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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung von Unterhaltsnachzahlung?


justmel
12.12.2007, 20:51
guten abend zusammen....

ich bin hier ganz frisch und hab da ne dringende frage:

kurze erklärung:
ich (29) allein mit 2 kindern (4,8) beziehe hartz4 und habe einen 400€ job.
jetzt meine frage:
der papa von meinem großen muß einen 4stelligen betrag an unterhaltsvorderungen zahlen aus den jahren 2002-bis jetzt.
in der zeit war ich nicht durchgehend hartz4 empfängerin. für die restzeit habe ich UV bekommen, das auch angerechnet wurde.
jetzt habe ich vom jugendamt die info bekommen das von dem geld die "schulden" bei der vorschusskasse bezahlt werden und ich den rest bekomme.
wohl auch 4stellig :-P

aber::: habe ich da was von oder wird mir das alles vom amt wieder genommen?
gibt es eine möglichkeit wenigstens einen teil zu behalten? z.b. als vermögen des kindes oder so?

über eine schnelle antwort würde ich mich echt freuen...
wünsche noch einen schönen abend und ein schönes weihnachtsfest...

StephanK
14.12.2007, 09:55
:welcome: justmel,
aber::: habe ich da was von oder wird mir das alles vom amt wieder genommen?
gibt es eine möglichkeit wenigstens einen teil zu behalten? z.b. als vermögen des kindes oder so?Der vom Gesetz vorgesehene Weg wäre eigentlich der, dass Deine ARGE diese Nachzahlung jedenfalls so weit einkassiert, wie sie selbst gezahlt hatte. Allerdings setzt das voraus, dass sie dem Vater mitgeteilt hatte/hätte, dass sie für das Kind Sozialgeld zahlt, und ich weiss nicht, ob das geschehen ist.

Wenn es nicht geschehen ist, könntest Du Dich zwar auf den Standpunkt stellen, dass es sich um Vermögen handele, das durch die Zahlung nur von einer Forderung in tatsächlich vorhandenes Geld verwandelt wurde, aber ich nehme an, dass Du bei Antragstellung diese rückständigen Unterhaltsforderungen nicht als Vermögen des Kindes angegeben hast. Deswegen sehe ich auf diesem Weg keine großen Chancen und rechne damit, dass der Betrag als Einkommen angerechnet wird. Deswegen wird das Kind wohl für eine Weile nicht bedürftig sein und kein Sozialgeld erhalten.

Im übrigen möchte ich an die Regeln dieses Forums (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=regeln1#faq_werstehthinter) erinnern; dazu gehört auch, die übliche Groß- und Kleinschreibung zu benutzen. Sie erleichtert das Lesen für alle. Danke.