einem Hinweis auf ein Schreiben ihrerseits mit einem "wirklich grosszügigem Angebot". Auch dieses Schreiben hatte ich wieder beantwortet, nämlich daß ich kein Schreiben von ihr mit diesem Angebot bekommen hätte (was ich wirklich nicht habe, weil meine Freundin weiß, daß ich immer im Kreis laufe und komplett nervlich am Ende bin, wenn ich mal Post von meiner Ex-Frau erhalte) und sich meine Situation verschärft hatte, da ich in ALGII abgerutscht bin, weil ich immer noch keine feste Anstellung gefunden hatte, obwohl ich (Stand jetzt: mehr als ca. 300 schriftliche Bewerbungen etc. pp) wirklich versuchen würde eine zu bekommen. Ich bat noch einmal um Verständnis und versuchte ihr auch klar zu machen, daß ich mir meiner KU-Verpflichtungen mehr als nur bewußt war und bin und "maßte" mir dann noch an nachzufragen, wie es den Kindern gehen würde.

Tja, Stand jetzt ist der, daß ich vermutlich ab 01.06.2006 (Praktikum gemacht, schriftlicher Arbeitsvertrag steht noch aus, ist aber (hoffentlich) sehr wahrscheinlich) endlich wieder eine feste Anstellung mit ca. 900,- EUR/netto erhalten werde. Ich bin froh wieder eine Anstellung zu haben.

Nun kamen die Pfingsttage und meine Freundin hatte am Samstag nachmittag noch einmal in den Briefkasten geguckt - und brachte mir einen ziemlich dicken, offiziellen, amtlichen Brief mit.

Es ist ein "Pfändungs- und Überweisungsbeschluß" von meiner Ex-Frau. Sie hat fein säuberlich und genau eine Rückstandsberechnung mit der Summe von ca. 6.500,- EUR geltend gemacht inkl. dem neuen KU von 456,- EUR/mtl. für beide Kinder. Drittschuldner ist mein Finanzamt, wobei sie ebenfalls meine Steuernummer und USt-ID meines Nebengewerbes, welches ich höchstwahrscheinlich Ende Juni 2006 sowieso schliessen werde, auf diesem PFuUB vermerkt (woher hat sie diese Daten??). Die Pfändung macht sie allerdings nicht geltend auf mögliche Lohn- und Gehaltszahlungen, sondern auf mögliche Erstattungen aus den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Einkommenssteuererklärungen für 2004 und 2005. Die ESt2004 ist allerdings schon gelaufen bzw. dort habe ich bereits ca. 400,- EUR wieder bekommen. Im Jahr 2005, das Jahr, wo ich nur einen Monat beschäftigt war, steht noch aus, wobei ich dort damit rechne nur ca. 40,- EUR wieder zu bekommen .. bzw. nun gepfändet werden können.

Soweit der "status quo" und ich hoffe, daß es verständlich ist, daß ich mehr als nur am Boden zerstört bin ohne melodramatisch klingen zu wollen, weil ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Was kann ich jetzt machen? Was muß ich tun? Kann ich überhaupt was tun? Ist die Forderung meiner Ex überhaupt gerechtfertigt, da sie in ihrer Rückstandsberechnung ebenfalls die Sprünge der gesetzlichen Erhöhungen und auch die Alterssprünge, wenn die Kinder in eine höhere Stufe gerutscht sind, geltend gemacht hat?

Es ist mir klar, daß ich den KU zahlen muß, das steht hier hoffentlich außer Frage, aber ich fühle mich mehr als nur überrannt mit diesen Forderungen, da ich hierüber niemals ein Schreiben von ihr erhalten habe, die mich auf Änderungen aufmerksam gemacht haben.

Weiterhin habe ich Angst davor, was wohl noch kommt von meiner Ex, da ich weiß, daß ich nichts verdient habe, weil arbeitslos und ALGII und auch nichts mit dem nichtlaufendem Gewerbe, da, wenn keine Kohle da ist, keine Werbung gemacht werden konnte und da keine Werbung war, auch die Kunden ausblieben und damit wiederum keine Kohle da war, so daß keine Werbung ... usw. ...

Ich weiß einfach nicht mehr weiter und insbesondere weiß ich nicht mal mehr, wie ich in Zukunft vielleicht mal wieder auf die Füsse kommen sollte, geschweige denn, nur als Beispiel, ein eigenes Auto haben kann/darf/soll - zur Zeit nutze ich den Wagen von meiner Freundin, während ich zum Praktikum bzw. demnächst zu meinem Job gefahren bin.

Ich habe Angst davor, was mir die Zukunft noch bringen wird, denn augenscheinlich nichts gutes - und da ich meine Ex doch sehr gut kenne, weiß ich einfach, daß da nichts gutes kommen wird. Wahrscheinlich kommt demnächst noch die Lohn- und Gehaltspfändung. Was bleibt mir dann noch?!? Was bleibt mir überhaupt noch?!

Sicherlich wäre eine anwaltliche Hilfe gut, aber bei mir ist es auch so, daß ich Anwälten nicht mehr wirklich traue, hat mir doch eine dieser Anwältinnen (nichts gegen Anwältinnen), dieses Urteil eingebracht.

Generell bin ich echt froh wieder einen festen Job zu haben. Es tut meinem Selbstvertrauen wirklich gut und motiviert mich auch wieder, aber nun dieser Schlag in die Hüfte ... es kommt mir vor, als war ich kurz davor mich wieder vom Boden aufzurappeln und schon kommt der "große Treter" meiner Ex und stampft mich wieder in den Boden hinein ... ich fühle mich so hilflos ...

... manchmal hab ich echt keine lust mehr auf diese welt .. und dieses leben ...

in diesem sinne ...

maddy

Die Ägypter
05.06.2006, 17:52
Hallo Maddy,

sei mir nicht böse - aber das was du hier erfragst ist Unterhaltsrecht pur - das gehört in ein Forum für Familienrecht...

Ich werde jetzt wahrscheinlich viele dumme Fragen stellen und vermutlich hast du im Ausgangsthread schon einiges beantwortet - aber der ist sehr lang - nicht alle Informationen sind relevant - andere wieder fehlen...

1) Ist der Unterhalt tituliert = welche Höhe - wurde nachtituliert?

2) Keine Mangelfallberechnung?

3) Abänderungsversuche deinerseits?

4) Der rückständige Unterhalt umfasst welche Zeiträume (ALG II)

5) Umgangsrecht verweigert mit welcher Begründung?

6) Deine Schriftwechsel per Einschreiben/RS???

7) sonstige Nachweise - beweisbar zugestellt?

8) Hast du keinen Anwalt?

Mit den Pfändungsversuchen, die anstehen, kenne ich mich nicht wirklich gut aus - was du auch wissen solltest - ich stehe eher auf der anderen Seite - denn ich bekomme für meinen Sohn auch keinen Unterhalt...

Was ich allerdings weiß - dein Selbstbehalt:

http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/duesseldorfer-tabelle-neu.htm

liegt bei Erwerbstätigkeit bei 890 Euro.