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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermittlung trotz "Unfähigkeit"


Astimaus
11.12.2007, 14:32
Hallo zusammen!
Ich bin das erste mal hier und versuche mich kurz zu fassen und mich nicht weiter zu blamieren, hoffe jedenfalls ich bin hier richtig:-P
Als alleinerziehende einer neunjährigen Tochter (3te Klasse) bekomme ich Jobvorschläge (natürlich denkt meine SB an die Rechtsfolgenbelehrung) zugeschickt, die entweder netter Weise mit den Öffis schwer zu erreichen sind, wenn überhaupt, oder mit Nachtdienst und Bereitschaft zur Wechselschicht verbunden sind...
Auch von einer bekannten "Fast-food-Kette" (ich liebe es) war schon ein Vorschlag mit Bereitschaft zur Wechselschicht dabei.
Nicht schlecht, immerhin etwas muss man jetzt fast sagen!
Aufgrund eines eher schweren Trauerfalls fällt es mir allerdings schwer, "ständig munter und freundlichst" zu handeln oder zu sein, jedenfalls ist dies schwer zu kontrollieren und ich bin auch mit meinem behandelnden Arzt in Kontakt deswegen.
Ein freundliches und Strahlendes Erscheinungsbild wird aber (natürlich) von meinen neuen potentiellen Arbeitgebern verlangt.

Wie auch immer, ich denke nicht, das DIESE Vorschläge für mich in Frage kommen (sei es wegen der Vollzeit oder der Nacht/-Wechselschicht oder meiner momentanen Gesundheit) und habe es durch diese "Schwierigkeiten" bei mir auch versäumt, mich weiter um diese Vorschläge zu bemühen, was meine SB wirklich überhaupt nicht weiter verstehen kann, weil gestorben is ja überall schon mal jemand... (is klar, Feingefühl Fehlanzeige)
Lange rede kurzer Sinn:
Meine Frage jetzt dazu, wie ich auf in diesem Fall "unpassende" Angebote reagieren soll, stellt sich fast von selbst.
Ich hoffe auf baldige Antworten und "DANKE!!!" Im Vorraus!!!
Viele Grüsse, die Asti
P.S.: "Ich hoffe ich war hier richtig!"

fragi
12.12.2007, 05:26
Hallo Astimaus,

ich denke dir geht es momentan nicht unbedingt um die Zumutbarkeit mit Kind, sondern eher um die Einschränkung durch den Trauerfall, richtig?

Der einzige Weg führt über einen Attest des Arztes... Wenn du mit dem schon in Kontakt bist, umso besser. Der wird die gesundheitliche Situation in dem Sinne ja kennen und von dem hast du dann nachweis zu bekommen, dass es momentan nicht geht. Dies legst du der ARGE vor, woran sie sich auch zu halten haben.

Sollte es aber wirklich so schlimm sein, sollte gleichzeitig auch eine Behandlung starten.

Hier der § dazu:

Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist

Quelle: §10 Abs. 1 Nr.1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__10.html)

Wie schon gesagt, belegen kann dir das aber nur der Arzt.

Astimaus
12.12.2007, 11:37
Hallo Fragi!

Erstmal ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort, damit habe ich gar nicht so schnell gerechnet.

Ich habe ehrlich gesagt gar nicht gewusst, das es so ein Forum im Netz gibt, wo einem auch einmal die "unangenehmeren" Fragen des Lebens ganz unbürokratisch beantwortet werden.
Als "Unwissender" auf diesem Gebiet ist man ja relativ aufgeschmissen, wenn man niemanden sonst kennt, der ungefähr weiss, wovon die Behörden sprechen.

Also, nochmal tausend Dank, habe ja Freitag eh wieder einen Termin bei meinem Arzt und da wird meine Situation dann thematisiert.
So gesehen mag man ja gar nicht erst etwas gesundheitliches "vorschieben" müssen, weil man es mit Handicap noch schwerer hat, etwas halbwegs passendes zu finden, aber manchmal muss man in den sauren Apfel beissen, um nicht im ganz alltägluichen Bürokratensumpf unterzugehen.

Wie auch immer, TAUSEND DANK für die Hilfe, ich weiss das zu schätzen!
Gut das es Euch gibt!
Macht weiter so, viel Erfolg weiterhin, die Asti