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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungstraining?


zwergl86
12.12.2007, 12:27
hallo

und zwar geht es darum dass mein freund er arbeitet momentan für 165 € mon.
vom arbeitsamt aus ein bewerbungstraining machen soll.
bei seinen job hat er eine chance auf eine festeinstellung,somit, wären wir vom harz IV weg. er bräuchte dafür nur den autoführerschein.
zu dem bewerbungstraining kann er nicht gehen da er sonst seine chance auf die festeinstellung reskiert.
mit dem amt haben wir schon gesprochen, die würden den führerschein bezahlen.
er sollte aus den grund beim kundencenter des arbeisamtes anrufen dass er zu den training nicht hingehen kann , hat er auch gemacht, allerdings gab man ihm die falsche nr mehrmals auf weitere nachfragen.
nun war ich gestern beim amt, sie haben uns wir sind zu 4. (meine 2 kids, mein freund und ich+ unser ungeborenes kind) unser geld gesperrt. aus dem grund dass er da nicht angerufen hätte und nicht hingegangen ist.
sie sagten entweder solle er zu dem bewerbungstraining hin oder sie würden weiterhin nur unsere miete und heizkosten bezahlen aber so würden wir keinen cent mehr sehen.
wir hatten gestern dadurch einen großen streit , er hat seine sachen gepackt und ist gegangen :wut:
da ich aber schwanger bin von ihm und ich ihn liebe will ich ihn zurück.

sein chef sagt er brauch ihn und würde ihn sofort auf fest einstellen wollen .wär nur der führerschein da,
das zweite problem ist dass wir uns gemeinsam eine wohnung ab märz 08 genommen haben der mietvertrag ist schon unterschreiben.

was können wir tun ? damit wir das problem beseitigen können?
gilt hier für eine befreiung?
das amt besteht auf das bewerbungstraining, mein freund will die festeinstellung.

danke für euere antworten schon mal :danke:

lg


zwergl

fragi
12.12.2007, 12:50
Hallo zwergl86,

hättet ihr gestern schon hier gefragt hättet ihr euch nicht streiten brauchen.

Ob ihr U25 seit oder nicht ist erstmal nicht relevant, den kindern und dir haben sie nichts zu kürzen, sondern höchstens ihm, wenn er sich der "Eingliederung" verweigert.

Da du auch von Miete sprichst geht es wohl um ALG II also Leistungen nach dem SGB II.

Sie können und dürfen nicht an deine Leistungen und die der Kinder. Gibt es in die Richtung einen Bescheid, sofort in Widerspruch dagegen und am besten über nen Beratungsschein (gibts beim Amtsgericht) zum Anwalt. Da es ja schnell aus der Welt soll, empfehle ich in diesem Fall ausdrücklich den Gang zum Anwalt. Manchmal kann dieser schon mit nem Anruf das ganze Problem lösen.
Ansonsten ne EInstweillige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.

Haben sie noch keinen Bescheid erlassen und ihr habt das Geld für diesen Monat schon (habt ihr es nicht hingehen, sofort Barauszahlung verlangen, nötigenfalls zum Teamleiter), würde ich abwarten.

Es ist rechtswidrig euch allen dafür das geld zu Kürzen.

Im gleichen Schritt soll sich dein Freund vom potenziellen AG ne Einstellungszusage holen für den Fall dass er einen Führerschein hat / bald macht.

Dies mit dem Antrag auf Übernahme zusammen bei der ARGE einreichen und gleich damit "Nein danke" zum Bewerbertraining sagen, da der Führerschein und der damit verbundene job vorrang hat.

zwergl86
12.12.2007, 13:03
hallo
ja wir sind unter 25
und erhalten algII
sie haben ja sein geld gestrichen.
da die miete durch 2 geteilt wird( jeder ja die hälfte zu zahlen hat)
haben sie nun seinen teil der miete von meinen regelbetrag abgezogen bleibt uns plus minus null was sie und zumindestens mir und den kindern hätten auszahlen können.
erst wenn er zu dem bewerbungstraining geht bekäme er sein geld wieder.

lg

zwergl

fragi
12.12.2007, 13:25
ja wir sind unter 25
Hatte ich mir gedacht :)

da die miete durch 2 geteilt wird( jeder ja die hälfte zu zahlen hat)

Falsch, durch 4, Die Kinder zählen auch mit!

erst wenn er zu dem bewerbungstraining geht bekäme er sein geld wieder.

Dann so verfahren, die Zusage vom AG holen und den Führerschein beantragen. Dann können sie das Bewerbuntstraining jemand anders "vermachen"!
Also gegen den Sanktionsbescheid (wenn er noch keinen Monat her ist) in Widerspruch gehen, ansonsten einen überprüfungsantrag stellen.

Festeinstellung hat vorrang vor dem Bewerbungstraining.